Donnersbergkreis „Keine Windräder in der Nachbarschaft!“

Der Ortsgemeinderat von Niederkirchen (VG Otterbach-Otterberg) hat einstimmig der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Rockenhausen, die sich auf die Ausweisung von Flächen für Windräder bezieht, widersprochen. Geplant sind solche Flächen in den Gemarkungen Seelen und Gundersweiler in unmittelbarer Nähe von Niederkirchen.

Etliche Gründe für einen Widerspruch hat Ortsbürgermeister Marco Schuster (SPD) aufgelistet. „Die Belange von Niederkirchen und seiner Gemeindeteile finden im Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes keinen Niederschlag“, so der Ortschef. Das Landschaftsbild der Region sei durch bestehende Windenergieanlagen ohnehin vorbelastet. Grundzüge zum Schutz der Menschen und Tiere seien in dem Plan nicht beachtet worden. Vorgegeben seien Abstände von 800 und 500 Metern. Die Erfahrung habe aber gezeigt, dass selbst Abstände zwischen 800 und 1300 Metern nicht ausreichten. Bei Nord- und Ostwind würde eine störende Schallbelastung weit in die Wohnbebauung getragen. Es sei davon auszugehen, dass in der Gemarkung Seelen Windenergieanlagen der neuen Baureihe mit Nabenhöhen um 135 Meter und Rotoren mit einem Durchmesser um 130 Meter gebaut werden. Die in der Gemarkung Niederkirchen stehenden Windenergieanlagen haben dagegen eine Gesamthöhe unter 150 Metern und der Durchmesser der Rotoren beträgt weniger als 70 Meter. Gefordert wird von der Ortsgemeinde ein Schallgutachten aus der Kumulation der bestehenden und der geplanten Windenergieanlagen. Außerdem werden Beeinträchtigungen durch Infraschall befürchtet, deshalb verlangt der Rat dazu eine gesonderte Stellungnahme. Zudem werde der Luftraum für Vögel durch neue Windräder erheblich versperrt. Das Gelände dient als Rückzugsraum für alle Vogelarten, darunter auch für den unter Artenschutz stehenden Rotmilan. Deshalb wird ein umfassendes Gutachten zu den Folgen für die Vogelwelt gefordert. Die Ratsmitglieder kritisierten ferner die optische Beeinträchtigung der Karlshöhe und des Frankenhofs durch die Sonderflächen in den Gemarkungen Gehrweiler und Gundersweiler. (llw)

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