Donnersbergkreis Keine weiteren Windräder

Einstimmig hat der Unkenbacher Gemeinderat seine Zustimmung zum aktualisierten Flächennutzungsplan (FNP) der VG Alsenz-Obermoschel erteilt. Er weist für das Gemeindegebiet rund 29,5 Hektar zur Nutzung für Windenergie aus. Da auf diesem Areal bereits fünf Windräder in Betrieb sind, dürfen auf Unkenbacher Gemarkung keine weiteren Anlagen errichtet werden.

Wie berichtet, sieht die vom Verbandsgemeinderat Alsenz-Obermoschel verabschiedete Fortschreibung des FNP im Teilplan Energie insgesamt 600 Hektar für den Bau von Windkraftanlagen vor. Damit die Planung Rechtskraft erlangt, müssen abschließend die Ortsgemeinden grünes Licht erteilen. Das Planwerk hat Siegmar Böhmer von der VG-Verwaltung dem Gemeinderat erläutert. Das Unkenbacher Eignungsgebiet ist Teil des gemarkungs-, verbandsgemeinde- und kreisübergreifenden Windparks „Lettweiler Höhe“. Dort drehen sich insgesamt 22 Windräder, fünf davon innerhalb der Ortsgrenzen. Drei dieser Anlagen gehören zur neuen Generation und sind 2012 im Zuge des Repowerings – das Ersetzen alter durch neue, leistungsstärkere Windräder – gebaut worden. Dafür hat der Rat Bebauungspläne erstellt beziehungsweise geändert. Weitere Anlagen können aufgrund bestehender Vorbelastungen (Schall) auf den Potenzialflächen der Gemeinde nicht entstehen. Beigeordneter Frank Müller wollte wissen, ob mit dieser Planung auch außerhalb der Sondergebiete – beispielsweise auf der Schiersfelder Höhe – Windenergieanlagen gebaut werden könnten. Dies verneinte Böhmer: Wenn der FNP Rechtskraft erlangt habe, dürften Windräder nur noch innerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete errichtet werden. Für alle übrigen Flächen werde ein Ausschluss erwirkt – ohne die Festlegung wären die privilegierten Anlagen dagegen im gesamten VG-Gebiet zulässig gewesen. Müller wies zudem darauf hin, dass die Anlage des Typs Vestas V 80 seit 29. Juni ständig – das heißt auch zur Nachtzeit – in Betrieb ist. Dabei müsste das Windrad aus Immissionsschutzgründen zwischen 22 und 6 Uhr abgeschaltet sein. Die Anlage war bei einem Unwetter im Juni ausgefallen und anschließend repariert worden. Seither läuft sie ohne Unterbrechung und ohne dass die erforderliche Nachtabschaltung eingehalten wird. Der Rat beschloss, die Betreiber, die Genehmigungsbehörde und die SGD Nord als überwachende Behörde zu informieren, damit die vereinbarten Abschaltzeiten wieder eingehalten werden. |bhs

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