VG Nordpfälzer Land Höhere Wassergebühren: So viel wie nötig, so wenig wie möglich

Eine vierköpfige Familie muss in der VG Nordpfälzer Land mit Mehrkosten von jährlich rund 25 Euro für Wasser und Abwasser rechne
Eine vierköpfige Familie muss in der VG Nordpfälzer Land mit Mehrkosten von jährlich rund 25 Euro für Wasser und Abwasser rechnen.

Sind 25,47 beziehungsweise 22,70 Euro im Jahr nun viel oder wenig? Das ist sicher eine Frage der Perspektive. Fest steht, dass die Wasserver- und Abwasserentsorgung in der VG Nordpfälzer Land rückwirkend zum 1. Januar teurer wird. Dabei verfährt die Verwaltung aber nach der Devise: so viel wie nötig, so wenig wie möglich.

Hintergrund des Anstiegs sind die zu erwartenden Mehrkosten für Energie- und Wasserbezug, die von den VG-Werken getragen und auf die Bürger umgelegt werden. „Wir haben nur das, was uns an erhöhten Preisen zugetragen worden, in die Gebühren einkalkuliert“, betonte Bürgermeister Michael Cullmann in der Sitzung des Verbandsgemeinderats in Gaugrehweiler. Da die Werke der zum 1. Januar 2020 fusionierten ehemaligen Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen noch getrennt arbeiten – der Zusammenschluss muss bis zum Jahr 2030 erfolgt sein –, gibt es nach wie vor verschiedene Abrechnungssysteme und Entgelte für die beiden Einheiten.

In Alsenz-Obermoschel steigt der Preis für den Bezug von einem Kubikmeter Frischwasser um vier Cent auf 1,99, die nach Durchflussmenge gestaffelten Gebühren für Wasserzähler um 22 Cent pro Monat. Die Beseitigung von einem Kubikmeter Abwasser kostet künftig mit 3,34 Euro pro Kubikmeter neun Cent mehr als bisher. Zusammengerechnet muss ein vierköpfiger Musterhaushalt bei einem zugrunde gelegten Wasserverbrauch von 160 Kubikmeter (40 Kubikmeter pro Person) mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung von 22,70 Euro pro Jahr rechnen.

150.000 Euro Mehrkosten für Energie- und Wasserbezug

Um sechs Cent auf 2,51 Euro erhöht sich der Kubikmeter-Preis für Frischwasser in der Abrechnungseinheit Rockenhausen. Die Schmutzwassergebühr beträgt fortan 3,72 Euro pro Kubikmeter, das sind acht Cent mehr als zuvor. Außerdem erhöht sich das Entgelt für Niederschlagswasser um einen auf nun 36 Cent je Quadratmeter Fläche. Für den bereits genannten Durchschnittshaushalt ergibt sich daraus eine mehr zu zahlende Summe von 25,47 Euro im Jahr. Insgesamt rechnen die Werke 2023 für den Bezug von Energie und Wasser mit Mehrkosten von 150.000 Euro. Diese können durch die Gebührenerhöhungen mit Zusatz-Einnahmen von 120.000 Euro abgefedert werden.

Gleichwohl der Rat einstimmig dem Verwaltungsvorschlag folgte, merkte Winfried Hammerle (Freie Liste Nordpfalz) an: „Es ist zwar eine sehr moderate Erhöhung, aber es sind trotzdem wieder 23 oder 25 Euro, die der Bürger mehr zahlen muss. Hier 20 Euro, da 30 Euro – die Belastung wird ja nicht weniger.“ Cullmann pflichtete ihm bei, dass die Anhebung „nicht toll ist. Mir wäre es auch lieber, wenn ich die Gebühren senken könnte“. Zugleich wies er aber darauf hin, dass die Werke zu einer Anpassung verpflichtet seien, da die VG den ausgabewirksamen Teil des Verlustes abzudecken hat . Ferner „wären wir glaube ich alle froh, wenn wir bei anderen Dingen nur eine Mehrbelastung in diesem Rahmen hätten – sei es bei Strom, Gas oder Lebensmitteln“.

Was nicht sein muss, wird auf später verschoben

Weiterhin sagte der VG-Chef, dass man auch beim Erstellen der Wirtschaftspläne – diese hat der Rat ebenfalls einstimmig abgesegnet – für die Wasser- und Kanalwerke aus den genannten Gründen darauf geachtet habe, „dass wir alles, was nicht hundertprozentig notwendig ist, auf später verschieben“. Vorgesehen sind in den nächsten Jahren vorwiegend Sanierungsarbeiten an Wasserleitungen (unter anderem in Alsenz, Dörnbach und Gundersweiler und Rockenhausen) sowie die Erneuerung von Kanälen (Bayerfeld, Dielkirchen, Dörnbach, Niederhausen, Obermoschel und Rockenhausen). Er hoffe, „dass es uns angesichts der momentanen Inflation gelingt, die Gebühren für Wasser und Abwasser auf einem erträglichen Maß zu halten“, so Cullmann.

Helmut Faller (fraktionslos) vertrat die Auffassung, dass sich durch die Neuregelung „etwas entscheidend verändert“ habe: Da nur die Verbrauchsgebühren, nicht aber die wiederkehrenden Beiträge steigen, sei die geltende 80:20-Quote zwischen beiden nicht mehr exakt eingehalten. „Dann muss es doch auch möglich sein, diesen Weg weiter zu verlassen.“ Dem widersprach die kaufmännische Werkleiterin Elke Dahl: Auch bei den wiederkehrenden Beiträgen hätte es rechnerisch eine Anpassung gegeben. Diese lag allerdings bei gerade mal 0,2 Cent – „gerundet ist das Null, deshalb sind sie gleich geblieben“, so Dahl.

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