Obermoschel Grundsteuern: A steigt, B bleibt

Die Steuerhebesätze für 2023 und 2024 hat der Obermoscheler Stadtrat rege diskutiert.
Die Steuerhebesätze für 2023 und 2024 hat der Obermoscheler Stadtrat rege diskutiert.

Die Festlegung der Steuerhebesätze für 2023 und 2024 hat zu Diskussionen im Stadtrat geführt. Am Ende stand ein Kompromiss.

Stadtchef Ralf Beisiegel und die Beigeordneten hatten vorgeschlagen, die Grundsteuer A von 350 auf 425 (2023) und dann auf 500 Prozent (2024) zu erhöhen. Die Gewerbesteuer sollte von 365 auf 400 Prozent, die Hundesteuer um je 30 Euro auf 90 Euro für den ersten, 120 Euro für den zweiten und 150 Euro für jeden weiteren Hund steigen. Die Grundsteuer B sollte bei 500 Prozent verbleiben.

Vor allem Andreas Schmidt kritisierte die Erhöhungen, weil das Geld nicht bei der Stadt selbst ankomme, sondern in den Umlagen verschwinde. Gerhard Dindorf forderte, die Grundsteuer B wieder zu senken. Beisiegel zitierte aus einen Brief, den er an Innenminister Lewentz adressiert hatte, wonach verfassungsrechtlich sogar ein Hebesatz von 995 Prozent zulässig sei. Die Stadt müsse handlungsfähig bleiben, sonst sei keine Genehmigung des Haushalts zu erwarten.

Beigeordneter Klaus Voegtle schlug vor, sich von einigen Grundstücken und Gebäuden zu trennen, um Ausgaben einzusparen. Letztlich hat der Rat den Kompromissvorschlag von Jan Schäfer bei einer Gegenstimme angenommen: Demnach steigt die Grundsteuer A lediglich von 350 auf 400 Prozent. Alle weiteren Sätze wurden wie von Beisiegel vorgeschlagen beibehalten beziehungsweise angepasst.

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