Niedermoschel Gemeinderat lehnt Windkraft-Begehren von BI „Pro Nordpfalz“ ab

Es geht mal wieder um die geliebte, umstrittene Windkraft (Symbolbild).
Es geht mal wieder um die geliebte, umstrittene Windkraft (Symbolbild).

In einer emotionsgeladenen Sitzung mit fünf Zuhörern, darunter drei aus der Nachbargemeinde Hallgarten, hat der Gemeinderat Niedermoschel ein von der Bürgerinitiative „Pro Nordpfalz“ eingereichtes Begehren nach einem Bürgerentscheid zur Frage „Windkraftanlagen auf Gemeindegebiet, ja oder nein?“ abgelehnt.

Die Ablehnung geschah recht deutlich: mit sieben Ja- und zwei Nein-Stimmen. Auch eine von Stefan Grünewald beantragte Vertagung der Entscheidung wegen offener Fragen zur Beschlussvorlage wurde mehrheitlich abgelehnt.

Zum Hintergrund: Der Wörrstadter Windkraftprojektierer Juwi will im Bereich der Gewanne Roter Kopf bis zu vier Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils 250 Metern errichten, zwei auf Niedermoscheler und zwei auf Obermoscheler Gemarkung. Die Mindestabstände von 900 Metern würden eingehalten, die am nächsten Liegenden wären allerdings nicht die eigenen Gemeinden, sondern der Neudorferhof (Gemeinde Lettweiler) und die Gemeinde Hallgarten (Landkreis Bad Kreuznach). Deshalb regt sich dort ebenfalls erheblicher Widerstand.

VG-Verwaltung hält Begehren für unzulässig

Der strittige Punkt: Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land hält das Begehren für unzulässig. Grund eins: In der Begründung sei die Rede von einem „Naherholungsgebiet“, das es in Niedermoschel so aber gar nicht gibt. Grund zwei: Der Antrag laufe schon durch die Fragestellung „Sind Sie dagegen, dass auf dem Gebiet der Gemeinde Niedermoschel Windkraftanlagen errichtet werden?“ auf eine Verhinderungsplanung hinaus. Damit werde faktisch die Ausübung des Planungsrechtes untersagt. Es sei davon auszugehen, dass das Bürgerbegehren die Regelungen im künftigen Flächennutzungsplan – wegen der VG-Fusion muss demnächst ein neuer aufgestellt werden – und in den künftigen Bebauungsplänen der Ortsgemeinde Niedermoschel unterlaufen wolle. Und schließlich beziehe sich die Fragestellung in dem Begehren nicht auf eine Sachentscheidung, was aber Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit sei. Dieser Bewertung schloss sich der Gemeinderat mehrheitlich an.

Zwei Ratsmitglieder fordern Vertagung

Ratsmitglied Stefan Grünewald dagegen kritisierte, dass die BI wegen der Kürze der Zeit keine Chance gehabt habe, die Sitzungsvorlage von einem Anwalt prüfen zu lassen. Er betonte, dass die BI mit dem Begehren keinesfalls in die Planungshoheit der Gemeinde oder VG eingreife. Vielmehr tue dies der Investor – und zwar mit Zustimmung des Gemeinderates. Er forderte, dass zu dieser wichtigen Thematik die Bürger gehört werden und mitentscheiden müssten. „Es rennt uns nichts weg, wenn wir die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerentscheides vertagen und zuerst die Erläuterungen der Verwaltung inhaltlich prüfen“, sagte Stefan Grünewald, der in dieser Forderung von seinem Ratskollegen Thomas Grünewald unterstützt wurde.

Andere Ratsmitglieder wie Beigeordneter Ralf Haage, Markus Haage, Eileen Vogel und auch Ortsbürgermeister Gunther Keller verwiesen auf die bevorstehenden umfassenden Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligungen an den noch zu erstellenden Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Dort könnten alle Bedenken seitens der Bürgerschaft vorgetragen werden. Nach der Ablehnung des Bürgerbegehrens verließen die drei Zuhörer aus Hallgarten unter lautem Protest die Sitzung.

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