Verbraucherschutz RHEINPFALZ Plus Artikel Das können Sie tun, wenn es mit Telefon und Internet nicht klappt

Wenn Telefonstörungen nicht in angemessener Zeit beseitigt werden, gibt es ein Recht auf Schadensersatz.
Wenn Telefonstörungen nicht in angemessener Zeit beseitigt werden, gibt es ein Recht auf Schadensersatz.

Keine Telefonverbindung, kein Internet – die Nachteile für Betroffene können weitreichend sein. Doch sie haben auch Rechte. Die Verbraucherzentrale klärt auf.

Wenn es zu Störungen im Festnetz oder im Internet kommt, bringt das für viele Menschen große Nachteile mit sich: Homeoffice, Homeschooling sind unmöglich. Für ältere Menschen kann es gefährlich werden, wenn sie keine Hilfe bzw. Unterstützung im Alltag anfordern können. Haben diese Menschen einen Anspruch auf Schadensersatz?
Ja,

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