Bad Dürkheim Wer zahlt das Taxi in die Schule?

Schüler, die Anrecht auf eine kostenlose Fahrt mit dem Bus zur Schule und wieder nach Hause haben, können unter bestimmten Voraussetzungen stattdessen mit einem Taxi gefahren werden. Diese Voraussetzungen bestehen bei einer Sechsjährigen aus Wachenheim zwar nicht, trotzdem einigten sich der Kreis und der Anwalt der Familie im Kreisrechtsausschuss nun unbürokratisch.

Das Wachenheimer Mädchen besucht in diesem Schuljahr den Schulkindergarten der Pestalozzischule in Bad Dürkheim, eine Einrichtung für Kinder, die schulpflichtig, aber noch nicht schulreif sind. Wie fast alle Schüler, deren Schulweg länger als vier Kilometer ist, hat das Mädchen Anspruch darauf, dass der Schulträger die Kosten für die Fahrt mit Bus oder Bahn bezahlt.

Wie der Ausschussvorsitzende, Achim Martin, in der Sitzung am Donnerstag berichtete, möchte die Familie, dass das Mädchen mit dem Taxi zur Schule und nach Hause fährt und der Kreis dafür die Kosten übernimmt. Begründung: Die Tochter sei nicht in der Lage, allein mit dem Zug zum Schulkindergarten in Bad Dürkheim zu fahren. Der Vater könne das Kind aus beruflichen Gründen nicht fahren und die Mutter habe keinen Führerschein.

Martin erläuterte, dass der Schulträger die Taxi-Fahrt unter bestimmten Voraussetzungen zahlen muss. Etwa wenn es keine zumutbare Verbindung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr zur nächstgelegenen Schule gibt. Oder auch, wenn ein Kind nicht allein mit Bus oder Bahn fahren kann. Allerdings gebe es eine Einschränkung, so Martin. Ein Taxi muss vom Schulträger nur gezahlt werden, wenn mindestens fünf Kinder damit transportiert werden. Das haben mehrere Gerichte entschieden.

Fünf Kinder sind es nicht, die von Wachenheim zum Schulkindergarten der Pestalozzischule fahren müssen. Trotzdem haben Roland Werner, Leiter der Abteilung Schulen der Kreisverwaltung, und Harald Pankalla, Anwalt der Familie, eine Lösung gefunden. Das Mädchen fährt bereits seit einiger Zeit mit einem Taxi mit, das Wachenheimer Kinder zu den beiden Dürkheimer Förderschulen bringt. Da der Unterricht in den Schulen zu anderen Zeiten endet, als die Betreuung im Förderkindergarten ist eine gemeinsame Rückfahrt nicht möglich. Das Kind wird inzwischen von einer Tante nach Hause gefahren. Der Kreis übernimmt nun dafür die Kosten in Höhe des Preises eines Bustickets, den Rest zahlt die Familie. Das sei eine Ausnahmeregelung, weil der Besuch des Schulkindergartens nur ein Jahr dauere, so Martin. (ann)

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