Bad Dürkheim Grabdieb mit „Gedächtnislücken“

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Madonnenfiguren hat ein 45-jähriger Saarländer von Gräbern gestohlen. So auch eine Bronzefigur vom Leistadter Friedhof. Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen wurde er gestern vom Dürkheimer Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Außerdem muss der Mann eine Geldbuße von 1500 Euro zahlen oder gemeinnützige Arbeit leisten.

Verurteilt wurde der Mann wegen des Diebstahls einer 50 Zentimeter hohen Madonna aus Bronze zwischen dem 13. und dem 16. November 2014 von einem Grab in Leistadt sowie einer etwa 35 Zentimeter hohen Madonna aus Messing am 21. Februar 2015 von einem Grab in Kirchheimbolanden. „Wir wissen alle, dass diese beiden Diebstähle nur die Spitze des Eisbergs sind“, sagte Richterin Carmen Ferner. Bei einer Durchsuchung der Wohnung und des Autos des Angeklagten wurden zahlreiche sakrale Gegenstände wie Madonnen, Engel, Grablampen und -kerzen aus Kupfer oder anderen Metallen gefunden. Außerdem eine Quittung über den Verkauf von elf sakralen Figuren an einen Händler in Bad Berka. In Saarbrücken wartet auf den 45-Jährigen ein Verfahren wegen weiterer Grabdiebstähle. Die dortige Justiz sei allerdings wenig kooperationsbereit gewesen und habe sich geweigert, die beiden Diebstähle von Leistadt und Kirchheimbolanden in die Anklage aufzunehmen, berichteten Ferner und Staatsanwältin Kerstin Sauer. Beide gehen davon aus, dass der 45-Jährige in der Region weitere Gegenstände von Gräbern entwendet hat. Er könne sich nicht mehr erinnern, sagte dieser auf entsprechende Fragen. Auf dem Leistadter Friedhof waren im November 2014 von sechs Gräbern sakrale Gegenstände im Gesamtwert von rund 5000 Euro geklaut worden. Eine Zeugen hatte das Auto des 45-Jährigen vor dem Friedhof gesehen und dies der Polizei gemeldet. Da es noch weitere Verdachtsmomente gegen den mehrfach wegen Diebstählen vorbestraften Angeklagten gab, wurde an seinem Auto auf Antrag der Staatsanwältin ein GPS-Sender angebracht. Die Überwachung habe ergeben, dass er „durch alle möglichen Orte gefahren ist und in der Nähe von Friedhöfen angehalten hat“, so Sauer. Nach der Durchsuchung von Wohnung und Auto des Mannes konnten jedoch nur die Madonnenfiguren den Grabdiebstählen in der Region zugeordnet werden. Der 45-Jährige hatte sich während der Ermittlungen nicht geäußert. In der gestrigen Verhandlung sagte er nur, dass er die beiden Anklagepunkte „soweit einräume“. Er sei immer wieder arbeitslos geworden und habe deshalb viel Zeit gehabt. Der Angeklagte habe zwar ein Geständnis abgelegt, doch zeige er „null Einsicht und Reue“ und setze sich mit seiner Schuld ganz offensichtlich nicht auseinander, so Sauer in ihrem Plädoyer. Rechtsanwalt Walter Höh meinte dagegen, dass das Geständnis seines Mandanten „von Ehrlichkeit und Reue getragen“ sei. Der 45-Jährige habe anscheinend, weil ihm „schlicht langweilig“ war und als Ersatz für eine berufliche Tätigkeit Diebstähle begangen, die weitaus „unanständiger“ seien als andere Diebstähle, so Sauer. Ursprünglich war die Verhandlung am Amtsgericht schon auf November 2015 terminiert gewesen. Nachdem der Angeklagte nicht erschienen war, kam er am 16. Dezember in Untersuchungshaft. (ann)

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