Bad Dürkheim Bad Dürkheim: Polizei spricht von fahrlässiger Brandstiftung

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Der Brand hatte sich in einem schlecht zugänglichen Waldstück auf einer Fläche von rund einem halben Hektar ausgebreitet.

Von einer „unfassbaren Fahrlässigkeit“ spricht der Wehrleiter der Dürkheimer Feuerwehr, Roland Altvater, am Montagmorgen nach dem Waldbrand am Sonntag. Er geht derzeit davon aus, dass bisher Unbekannte dort tags zuvor eine Feuerstelle eingerichtet hatten, die nicht sachgemäß abgelöscht worden war. Das Feuer, das zunächst nur schwer lokalisiert werden konnte, machte am Sonntagabend oberhalb der Kurstadt auf einer Bergkuppe den Einsatz von knapp 180 Feuerwehrmännern mit rund 30 Fahrzeugen aus den Verbandsgemeinden Lambrecht, Deidesheim, Wachenheim, Freinsheim, Grünstadt-Land und Bad Dürkheim notwendig. Wie sich erst nach einer knapp dreistündigen Suche herausstellte, brannte es in einem schlecht zugänglichen Waldstück auf einer Fläche von rund einem halben Hektar abseits sämtlicher Wege. Bis nach 23 Uhr waren die Feuerwehrleute mit Löscharbeiten zugange. Ein kurzfristig aus Hessen nach Bad Dürkheim beorderter Polizeihubschrauber beförderte in einem überdimensionalen Korb Wasser aus dem Herzogweiher zur Brandstelle. 200.000 Liter waren insgesamt notwendig, um das Feuer zu löschen, das nicht die Bäume, sondern fast ausschließlich das Unterholz befallen hatte. Wie der stellvertretende Inspektionsleiter der Dürkheimer Polizei auf Anfrage sagte, sei laut Forstamt ein geringer wirtschaftlicher Sachschaden entstanden. Die Kriminalpolizei ermittle wegen fahrlässiger Brandstiftung. Eventuelle Zeugen werden gebeten, sich zu melden. Bemerkt worden war der aufsteigende Rauch nachmittags von einem Segelflieger über Bad Dürkheim.

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Das Feuer hatte nicht die Bäume, sondern fast ausschließlich das Unterholz befallen.
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Die Feuerwehr war mit knapp 180 Einsatzkräften vor Ort.
Der Polizeihuschrauber holt Wasser aus dem nahegelegenen Dürkheimer Herzogweiher. Foto:Renners
Der Polizeihubschrauber holt Wasser aus dem nahegelegenen Herzogweiher.
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Laut Forstamt sei ein geringer wirtschaftlicher Sachschaden entstanden.
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Möglicherweise könnte eine nicht sachgemäß gelöschte Feuerstelle die Ursache des Brandes gewesen sein.
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