Rheinland-Pfalz Kein Bürgerbegehren

«Bad Dürkheim/NEUSTADT.»In Bad Dürkheim wird es kein Bürgerbegehren für den Weiterbetrieb des Thermalbades geben. Das Neustadter Verwaltungsgericht hat gestern eine entsprechende Klage einer Bürgerin abgewiesen. Sie hatte die Dürkheimer in dieser Frage abstimmen lassen wollen.

Der Bad Dürkheimer Stadtrat und der Aufsichtsrat der Staatsbad GmbH hatten im Sommer vergangenen Jahren beschlossen, das Bad aus wirtschaftlichen Gründen früher als geplant zu schließen. Eine Einwohnerin hatte dagegen ein Bürgerbegehren angestrebt und geklagt, als dieses vom Stadtrat als nicht zulässig ablehnt wurde. Aus Sicht des Gerichts hat sich das Bürgerbegehren inzwischen erledigt. Das privatrechtliche Unternehmen, in dessen Räumlichkeiten das Bad untergebracht war, benötigt die Räume für andere Verwendungen und ist nicht bereit, einen neuen Nutzungsvertrag zu schließen. Die Stadt Bad Dürkheim plant derzeit den Bau einer Therme, die 2021 eröffnen soll. Die Bürgerin hatte kritisiert, dass den alten und kranken Menschen bis dahin kein Bad mit Thermalwasser mehr zur Verfügung gestellt wird.

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