Pfalzgeschichte(n)
Wilhelm Frick: Der Nazi für den legalen Anschein
Frick war ein Schreibtischtäter. Selbst hat er sich nie die Hände schmutzig gemacht, aber mit Rechtsverordnungen und Gesetzen die Grundlagen geschaffen, auf die sich andere bezogen, um Millionen Menschen zu quälen und töten. Das begann schon vor der Machtergreifung, in München, als er bei der Polizei die mörderischen Nazischergen protegierte, und ging über das Ermächtigungsgesetz, die Rassegesetze und Verordnungen zur Euthanasie weiter. Wilhelm Frick war der Mann, der alles möglichst legal aussehen lassen wollte, selbst für Folter und Mord fand er noch juristisch scheinbar korrekte Begründungen. Was ihm vor 75 Jahren bei seinem Prozess in Nürnberg aber nichts mehr nutzte.
Geboren wurde er 1877 in Alsenz (Donnersbergkreis) als Kind eines Oberlehrers. Kurze zeit später zog die Familie nach Kaiserslautern, wo Frick aufwuchs, das Humanistische Gymnasium, heute nach Albert Schweitzer benannt, besuchte und sein Abitur machte. Für das Studium der Philologie und Rechtswissenschaft ging er nach Göttingen, München und Berlin, kehrte dann aber zurück, für eine Stelle als Rechtsreferendar in Kaiserslautern.
Der Herr Bezirksamtsassessor
Auf der Karriereleiter ging es für den Pfälzer, der zu dieser Zeit noch keine rechtsradikalen Ansichten kundtat, bald weiter nach oben. 1907 trat er eine Stelle als Bezirksamtsassessor in Pirmasens an, wo er in seinem Büro in der Bahnhofstraße hauptsächlich mit der Unterzeichnung von Führerscheinen befasst war. In seiner Personalakte im Münchner Staatsarchiv finden sich nur positive Beurteilungen. Und so wurde Frick auch gleich zum Vertreter des Bezirksamtmanns in Pirmasens befördert, was dem Posten des heutigen Landrats entspricht, und leitete mit Beginn des Ersten Weltkriegs gleich das ganze Bezirksamt. In Pirmasens lernte er seine erste Frau kennen, die aus einer Schuhfabrikantenfamilie stammte.
Mehrere Anläufe unternahm er für eine Versetzung nach München, die 1915 mit einer Stelle bei der dortigen Polizeidirektion gelang. Auf diesem Posten diente er bald der aufkommenden Nazibewegung. Erst recht, als er Leiter der politischen Abteilung wurde. Hier traf er auch erstmals auf Adolf Hitler, der bei der Polizei vorsprach, um das Verbot eines Theaterstücks zu erwirken. Frick scheint in dieser Zeit eine radikale antisemitische Einstellung entwickelt zu haben, auch unter dem Einfluss des damaligen Polizeipräsidenten Pöhner, der die Rechten mit Samthandschuhen anfasste und für Linke die eiserne Faust zuschlagen ließ.
Schon 1920 war Frick in einen Mordfall verwickelt. Eine junge Frau, die Waffenlager der Nazis verraten wollte, wurde erdrosselt. Frick besorgte dem Täter Ausweispapiere für die Flucht, und später noch einmal für die Wiedereinreise, die zu einem weiteren Mord führte. Ans Licht kam diese Beihilfe erst später durch sozialdemokratische Abgeordnete, allerdings ohne Konsequenzen für Frick, der erst wegen Beteiligung an Hitlers Putschversuch 1923 belangt wurde. Wegen Beihilfe zum Hochverrat wurde der Pfälzer auch verurteilt, musste jedoch nur kurz in Haft. Mit der Verurteilung war Frick allerdings schlagartig selbst eine Nazigröße, obwohl er immer noch kein NSDAP-Mitglied war.
Abgeordneter im Reichstag
Gleich nach der Haftentlassung nahm er den Kampf für die nationalsozialistische Sache im Parlament auf, für die Deutschvölkische Freiheitspartei, eine Tarnpartei für die kurzzeitig verbotene NSDAP. Von der Demokratie hielt er so gut wie nichts. Die parlamentarische Arbeit sah er nur als Vehikel zur Aushöhlung und Zerstörung des politischen Systems der Weimarer Republik. 1928 zog er mit der NSDAP als deren Fraktionsvorsitzender in den Reichstag ein, wurde erster Nazi-Minister der thüringischen Landesregierung und kümmerte sich fleißig um den Ausbau der Macht der Nazipartei. Deren Machtübergabe war zu einem guten Teil auch das Werk von Frick, der immer betonte, dass alles möglichst legal aussehen und über die Bühne gehen müsse.
Frick war der Mann für die juristischen Kniffe, mit denen tatsächliche Verbrechen ein legales Mäntelchen verpasst bekommen sollten. 1929 drohte er unverblümt einem SPD-Abgeordneten, dass er ihn als ersten in völlig legaler Weise aufhängen lassen werde. Besagter Sozialdemokrat wurde dann auch 1933 in ein Konzentrationslager gesteckt und 1940 ermordet.
Landsitz am Starnberger See
Privat veränderte er sich noch vor 1933 durch die Scheidung von der Pirmasenserin und heiratete die 19 Jahre jüngere Ex-Frau eines Parteifreundes.
Ohne Fricks bürokratische und juristische Erfahrung wäre die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten nicht so glatt gelaufen. Nicht zu unterschätzen war auch seine Rolle beim so genannten Ermächtigungsgesetz. „Wenn am 21. März der Reichstag zusammentritt, werden die Kommunisten durch dringende Arbeiten verhindert sein, an dieser Sitzung teilzunehmen. In Konzentrationslagern werden wir sie wieder zu fruchtbarer Arbeit erziehen. Untermenschen, die sich nicht mehr erziehen lassen, werden wir auf die Dauer unschädlich zu machen wissen“, erklärte Frick im März 1933. Ein anderer seiner frühen Schritte war die faktische Abschaffung der Länderparlamente und Landesregierungen, gefolgt vom Verbot von Zeitungen und der Einsetzung von Reichskommissaren. Die Schaffung des „Führerprinzips“ in der Verwaltung war ein Werk Fricks. „Es muss alles legal aussehen“, betonte er mehrfach. Diese Ansicht soll aber auch zu Konflikten mit den anderen Nazigrößen geführt haben.
Der Einfluss schwand später
Ab 1937 schwanden sein Einfluss in der Partei und bei Hitler. Schleichend wurde das Innenministerium zugunsten anderer Behörden entmachtet und Frick 1943 schließlich als Reichsprotektor nach Böhmen und Mähren abgeschoben. Dort hätte er praktisch nur repräsentative Aufgaben zu erfüllen gehabt. Die meiste Zeit soll er deshalb auf seinem Anwesen am Starnberger See zu finden gewesen sein. Kurz vor Kriegsende soll Frick noch eine satte Veruntreuung von Staatsgeldern eingefädelt haben. 850.000 Reichsmark ließ er auf sein eigenes Konto transferieren. Wegen dieser Summe war der Pfälzer auch entsprechend aufgeregt, als die Amerikaner ihn 1945 am Starnberger See verhafteten. Die 850.000 Reichsmark spielten jedoch keine Rolle bei den Nürnberger Prozessen.
Sein Ankläger, der US-Amerikaner Robert Kempner, hatte sich schon während des Krieges Unterlagen für eine spätere Anklage besorgt. Kempner war vor dem Krieg Jusitiar im preußischen Innenministerium, wurde entlassen und ausgebürgert. Diese Ausbürgerung hatte Frick unterzeichnet. Unter einem Pseudonym sammelte Kempner aus den USA Reden und Dokumente, die später in Nürnberg gegen Frick verwendet wurden. Der Drang zur Selbstdarstellung der Nazis half den Anklägern enorm. Unter anderem wurde ein während der Hitlerdiktatur zu Propagandazwecken gedrucktes Buch „Dr. Wilhelm Frick und sein Ministerium“ in dem Prozess als Belastungsmaterial fleißig zitiert.
Angeklagt wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“
Sein Verteidiger, Otto Pannenbecker, bemühte sich, Frick als letztlich machtlosen Mitläufer darzustellen. Die eigentlichen Drahtzieher seien Göring und Himmler gewesen: „Als Frick später erkannte, dass die Politik einen Weg ging, den er nicht mehr billigen konnte, hat er seinen ganzen Einfluss geltend zu machen versucht, um eine Änderung herbeizuführen. Mehr und mehr musste er aber dann sehen, dass er mit seinen Beschwerden und Vorstellungen bei Hitler kein Gehör fand; im Gegenteil, er musste erkennen, dass diese Beschwerden Hitlers Vertrauen zu ihm zerstörten, der lieber sich von Himmler und ihm gleichgesinnten Personen beraten ließ, so dass schließlich Frick seit dem Jahre 1937 nicht mehr von Hitler empfangen wurde,“ erläuterte Pannenbecker in seinem Plädoyer in Nürnberg. Das Fazit des Verteidigers: „So liegt seine Tragik in der Verstrickung in ein System, dessen erste Schritte er begeistert mitgemacht und dessen Entwicklung er sich anders vorgestellt hat.“ Frick selbst lehnte es ab, vor Gericht Aussagen zu machen.
Angeklagt war er wie die anderen Nazi-Größen wegen vier Punkten: „Machtergreifung der Nazi-Verschwörer“, „Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen“, „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Lediglich zu einem Schlusswort ließ sich Frick bewegen, in dem er sein reines Gewissen betonte. Die Richter in Nürnberg waren gespalten, was die Rolle Fricks betraf. Einer sah ihn gar nur als reinen Bürokraten, der nicht persönlich an Verbrechen beteiligt gewesen sei. Die Mehrheit entschied sich jedoch für das Todesurteil.
Der letzte Kommentar
„Immer ein wilder Antisemit, entwarf, unterzeichnete und wendete Frick zahlreiche Gesetze an, die den Zweck hatten, die Juden aus Deutschlands Leben und Wirtschaft auszuschalten. Seine Tätigkeit schuf die Basis für die Nürnberger Gesetze und er war bei ihrer Durchführung tätig. Er war verantwortlich für das Verbot, auf Grund dessen Juden zahlreiche Berufe nicht ausüben durften, und für die Einziehung ihres Besitzes“, so die Urteilsbegründung. Frick habe von den Verbrechen wissen müssen, da eine Vielzahl an Beschwerden an ihn herangetragen worden seien, urteilte das Gericht aus den Zeugenaussagen.
Eine besondere Schuld erkannte das Gericht in der Beteiligung Fricks an den Euthanasieverbrechen. „Es war ihm bekannt, dass geistig defekte, kranke und altersschwache Personen, als ,nutzlose Esser’, systematisch umgebracht wurden. Beschwerden über diese Morde erreichten ihn, jedoch tat er nichts, um dem Einhalt zu gebieten“, begründeten die Richter das Urteil weiter.
Mit den Worten „Hängen ... ich hoffe, sie bringen es schnell hinter sich“, soll er das Urteil kommentiert haben. Frick wurde zusammen mit den anderen Verurteilten am 16. Oktober 1946 in einer Sporthalle erhängt.
Quellen
- „Wilhelm Frick, der Legalist des Unrechtsstaates“ von Günter Neliba, Schöningh, 1998
- „Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher“, Verhandlungsniederschriften (1947)
- Personalakte Fricks im Hauptstaatsarchiv München
Vor 75 Jahren: Die Nürnberegr Prozesse
Die als „Nürnberger Prozesse“ bekannt gewordene Prozessserie startete vor 75 Jahren mit dem Verfahren gegen 24 Hauptkriegsverbrecher, unter denen sich neben Wilhelm Frick der ehemalige Reichsfeldmarschall Hermann Göring, der Industrielle Gustav Krupp von Bohlen und Halbach sowie der Ex-Rüstungsminister Albert Speer befanden. Die Nürnberger Prozesse gelten als Vorläufer für den Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Der Hauptprozess startete am 20. November 1945. In 218 Prozesstagen wurden 240 Zeugen gehört. Das Gericht setzte sich aus je einem Richter der Siegermächte USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion zusammen sowie je einem Ankläger aus diesen Ländern. Angeklagt waren 24 Hauptkriegsverbrecher. Am 1. Oktober 1946 wurden 22 von ihnen verurteilt. Robert Ley, der frühere Leiter der Deutschen Arbeitsfront, tötete sich kurz vor dem Prozess selbst, und gegen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandelt werden.
Prominentester Angeklagter war Göring, der wie elf weitere Angeklagte zum Tod verurteilt wurde. Göring entzog sich der Hinrichtung durch Suizid mit einer Zyankalikapsel kurz zuvor. Wie er an die Kapsel kam, blieb ungeklärt. Sieben Angeklagte erhielten lange Haftstrafen von zehn, 15 und 20 Jahren. Im Fall von Rudolf Heß, dem Stellvertreter Hitlers, wurde eine lebenslange Haft ausgesprochen. Drei Angeklagte wurden freigesprochen.
Angeklagt waren die 24 Hauptkriegsverbrecher in vier Punkten: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Planung eines Angriffskriegs. Der Straftatbestand „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ tauchte in den Nürnberger Prozessen erstmals auf.
Die Todesurteile wurden umgehend vollstreckt. Die Leichen der Hingerichteten wurden verbrannt und ihre Asche in einem Nebenfluss der Isar verstreut, um keine Wallfahrtsstätte für Nazis zu schaffen.
Die sieben Häftlinge mit langen Haftstrafen kamen in das Militärgefängnis Spandau, in dem außer ihnen niemand weiter inhaftiert war. Bewacht wurden die sieben von einer Mannschaft aus Soldaten der vier Siegermächte, die vom Land Berlin bezahlt worden sein sollen. Nach dem Selbstmord des letzten Häftlings, Rudolf Heß, im Jahr 1987 wurde das Gefängnis abgerissen und der Bauschutt in der Nordsee verklappt, auch dies, um einen Wallfahrtsort für Nazis zu verhindern.
Nach dem ersten Prozess folgten zwölf weitere Verfahren in Nürnberg. Insgesamt waren 185 Personen angeklagt, darunter Ärzte, Juristen, Polizisten, Industrielle, Manager sowie Militärs. Weitere Todesurteile wurden ausgesprochen, bei deren Vollstreckung es aber teilweise zu Protesten in der Bevölkerung kam. Die später verhängten Haftstrafen wurden nicht wie bei den Hauptkriegsverbrechern ohne Nachlass verbüßt, sondern oft sehr verkürzt. |kka