Kunst RHEINPFALZ Plus Artikel Ist das Kunst oder ist das strafbar? – Eine Ausstellung in Potsdam

Blick in die derzeit nur online zu sehende Ausstellung.
Blick in die derzeit nur online zu sehende Ausstellung.

In Spanien muss der Rapper Pablo Hasél wegen Beleidigung des Königshauses ins Gefängnis. Auch in Deutschland stellt sich die Frage, wie weit die Freiheit der Kunst reicht und wo sie mit dem Gesetz kollidiert. Damit beschäftigt sich Uwe Scheffler, Professor für Strafrecht an der Universität Frankfurt/Oder. Er präsentiert seine Erkenntnisse in einer Ausstellung. Bis 24. April macht sie im Bildungsforum Potsdam Station – derzeit kann sie auch im Internet unter www.kunstundstrafrecht.de besichtigt werden.

Zum Thema Gotteslästerung wird an das Bild des Surrealisten Max Ernst „Die Jungfrau züchtigt das Jesuskind vor drei Zeugen André Breton, Paul Eluard und dem Maler“ von 1926 erinnert, das in Paris bei der ersten Ausstellung einen Skandal auslöste – weniger wegen der prügelnden Maria, sondern weil dem Jesuskind der Heiligenschein herunterfällt. Als das Bild kurze Zeit später in Köln gezeigt wurde, erzwang der Kölner Erzbischof die Schließung der Ausstellung und exkommunizierte Ernst wegen Gotteslästerung. Heute ist das Bild im Museum Ludwig in Köln zu sehen – die Museumsleitung muss sich keine Sorgen wegen des Paragraphen 166 des Strafgesetzbuches machen („Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“). Was juristisch als Gotteslästerung gilt, ist dabei nicht nur an die Zeit gebunden. „In Polen als katholischem Land wird dieser Begriff anders bewertet als in Deutschland“, sagt Dela-Madeleine Halecker, akademische Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht.

Die Künstlerin Erika Lust malte 2009 das Bild „Frau Orosz wirbt für das Welterbe“, in dem sie den Einsatz der Dresdner Oberbürgermeisterin für den Bau einer neuen Brücke über die Elbe kritisierte – Dresden verlor wegen dieser Brücke den Unesco-Welterbetitel. Auf dem Gemälde ist Orosz fast nackt mit Strapsen und Amtskette zu sehen. Orosz klagte dagegen, weil sie sich entwürdigt dargestellt fühlte – und bekam vom Landgericht Dresden Recht, das der Malerin bei weiterer Verbreitung des Bildes mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro drohte. Das Oberlandesgericht Dresden kassierte das Urteil, sprach von einer satirischen Darstellung eines aktuellen politischen Geschehens und hob den Vorrang der Kunst- und Meinungsfreiheit gegenüber dem Persönlichkeitsrecht hervor.

Um den nackten Körper ging es auch bei dem kürzlich bei einem Verkehrsunfall getöteten Ernst Wilhelm Wittig. Er wurde als Flitzer Ernie auf Fußballplätzen bekannt, auch in Supermärkten oder auf dem Fahrrad zeigte er sich entblößt. 1995 untersagte ihm das Ordnungsamt Herford mit einer Ordnungsverfügung, sich in der Öffentlichkeit ohne Kleidung zu präsentieren. Wittig klagte dagegen, sah er doch seinen Körper als Kunstwerk an und betrachtete sich als Interaktionskünstler. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies seine Klage ab. „Auch bei großzügigem Verständnis der begrifflichen Anforderungen ist nicht erkennbar, dass das Verhalten des Klägers dem Bereich des künstlerischen Schaffens zugerechnet werden könnte. Dem bloßen Nacktsein des Klägers ist keinerlei schöpferische Ausstrahlungskraft eigen“, so die Begründung. Seitdem wurde Wittig mehrfach zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt, unter anderem wegen Hausfriedensbruches und Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl wurde gerne als Birne dargestellt. Vorbild für die Karikaturisten war der französische König Louis Philipp I., der im 19. Jahrhundert nach der Rücknahme von Gesetzen zur Meinungsfreiheit in Zeichnungen mit einem Birnengesicht ausgestattet wurde. Der König reichte dagegen zahlreiche Klagen ein – was dazu führte, dass die Karikaturen umso bekannter wurden und ganz Frankreich über ihn lachte. Kohl verzichtete auf den Gang vor Gericht wegen der Birne-Karikaturen, um nicht noch mehr Spott auf sich zu ziehen. Nur einmal verlangte er 100.000 DM Schmerzensgeld, nachdem das Männermagazin „Penthouse“ 1997 seine Frau Hannelore in einer Karikatur nackt als Kühlerfigur seines Dienstwagens zeigte. Der Prozess vor dem Landgericht Bonn endete mit einer außergerichtlichen Einigung.

Was darf Kunst also tatsächlich? Um 1900 konnten Kunsthändler für Postkarten mit nackten Motiven von Malern wie Rubens wegen Pornografie angeklagt werden – mit dem Grundgesetz von 1949 ist die Kunstfreiheit wesentlich umfassender geschützt. In den vergangenen Jahren haben laut Halecker deutsche Strafgerichte zunehmend zugunsten der Kunstfreiheit entschieden – doch es bleibt eine Unsicherheit. Scheffler bringt das so auf den Punkt: „Wenn es um die Kunst geht, kann niemand sicher sein, wie ein Prozess ausgeht!“

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