Kultur RHEINPFALZ Plus Artikel Interview: Peter Kropsch, Präsident der europäischen Nachrichtenagenturen, über das Leistungsschutzrecht

Hier werden Nachrichten gemacht: Blick ind en Newsroom der Deutschen-Presse-Agentur (dpa).
Hier werden Nachrichten gemacht: Blick ind en Newsroom der Deutschen-Presse-Agentur (dpa). Foto: DPA/Michael Kappeler

Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung sind durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Doch wer schützt verlegerische Leistungen vor unentgeltlichen Zugriffen der Systeme von Tech-Riesen wie Google? Genau hier setzt das Leistungsschutzrecht an, das in Deutschland 2013 eingeführt wurde, allerdings wegen eines Formfehlers derzeit außer Kraft gesetzt ist und stark kritisiert wurde. Die EU-Kommission wiederum plant ein EU-weites Leistungsschutzrecht. Das Gesetz soll, verkürzt gesagt, beispielsweise Google dazu verpflichten, für Vorschauen auf Nachrichten (etwa im Dienst Google News) Lizenzen an Verlage zu zahlen, deren Berichte es so ausspielt.

Der Österreicher Peter Kropsch will das journalistische Ökosystem aufrechterhalten. Der 54-Jährige ist Präsident der European Alliance of News Agencies (EANA) – dem Zusammenschluss von 32 europäischen Nachrichtenagenturen – und Geschäftsführer der Deutschen Presse-Agentur (dpa). In einem offenen Brief gemeinsam mit über 1000 Journalisten protestiert er in seiner Funktion als EANA-Präsident gegen Googles Vorgehen beim Leistungsschutz: Das US-Unternehmen untergrabe den Sinn der Richtlinie und entziehe Verlagen ihre Existenzgrundlage. Im Interview betont Kropsch die Bedeutung journalistischer Inhalte für die Demokratie, appelliert an eine Win-Win-Situation für Verlage und Suchmaschinen-Anbieter und an einen fairen Umgang untereinander.

Herr Kropsch, das deutsche Schutzrecht soll seit fünf Jahren journalistische Leistungen vor systematischen, unentgeltlichen Zugriffen von digitalen Anbietern schützen. Aber es polarisiert: Kritiker fordern seine Abschaffung, vier Millionen Bundesbürger sprachen sich 2018 in einer Petition gegen ein Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene aus. Was spricht dafür, was dagegen?
Das Leistungsschutzrecht hat das klare Ziel, auch in Zukunft die Verfügbarkeit hochwertiger journalistischer Inhalte zu gewährleisten. Es soll Geld von denen, die journalistische Inhalte für ihre Geschäftsmodelle nutzen, an jene fließen lassen, die sie produzieren. Da stehen die großen internationalen Plattformen wie Google an oberster Stelle. An sich eine einfache und logische Angelegenheit und eigentlich eine Win-Win-Situation: Im Vergleich zu den Gewinnen der globalen Plattformunternehmen geht es um kleines Geld. Beide Seiten könnten glücklich sein, und vor allem profitiert die ganze Gesellschaft, indem ihr weiterhin journalistische Qualität zur Verfügung steht.

Soweit die Theorie. Warum funktioniert dies in der Praxis nicht?
Wir müssen hier durchaus langfristig denken. Die Medienbranche befindet sich mitten in einem tiefgreifenden Wandel. Es ist gesellschaftlich von entscheidender Bedeutung, dass unsere vielfältige und lebendige Medienlandschaft Bestand hat. Insbesondere auch, wenn wir uns das Informationsverhalten junger Menschen ansehen. Die Verfügbarkeit hochwertiger und gesicherter Informationen ist für das Gelingen unserer Demokratie essenziell. Das gilt heute. Und in Zukunft wahrscheinlich noch viel mehr. Eine gerecht ausbalancierte Beziehung zwischen Verlagen und Plattformen ist dabei ein wichtiger Baustein.

Als Vorbild könnte Frankreich dienen, das als erster EU-Mitgliedstaat eine reformierte Urheberrechtslinie umgesetzt hat. Internetdienste jedweder Art dürfen Presseinhalte seit 24. Oktober nicht mehr lizenzfrei veröffentlichen. Kostenfrei bleiben nur Schlagwörter, knappe Auszüge oder Hyperlinks. Ist das der richtige Weg?
Im Grunde ist es nur die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie, die das Europäische Parlament nach langer Vorlaufzeit am 26. März 2019 beschlossen hat. Die Mitgliedsstaaten haben seit Juni 2019 zwei Jahre Zeit, diese Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Frankreich hat sich auf EU-Ebene im Schulterschluss mit den deutschen Verlegern für die neue Richtlinie stark gemacht. Deswegen ist der Schritt konsequent, aber nicht überraschend.

Auf der Gegenseite hat Google reagiert und zeigt keine Snippets mehr von französischen Medien. Inwiefern höhlt der Internetgigant, der jede weitere Verhandlung ablehnt, das Gesetz aus?
Dazu muss man wissen, dass Google mit einem Marktanteil von rund 90 Prozent bei Suchmaschinen eine Art Schleusenwärter im Internet ist. Wer auf Google nicht gefunden wird, findet in der Wahrnehmung der Menschen nicht statt. Oder zumindest deutlich eingeschränkt. Wenn nun ein Unternehmen einen derart hohen Marktanteil hat, kann es den Wettbewerb massiv beeinflussen. Google bietet nun an, dass die Inhalte von Medienmarken, die auf ihre Ansprüche aus dem neuen Recht verzichten, weiter wie bisher angezeigt werden. Tun sie das nicht, werden sie nur mehr minimal angezeigt. Letztere haben daher einen starken Nachteil. Und da Google derart dominant im Markt ist, hat dies direkten Einfluss auf einen fairen Wettbewerb. Daher prüft die französische Regierung ein Vorgehen nach Wettbewerbsrecht.

Der Google-Manager Richard Gingras begründet das lapidar: Das Unternehmen verkaufe Anzeigen und keine Suchergebnisse, weshalb es nicht an Verleger bezahlen will, wenn Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken. Können Sie seine Position nachvollziehen?
Da macht es sich Richard Gingras sehr einfach. Denn ohne passende und hochwertige Trefferlisten, die oft eine Vielzahl von Links auf verlegerische Inhalte aufweisen, stünde ihm ein deutlich weniger attraktives Anzeigenumfeld zur Verfügung. Zusätzlich vernachlässigt er die übermächtige Marktstellung seines Arbeitgebers. Wenn wir drei, vier Suchmaschinen mit ähnlichen Marktanteilen hätten, würden wir diese Diskussion nicht führen. Dann hätte ein funktionierender Markt bereits dafür gesorgt, dass für gute Inhalte bezahlt wird.

Leider ist das nicht der Fall, der Fehler im System lautet: Entweder geben Verlage Inhalte kostenlos an Google, Facebook und Apple frei oder sie riskieren, dass ihre digitale Präsenz nicht wahrgenommen werden kann. Welche Alternativen sehen Sie?
Ich setze immer auf die Vernunft der Marktteilnehmer. Wie gesagt: Es ist nicht so schwierig, eine Win-Win-Situation herzustellen. Bei der Sicherung der Finanzierung von hochwertigem Journalismus geht es einfach um die Sicherung eines wesentlichen Bestandteils unseres demokratischen Systems. Ich hoffe sehr, dass sich die beiden Seiten an einen Tisch setzen, um aus dieser Dogfight-Situation rauszukommen. Das mag zunächst unwahrscheinlich klingen, aber nur so kommt man zu guten Lösungen.

Was haben die Franzosen besser gemacht als die Deutschen, deren Leistungsschutzrecht am 12. September vom Europäischen Gerichtshof wegen eines Formfehlers abgelehnt wurde?
Ich denke, dass Deutschland sicherlich mit seinem Leistungsschutzrecht viel Erfahrung zur Entstehung der neuen Urheberrechtsrichtlinie auf EU-Ebene beitragen konnte. Ein Formfehler – es wurden Vorab-Informationswege nicht eingehalten – sagt ja noch nichts über die Qualität des Inhalts aus.

Haben Sie deshalb gemeinsam mit über 1000 Journalisten einen öffentlichen Brief pro Leistungsschutzrecht unterschrieben?
Ja und nein. Ich habe den Brief als Präsident der Europäischen Nachrichtenagenturvereinigung EANA unterschrieben. In ihrem Kerngeschäft haben Nachrichtenagenturen nichts anderes zu verkaufen als die Rechte an ihren Inhalten. Profitieren werden insbesondere die Medienmarken, die sich ans Publikum wenden. Aber es ist klar, dass starke und unabhängige Medien Eckpfeiler unserer Demokratie sind. Und Unabhängigkeit kommt von wirtschaftlicher Stärke. Deswegen ist es uns ein großes Anliegen, dass die neue Urheberrechtsrichtlinie auch wirklich funktioniert. Der Brief stellt genau auf die oben erwähnten Punkte ab: Die Umsetzung der neuen Richtlinie soll nicht durch das Powerplay von großen Plattformen wirkungslos gemacht werden.

Das neue EU-Urheberrecht sorgt für Zündstoff, weil es sogenannte Uploadfilter fordert, die nach Meinung von Kritikern gar die Meinungsfreiheit einschränken könnten. Ist diese Kritik gerechtfertigt?
Diese Kritik ist definitiv verfrüht. Warten wir doch zunächst einmal die Vorschläge für die anstehende Umsetzung in nationales Recht ab.

Der Kampf der Verlage gegen die Tech-Riesen erinnert an David gegen Goliath?
Mit dem Urheberrecht auf EU-Ebene schließt sich ein ganzer Markt zusammen. Damit nähern sich die Größenverhältnisse etwas an.

Wenn qualitativ hochwertige Inhalte Geld kosten, aber keiner mehr dafür bezahlen will – was muss sich bei den Gesetzgebern, Akteuren und Nutzern ändern, damit Verlage und IT-Konzerne parallel existieren können?
Ohne Finanzierung wird es auch keine hochwertigen Inhalte geben. Doch wir sehen ja schon jetzt, dass ganz viele Leute bereit sind, für guten Journalismus im Netz Geld auszugeben. Die deutschen Verlage sind hier auf einem guten Weg. Journalismus ist auch etwas ganz anderes, als nur Content zu produzieren. Da geht es um Fakten, Recherche, Wissen, Haltung und den Willen, etwas für die Gesellschaft beizutragen. Was sich definitiv ändern muss: Momentan dominiert eine recht egoistische Shareholder-Value-Denke. Dabei gewinnen die einen und verlieren die anderen. Die Erkenntnis muss sich durchsetzen, dass die besten Situationen die sind, in denen alle einen Vorteil haben.

Herr Kropsch, als dpa-Geschäftsführer kennen Sie das Problem, dass Zeitungsverlage aus Kostengründen Nachrichtenagentur-Abos kündigen müssen. Inwiefern betrifft es auch die Existenz von Nachrichtenagenturen, wenn Tech-Riesen als Trittbrettfahrer von qualitativ hochwertigem Inhalt profitieren?
Die Problembeschreibung stimmt so nicht. Als dpa versorgen wir nach wie vor alle tagesaktuellen Medien Deutschlands mit unseren Diensten. Eine Nachrichtenagentur kostet Geld, weil sie Geld spart. Es ist das ganz klare Verständnis der dpa, dass wir uns ständig damit befassen, womit wir für unsere Medienkunden noch besseren Nutzen schaffen. Das ist unsere Lebensversicherung. Gleichzeitig müssen unsere Kunden selbst ihre Leistungen in Umsatz umwandeln können. Wenn nun Tech-Riesen Werbeumsätze mithilfe der Inhalte unserer Medienkunden erzielen, sollte ein Teil davon auch an die Medien zurückfließen. Das ist nur fair, hilft allen Beteiligten und am Ende uns allen, die wir den Wert unserer demokratischen Gesellschaftsordnung schätzen. Die Dinge mal so und etwas weniger aus der Shareholder-Value Perspektive zu sehen, das ist mein Appell.

Interview: Wolfgang Scheidt

„Im Vergleich zu den Gewinnen der globalen Plattformunternehmen geht es um kleines Geld. Beide Seiten könnten glücklich sein, un
»Im Vergleich zu den Gewinnen der globalen Plattformunternehmen geht es um kleines Geld. Beide Seiten könnten glücklich sein, und vor allem profitiert die ganze Gesellschaft, indem ihr weiterhin journalistische Qualität zur Verfügung steht«, sagt DPAChef Peter Kropsch über das Leistungsschutzrecht. Foto: DPA/Christian Charisius
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