Pfalzgeschichte(n)
Hans Trapp, treuer Freund des Kurfürsten und Schrecken der Weißenburger Mönche
Als Raubritter und Leuteschinder erscheint der Ritter Hans vom Berwartstein in der volkstümlichen Überlieferung. Als einer, der nicht müde wurde, die Mönche des altehrwürdigen Klosters der Reichsstadt Weißenburg ebenso zu bedrängen wie deren Bürger. Einmal habe er sogar, so wird erzählt, die Wieslauter aufstauen lassen und dann durch plötzliches Öffnen des Damms in der Stadt eine gewaltige Überschwemmung herbeigeführt. Gerade diese spektakuläre Aktion ist aber durch keine Quelle belegt.
Im Nordelsass wird der Ritter mit „Hans Trapp“ gleichgesetzt, jenem schwarzen, vermummten Begleiter des Christkinds, der die Kinder erschreckt und noch heute dort auf den Weihnachtsmärkten auftritt.
Zumindest teilweise geht das negative Bild auf die Hirsauer Annalen des Benediktinerabtes Johannes Trithemius (1462-1516) zurück, der ihn als eitel und grausam, als schlechten Christen und Feind der Geistlichkeit schildert. Noch August Becker hat diese Charakterisierung in seiner berühmten, 1857 erschienenen Pfalzbeschreibung übernommen.
Der Mann aus dem Osten
Doch es gibt auch andere Stimmen. Der protestantische Pfarrer und Historiker Johann Georg Lehmann (1797-1876) nennt ihn in seiner Beschreibung der Burgen und Bergschlösser des Speyergaues aus dem Jahr 1857 einen umsichtigen, mannhaften und mächtigen Ritter, der zu den tapfersten Männern seiner Zeit gehört habe und ein treuer Vasall der pfälzischen Kurfürsten gewesen sei.
Der Mann, der in Quellen als Hans von Dratt oder von Trott auftaucht und den wir hier der Einfachheit halber bei seinem volkstümlichen Namen nennen, stammte nicht aus der Pfalz oder aus dem Oberrheingebiet, sondern aus dem heutigen Sachsen-Anhalt. Seine auf das 13. Jahrhundert zurückgehende Familie, die sich bis heute nach einem nördlich von Halle gelegenen Dorf „von Trotha“ nennt, stellte den Erzbischöfen von Magdeburg im Spätmittelalter über mehrere Generationen hinweg Marschälle, Obermarschälle und Räte. Thilo von Trotha (1443-1514), ein älterer Bruder unseres Ritters, war Bischof von Merseburg und Kanzler der Universität Leipzig.
Als nachgeborener Sohn der Familie, ohne Aussicht auf Erbe, war der etwa 1445/50 geborene Hans gezwungen, sein Glück auswärts zu suchen. Angezogen vom kriegerischen Ruhm Kurfürst Friedrichs des Siegreichen, in dessen Regierungszeit 1451 bis 1476 die Pfalz zum bedeutendsten Territorium im deutschen Südwesten wurde, zog er an den Rhein. In den pfälzischen Quellen taucht er erstmals 1471 bei der Belagerung und Einnahme der Stadt Wachenheim auf. Dort oder wenig später lernte Trapp den Pfalzgrafen Philipp kennen, den späteren Kurfürsten Philipp den Aufrichtigen. Die beiden etwa gleichaltrigen Männer verband fortan eine enge Freundschaft.
Steile Karriere in Heidelberg
Nach dem Tod Friedrichs des Siegreichen trat Philipp 1476 als 28-Jähriger die Herrschaft an. Hans Trapp gehörte von nun an zum engsten Kreis der Berater des Kurfürsten und gewann großen Einfluss auf die pfälzische Politik. Mit noch nicht einmal 40 Jahren wurde er 1483 zum Marschall der Kurpfalz ernannt und erlangte damit eines der höchsten Ämter der kurpfälzischen Hof- und Landesverwaltung. Dieses Amt bekleidete er 20 Jahre hindurch bis zu seinem Tod. Der Aufstieg des Zugezogenen zeigt sich auch in seiner um das Jahr 1480 erfolgten Vermählung mit Anna von Helmstatt, deren Familie seit dem 14. Jahrhundert zahlreiche pfalzgräfliche und bischöflich-speyerische Beamte gestellt und nicht weniger als drei Bischöfe von Speyer hervorgebracht hatte.
Dass sich der zielstrebige und durchsetzungskräftige „Ausländer“ mit seiner steilen Karriere am Heidelberger Hof nicht nur Freunde gemacht hatte, brauchte ihn nicht weiter zu kümmern, solange er auf die Gunst seines Herrn zählen konnte. Im Jahr 1480 belehnte Philipp der Aufrichtige den Ritter mit den Burgen Berwartstein und Grafendahn samt allen zugehörigen Gefällen, Renten und Gütern im Wasgau. 1485 übertrug ihm der Kurfürst die Pfälzer Hälfte der hohen und niederen Jagd in den ausgedehnten Wäldern der Gemeinschaft Guttenberg, deren andere Hälfte ihm der Herzog von Pfalz-Zweibrücken fünf Jahre später zu Lehen gab. Von den Grafen von Zweibrücken-Bitsch erwarb er pfandweise die Pflege Gossersweiler mit umfangreichen Rechten und Gütern in Gossersweiler, Silz, Stein, Völkersweiler und Lug, von der Abtei Klingenmünster deren Besitzungen in den Dörfern Weidenthal, Niederschlettenbach, Darstein und Bärenbrunn.
Schließlich kaufte der Ritter im Jahr 1485 das unterhalb seiner Burg gelegene Dorf Erlenbach, und 1499 verlieh ihm Kaiser Maximilian das Jagd- und Fischereirecht im Bereich der Weißenburger Mundat. Innerhalb von zwei Jahrzehnten hatte sich Hans Trapp in der Kurpfalz eine Herrschaft aufgebaut, wie sie viele alteingesessene Familien in Jahrhunderten nicht zustande gebracht hatten.
Das Recht des Stärkeren
Mittelpunkt dieser Herrschaft war die wehrhafte Felsenburg Berwartstein. Kaiser Friedrich Barbarossa hatte sie 1152 den Speyerer Bischöfen geschenkt, 1347 gelangte die Burg durch Kauf an das Kloster Weißenburg. 1453 räumte das Kloster dem Kurfürsten das Öffnungsrecht ein, also das Recht zur Nutzung der Burg im Fall kriegerischer Auseinandersetzungen.
Mittelpunkt dieser Herrschaft war die wehrhafte Felsenburg Berwartstein. Kaiser Friedrich Barbarossa hatte sie 1152 den Speyerer Bischöfen geschenkt, 1347 gelangte die Burg durch Kauf an das Kloster Weißenburg. 1453 räumte das Kloster dem Kurfürsten das Öffnungsrecht ein, also das Recht zur Nutzung der Burg im Fall kriegerischer Auseinandersetzungen. Kurfürst Friedrich der Siegreiche wollte Kloster und Stadt Weißenburg der pfälzischen Landesherrschaft unterwerfen. Dieses Ziel erreichte er zwar letztendlich nicht, weil die Stadt im sogenannten Weißenburger Krieg von 1471 seiner Belagerung standhielt. Doch im Verlauf der Auseinandersetzung besetzten pfälzische Vasallen den Berwartstein, um ihn im folgenden Jahr an den Kurfürsten abzutreten. Alle in der Folge unternommenen Versuche des Klosters, den ihm gewaltsam entrissenen Besitz zurückzugewinnen, blieben erfolglos. Mit dem Recht des Stärkeren behauptete Kurfürst Philipp der Aufrichtige den Besitz des Berwartsteins. Und als er Hans Trapp mit der Burg belehnte, konnte er sicher sein, dass dieser die pfälzischen Interessen dort wirksam durchsetzen würde.
Der Feind der Familie
Und genau das tat er. Sofort begann er, die Burg aufwendig auszubauen, errichtete zu ihrem Schutz auf dem südlich gegenüberliegenden Nestelberg den später „Kleinfrankreich“ genannten Geschützturm und begann mit Kloster und Stadt Weißenburg jenen zermürbenden Kleinkrieg, der seinem Ruf bei der Nachwelt so sehr geschadet hat. Verschärft wurde dieser Konflikt noch durch eine persönlich-familiäre Komponente, denn der Weißenburger Abt Heinrich von Homburg, der bis 1475 dem Merseburger Peterskloster vorgestanden hatte, war ein erbitterter Feind seines älteren Bruders Thilo gewesen, der dort als Bischof amtierte.
Schon kurz nach seiner Belehnung mit dem Berwartstein ließ Hans Trapp in den Waldungen des Klosters Holz schlagen und zog darüber hinaus unter Berufung auf den ihm vom Kurfürsten erteilten Lehnsbrief das Niederschlettenbacher Gericht und andere zur Burg gehörenden Rechte, die noch im Besitz Weißenburgs waren, an sich. Der Text der Urkunde war von der Heidelberger Kanzlei wohl mit Absicht unklar formuliert, um dem kurpfälzischen Vasallen die Möglichkeit zu weiterer Expansion zu eröffnen.
Juristische Schachzüge
Der Wormser Bischof Reinhard von Sickingen unternahm daraufhin einen Vermittlungsversuch. Er schrieb dem Kurfürsten einen Brief, in dem er diesen ermahnte, er möge das Stift „zu seinem rechtmäßigen Eigenthume“ kommen lassen, was die Ordensbrüder gewiss mit innigem Gebete und willigem Dienste bei ihm verschulden würden. Da Philipp der Aufrichtige sich davon nicht beeindrucken ließ, erhob der Abt im April 1481 vor dem Heidelberger Hofgericht Klage gegen den Ritter, nicht nur wegen dessen Übergriffen auf das klösterliche Eigentum, sondern auch wegen Beleidigung seiner Person. Doch der Kurfürst verschleppte die Angelegenheit und ließ den Mönchen mitteilen, dass er ihnen ihren Besitz erst zurückgeben werde, wenn das Kloster die längst überfälligen Reformen durchgeführt habe. Als dies dann geschehen war, zeigte sich schnell, dass Philipp keineswegs gesonnen war, sein Versprechen einzulösen; ein Protestschreiben des Abtes wies er im Mai 1482, als Hans Trapp sich gerade in Österreich aufhielt, mit dem Hinweis ab, solange sein Vasall abwesend sei, könne in der Angelegenheit nichts entschieden werden. In Weißenburg dürfte man zwar gewusst haben, dass gegen den Ritter und seinen mächtigen Beschützer nichts auszurichten war, man war aber auch nicht geneigt, berechtigte Ansprüche aufzugeben, und so zog sich der Kleinkrieg im Wieslautertal hin.
Um die offenbar auch für Philipp den Aufrichtigen und seinen Vasallen unbefriedigende Situation zu bereinigen, folgte 1485 ein juristischer Schachzug, der Hans Trapp und seinen Nachkommen den Besitz der umstrittenen Güter langfristig sichern sollte: Für 1000 (vermutlich nie bezahlte) rheinische Gulden verkaufte der Kurfürst dem Ritter das Lehen Berwartstein mit allen zugehörigen Rechten in Niederschlettenbach, Bobenthal, Bundenthal und anderenorts zu freiem Eigentum. Kurz darauf ließ dieser die eben erworbenen Eigentumsrechte dem Kurfürsten abermals zu Lehen auf, um sie dann als Erblehen zu empfangen. Damit waren zukünftig nicht nur Söhne, sondern auch Töchter zur Erbfolge berechtigt, vor allem aber konnte man sich in Heidelberg von jetzt an auf den Standpunkt stellen, der Ritter habe die umstrittenen Güter schließlich für gutes Geld erworben und sei daher ihr rechtmäßiger Besitzer. Juristisch war das mehr als fragwürdig, und so begab sich der Abt von Weißenburg im Februar 1488 selbst nach Heidelberg, wo er sich in der kurfürstlichen Kanzlei ein erregtes Wortgefecht mit seinem ebenfalls angereisten Widersacher lieferte, in der Sache aber nichts ausrichten konnte.
Der Papst bleibt machtlos
Unterdessen schädigten der Ritter und auch andere pfälzische Lehnsleute das Kloster weiterhin, wo sie konnten. Weißenburger Knechte wurden auf dem Berwartstein in den Turm geworfen, Leute des Klosters wurden überfallen und ausgeraubt oder auch sonst auf jede erdenkliche Art in ihren Geschäften behindert; den Weißenburgern wurde ihr Jagdrecht in der Mundat streitig gemacht, ihre Jäger wurden gefangengenommen und deren Gerät beschlagnahmt. In diesen Zusammenhang gehört auch das von der Volksüberlieferung ausgeschmückte Anstauen der Wieslauter, mit dem der Ritter den Weißenburgern einige Jahre später zu schaden suchte: Die Überschwemmung der Stadt gehört zwar ins Reich der Legende, aber die Unterbrechung der Holzflößerei und der Stillstand der flussabwärts gelegenen Mühlen waren schlimm genug.
Im Sommer 1489 erreichte der Dauerstreitfall schließlich die höchste Ebene, als Kaiser Maximilian befahl, eine Untersuchung in der Sache durchzuführen. Da die bedrängten Mönche inzwischen auch beim Heiligen Stuhl Klage erhoben hatten, ließ der Kaiser den Papst wissen, dass er für den Fall zuständig sei. Eine trotzdem erfolgte Ladung vor ein päpstliches Gericht wurde von Kurfürst Philipp, Hans Trapp und ihren adeligen Helfern ignoriert, woraufhin sie am 8. Juli 1493 mit dem Kirchenbann belegt wurden. Es kennzeichnet den Autoritätsverlust der Kirche und des Papsttums am Vorabend der Reformation, dass die Gebannten sich von der Kirchenstrafe völlig unbeeindruckt zeigten. Auch ein im folgenden Jahr ausgesprochener Befehl Kaiser Maximilians, die Feindseligkeiten gegen das Kloster Weißenburg binnen zweier Wochen einzustellen, blieb wirkungslos, ebenso die 1496 gegen den Ritter verhängte Reichsacht.
Die Vermittlung des Bischofs
Mehrere Reichstage, darunter jener des Jahres 1495 in Worms, der durch die Verkündung des Ewigen Landfriedens und die Einrichtung des Reichskammergerichts Berühmtheit erlangt hat, befassten sich mit dem „Weißenburger Händel“. Der Ritter zeigte jedoch kein Interesse an einem Kompromiss, weil er Philipp den Aufrichtigen an seiner Seite wusste. Ihr fortdauernd freundschaftliches Verhältnis belegt beispielsweise ein Schreiben aus dem Jahr 1501, in dem der Kurfürst seinem Vasallen wegen seiner vielfältigen treuen Dienste eine Schuld von 460 Gulden erlässt und ihm außerdem noch einen Böller, eine Steinbüchse sowie etliche Hakenbüchsen nebst Pulver schenkt, die sich auf dem Berwartstein befanden und ursprünglich nur geliehen waren.
Erst der Tod Hans Trapps am 26. Oktober 1503 ebnete den Weg zur Beilegung des über zwei Jahrzehnte andauernden Zwists. Der Bischof von Speyer vermittelte den im Dezember 1504 geschlossenen Ausgleich: Der Berwartstein sollte im Besitz der Erben Trapps verbleiben, die zugehörigen Rechte aber genau ermittelt und festgeschrieben werden. Außerdem wurde dem Kloster Weißenburg für den über viele Jahre erlittenen Schaden eine Entschädigungszahlung in Höhe von 15.000 Gulden zugesprochen.
Als Gebannter wurde Hans Trapp in der damals noch nicht geweihten Anna-Kapelle bei Niederschlettenbach begraben. Wie sein um eine Generation jüngerer Zeitgenosse Franz von Sickingen war er in vielerlei Hinsicht eine typische Figur der Übergangszeit vom späten Mittelalter zur Frühen Neuzeit. Ehrgeizig und tapfer, aber auch hart und rücksichtslos in der Durchsetzung seiner Interessen, mit einer ausgeprägten Abneigung gegen die Geistlichkeit, muss er doch auch gewinnende Züge besessen haben. In der Volkstradition lebt er zwar „nur“ als Raubritter weiter, als solcher gehört er aber zweifellos zu den populärsten Gestalten der pfälzischen Geschichte.
Zur Weiterlesen
- Kurt Adermann: Hans von Dratt (Trotha), in: Pfälzer Lebensbilder Bd. 4, Speyer 1987, S. 61-83.
- Wolfgang Schultz und Albert Nagel: „950 Jahre Niederschlettenbach 1068-2018“, Neustadt / W. 2018.
- Rolf Übel: „Burg Berwartstein“, in: „950 Jahre Niederschlettenbach“, Neustadt/ W. 2018.
