Zweibrücken
Neues Hilfspaket nach Hochwasser: 100 Euro für Stadtwerke-Kunden
„Wir hatten einiges zu bewältigen, aber auch viel Unterstützung aus dem Umland bekommen“, erinnert sich Zweibrückens Oberbürgermeister Marold Wosnitza an das Pfingsthochwasser. Um die Betroffenen schnell und möglichst bürokratiearm unterstützen zu können, legte das Land ein Soforthilfe-Programm mit Zahlungen bis zu 3000 Euro auf. „Von 312 eingegangen Anträgen konnten wir 253 bewilligen“, berichtet Wosnitza. Insgesamt seien 533.500 Euro ausgezahlt worden. Berechtigt waren Haushalte, die eine Mindestschadensumme von 5000 Euro nachweisen konnten.
„Wir haben Glück gehabt und sind in Summe gut aus der Situation herausgekommen“, betont der Oberbürgermeister. Ein wichtiger Baustein sei dabei auch der Einsatz von Bautrocknern gewesen, die betroffenen Bürgern vom Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) zur Verfügung gestellt wurden – manche hatten sich sogar extra einen solchen Trockner angeschafft. Diese seien zwar wirkungsvoll, aber „man kann sich föhnen bei der Geschwindigkeit, wie der Stromzähler läuft“, so Wosnitza über die hohen Stromkosten, die die Geräte verursachen.
Simple Spielregeln
Um die Hochwasserbetroffenen nicht auf diesen Kosten sitzenzulassen, haben die Zweibrücker Stadtwerke ein neues Hilfspaket geschnürt. „Wir möchten die betroffenen Haushalte mit einem Zuschuss von 100 Euro für die höheren Stromkosten unterstützen“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Werner Brennemann. Dieser Betrag entspreche etwa 300 Kilowattstunden. „Wir müssen eine Pauschale machen, damit wir nicht bis ins nächste Jahr rechnen müssen“, erklärt Wosnitza. „Wir wollen das unbürokratisch machen, damit das Geld schnell ausbezahlt werden kann“, verspricht Brennemann. Die Spielregeln sind simpel: Wer vom ASB oder vom DRK einen Bautrockner geliehen hat, muss sich das bestätigen lassen oder, falls ein Trockner selbst angeschafft wurde, den Kauf nachweisen. Weitere Voraussetzung ist, dass die Stromkosten nicht von der Versicherung übernommen werden.
Das benötigte Formular kann auf den Internetseiten der Stadt und der Stadtwerke heruntergeladen werden und ist zudem über die App „Mein Zweibrücken“ abrufbar. Für all diejenigen, die den Antrag nicht digital downloaden wollen, liegen Ausdrucke im Rathaus sowie bei den Stadtwerken parat. Bis einschließlich 31. Oktober haben die Betroffenen Zeit, den Antrag einzureichen. „Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, werden die Anträge direkt bearbeitet“, kündigt Brennemann an.