Bad Dürkheim Zirkusverbot auf dem Wurstmarktplatz steht zur Diskussion

Darf sich nicht mehr so breit machen auf den Brühlwiesen: der Circus Krone beim Gastspiel 2014.
Darf sich nicht mehr so breit machen auf den Brühlwiesen: der Circus Krone beim Gastspiel 2014.

Wird es 2018 nach einem Jahr Zwangspause doch wieder einen Zirkus auf dem Wurstmarktplatz geben? Diese Frage stellt sich morgen dem Festausschuss.

Krone hatte bereits im April vor zwei Jahren sein aktuelles Programm „Evolution“ für 2018 beim Ordnungsamt avisiert und um Vormerkung gebeten. Ungeachtet dessen hatte der Wurstmarkt- und Festausschuss daraufhin im Dezember ein generelles Zirkusverbot für 2017 beschlossen, wollte das Thema danach aber neu aufgreifen. Der Ausschuss hatte damals die Sichtweise der Verwaltung mitgetragen. Sie führte gegen Zirkusgastspiele in Bad Dürkheim allerdings weniger tierschutzrechtliche Bedenken oder wegen nicht artgerechten Haltung an, weswegen viele Städte in Deutschland mittlerweile generell Zirkusunternehmern mit Tierdressur ausschließen. Vielmehr ging es der Stadt damals einmal um die ohnehin angespannte Parksituation auf dem Wurstmarktplatz, primär jedoch um die Frage der zusätzlichen Lärmbelastung in diesem diesbezüglich ohnehin sensiblen Bereich. So braucht der Circus Krone nach damaligen Angaben der RHEINPFALZ gegenüber für den kompletten Aufbau rund 40.000 Quadratmeter. Weil ihm in Bad Dürkheim von den 45.000 Quadratmetern der Brühlwiesen bisher ohnehin nur rund die Hälfte bewilligt wurden, musste er mit dem Großteil des Fuhrparks auf andere Stellplätze im Stadtgebiet ausweichen. Schwerer wog für die Stadt indes das Lärmmoment. Das letzte Krone-Gastspiel im Mai 2014 dauerte mit Auf- und Abbau sechs Tage und umfasste ein knappes Dutzend Vorstellungen mit entsprechender Zirkusmusik teilweise bis 23 Uhr. Der Aufbau war nach Aussagen von Anwohnern von Pressluftgehämmere begleitet gewesen, der Abbau am Montagabend habe sich bis weit nach Mitternacht mit entsprechender Geräuschkulisse hingezogen. Verwaltung und Ausschuss waren sich daher 2016 einig, außer dem Wurstmarkt nurmehr die dreitägige Baumesse auf dem Gelände zuzulassen. Jetzt stellt die Verwaltung diese Haltung neuerlich zur Diskussion, will aber eine Zusage an Zirkusse mit einer ganzen Reihe von Auflagen verknüpfen. So müssen sie die vorgegebenen Lärmwerte – maximal 55 Dezibel nach 22 Uhr an den umliegenden Wohnhäusern – eingehalten und gegebenenfalls durch Messungen nachgewiesen werden. Zwischen 22 und 6 Uhr, in der sogenannten Nachtruhe, sind Auf- und Abbautätigkeiten untersagt. Flächenmäßig sollen sich die Unternehmen auf dem Wurstmarktplatz noch mehr einschränken und sich verpflichten, die Kosten für Beschädigungen (etwa durch Ankerbohrungen ins Erdreich) oder Reinigung zu tragen. Über das Platzgeld hinaus, das nach einer Aussage im Ausschuss vor anderthalb Jahren bei 800 Euro lag, will die Stadt daher eine Kaution in fünfstelliger Höhe erheben. Unabhängig davon, ob Zirkusunternehmen bereit sind, sich auf all das einzulassen, steht im Ausschuss zunächst die Grundsatzfrage an, ob das Zirkusverbot unter diesen Auflagen aufgehoben oder prinzipiell aufrecht erhalten wird.

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