Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Warum Finanzämter die Fahrtkosten jetzt genauer prüfen

Wer im Homeoffice arbeitet und für diese Tage trotzdem Fahrtkosten geltend macht, geht ein hohes Risiko ein.
Wer im Homeoffice arbeitet und für diese Tage trotzdem Fahrtkosten geltend macht, geht ein hohes Risiko ein.

Wer Fahrtkosten in der Steuererklärung angibt, kann viel Geld vom Staat erstattet bekommen. Schummeln sollte dabei aber niemand: Die Finanzämter schauen neuerdings genau hin, ob die angegebene Anzahl der Tage stimmt, an denen zur Firma gefahren wird – oder in Wirklichkeit zu Hause gearbeitet wurde.

Warum prüfen die Finanzämter nun genauer?
Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) in Neustadt macht darauf aufmerksam, dass die Zeiten vorbei sind, in der für jedes Jahr problemlos 220 bis 230 Fahrten zum Arbeitsplatz bei einer Fünf-Tage-Woche steuerlich abgesetzt werden konnten. Wegen der Zunahme der Homeoffice-Beschäftigung werde das nun anhand einer Bescheinigung des Arbeitgebers geprüft.

Welche Arbeitstage können steuerlich geltend gemacht werden?
Arbeitnehmer dürfen Fahrtkosten geltend machen für jeden Tag, an dem sie zur sogenannten ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Abgezogen werden müssen die Homeoffice-Tage, aber zum Beispiel auch Krankheitstage, der Urlaub, Betriebsausflüge sowie Fehltage wegen einer Fortbildung oder Dienstreisetage.

Auffällig werden beispielsweise Leute, die hohe Fortbildungskosten oder viele Arztrechnungen in ihre Steuererklärung eintragen, ohne dass sich die Anzahl der Tage mit Fahrten zum Arbeitsplatz entsprechend reduziert.

Wie verhält es sich bei der Arbeit im Homeoffice?
Wer im Homeoffice arbeitet und für diese Tage trotzdem Fahrtkosten geltend macht, geht ein hohes Risiko ein. ,,Gerade hierauf achten die Finanzämter nun zunehmend stärker und fordern eine Arbeitgeberbescheinigung über die tatsächlich geleisteten Arbeitstage“, berichtet die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Im schlimmsten Fall drohe ein Strafverfahren, wenn immer wieder zu viele Arbeitstage angegeben werden, warnt der Lohnsteuerhilfeverein.

Welche Pauschalen gibt es für Homeoffice und Fahrt zur Arbeit?
Welche Beschäftigte teilweise im Homeoffice sind, wissen die Finanzämter wegen der neuen Homeoffice-Pauschale. Für 2022 kann diese Pauschale in Höhe von 5 Euro maximal für 120 Tage beansprucht werden. Ab 2023 werden bis zu 210 Tage und 6 Euro pro Tag anerkannt.

Zum Vergleich: Wer zur Firma fährt, bekommt pro Tag für jeden Kilometer der einfachen Strecke 30 Cent gutgeschrieben, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.

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