Wirtschaft Verbraucherzentrale: Klage gegen O2

«Berlin.» Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat eine Klage wegen der Roaming-Praxis des Mobilfunkanbieters O2 angekündigt.

O2-Kunden könnten vom Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni erst dann profitieren, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken, kritisierte der Bundesverband gestern. Diese Vorgehensweise verstoße gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verband der Verbraucherzentralen habe diese Praxis erfolglos abgemahnt, nun leite er gerichtliche Schritte gegen O2 ein. EU-Roaming gelte aus Sicht der Verbraucherschützer automatisch – und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten, erläuterte der Bundesverband. Die Idee des europäischen Gesetzgebers sei, dass Anbieter einen Tarif automatisch anwenden, bei dem Verbraucher für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause.

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