Arbeitnehmer-Tipp RHEINPFALZ Plus Artikel Steuer-Vorteil beim Meister-Bafög

Wer sich in seinem Beruf fortbildet, kann staatliche Förderung bekommen.
Wer sich in seinem Beruf fortbildet, kann staatliche Förderung bekommen.

Beschäftigte, die einen Fortbildungskredit aufnehmen, der nur zum Teil zurückzuzahlen ist, müssen den erlassenen Geldbetrag nach einem aktuellen Urteil nicht länger versteuern. Davon profitieren können etwa Handwerksgesellen und andere Fachkräfte, die Meister-Bafög erhielten oder erhalten.

Darauf macht der Bund der Steuerzahler

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