Ratgeber RHEINPFALZ Plus Artikel Rente und Betriebsrente: Stolperstein Teilzeit

Eine Teilzeitbeschäftigung mindert auch den Anspruch auf Krankengeld.
Eine Teilzeitbeschäftigung mindert auch den Anspruch auf Krankengeld.

Mit Volldampf bis zur Rente zu arbeiten, ist nicht jedermanns Sache. Viele wechseln deshalb zur Teilzeitarbeit. Doch dadurch fällt nicht nur die gesetzliche Rente geringer aus.

Viele denken, dass die letzten Arbeitsjahre vor der Rente für deren Höhe besonders wichtig sind. Doch das ist ein sich hartnäckig haltender Irrtum, wie die

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