Wirtschaft Post-Falle bei Partner-Portalen

«Ludwigshafen». Kunden von Dating-Portalen (Partnerkontaktbörsen) im Internet stoßen häufig auf Schwierigkeiten, wenn sie Rechtsansprüche gegen einen Anbieter durchsetzen möchten. Viele der Portale sind per Post nicht erreichbar.

Dies zeigt ein aktueller Test der Verbraucherzentrale Bayern. Der Rat der Verbraucherschützer: Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eines möglichen Vertragspartners genau überprüfen, um dessen ladungsfähige Adresse für etwaige gerichtliche Klagen zu kennen. „Beschwerden über Online-Dating-Portale gehören zu den Dauerbrennern“, warnt das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale. Nach eigenen Angaben versuchte das Team, 76 Dating-Anbieter aus Deutschland sowie 15 ausländischen Staaten per Einschreiben zu kontaktieren. Anschließend werteten die Verbraucherschützer aus, wie viele der Briefe tatsächlich ankamen. „Die Ergebnisse sind ernüchternd. Insgesamt ein Drittel der Briefe konnte nicht zugestellt werden“, sagt Juristin Tatjana Halm. Dem Testbericht zufolge sind von den Unternehmen mit einer deutschen Adresse im Impressum 19 Prozent postalisch nicht erreichbar. Von den Anbietern mit angeblichem Sitz in der EU hätten 23 Prozent und von den Portalen in Nicht-EU-Staaten sogar 79 Prozent keine ladungsfähige Adresse. „Unsere Erhebung zeigt, dass Verbraucher bei Online-Dating-Anbietern den Angaben im Impressum nur bedingt vertrauen können“, erläutert das Marktwächter-Team. Welche Auswirkungen dies habe, zeige sich bei möglichen Streitigkeiten mit einem Unternehmen etwa über den Wertersatz nach einem Widerruf oder der Kündigung des Vertrags – wenn die Klageschrift dann nicht zugestellt werden kann. „In solchen Fällen haben Verbraucher keine Chance, ihre Rechte durchzusetzen“, betont Juristin Halm. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das Impressum und die AGB eines ausgewählten Portals genau zu lesen und sich „nach Möglichkeit“ für Anbieter aus dem deutschsprachigen Raum zu entscheiden. Nils erklärt

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