Supermarkt-Parkplätze Knöllchen vermiest den Einkauf

 Wer sein Auto auf einem privaten Supermarktparkplatz abstellt, hält sich besser an die Höchstparkdauer.
Wer sein Auto auf einem privaten Supermarktparkplatz abstellt, hält sich besser an die Höchstparkdauer.

Viele Einkaufsmärkte lassen ihre Parkplätze von Privatfirmen überwachen. Auch in der Pfalz. Wer länger als zulässig parkt oder sonst gegen Bedingungen verstößt, wird zur Kasse gebeten.

Wer sein Auto auf einem privaten Supermarktparkplatz abstellt, hält sich besser genau an die Bedingungen vor Ort – etwa an die Höchstparkdauer, resultierend aus der korrekten Einstellung der Parkscheibe bei Parkbeginn. Denn bei Verstößen ist die verlangte Summe oft höher, als man das aus dem öffentlichen Verkehrsraum gewohnt ist.

Autofahrer schließen mit der Nutzung des Parkplatzes automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber – und akzeptieren die Bedingungen. Dies ist die Rechtslage. Dafür müssen die Bedingungen allerdings gut sichtbar, etwa durch Schilder, auf dem Parkplatz ausgewiesen werden. Auch auf die Folgen etwaiger Verstöße müssen diese Schilder hinweisen, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Angemessenes Verhältnis

Automatisch unzulässig sind die eingeforderten Summen nicht, so die Verbraucherschützer. Grundsätzlich gelte, dass das Bußgeld in angemessenem Verhältnis zum Parkverstoß stehen muss. Im Zweifel könne das ein Gericht überprüfen. Aber versteckte Hinweise, Unklarheiten oder von Büschen überwucherte Schilder könnten ein Grund sein, der Zahlungsaufforderung zu widersprechen.

Mit Fotos dokumentieren

Wer solch eine Zahlungsaufforderung bekommt, sollte sie umgehend prüfen und – falls berechtigt – auch fristgemäß bezahlen. Dann ansonsten können hohe Inkassokosten folgen. Wer widersprechen will, sollte das schriftlich machen und etwa mit Fotos beweisen, dass beispielsweise nicht genügend auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen wurde. Ein Versuch kann in Zweifelsfällen auch sein, den Betreiber um eine kulante Lösung zu bitten. Schließlich sollten „auch die Supermärkte ein Interesse daran haben, ihre Kundinnen und Kunden nicht zu vergraulen“, so die Verbraucherzentrale.

x