Rheinpfalz Zieres-Prozess geht in die nächste Runde

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ALZEY. Der Rauswurf von Gundo Zieres, dem langjährigen Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz, soll nun das Oberlandesgericht (OLG) in Koblenz beschäftigen. Der MDK-Verwaltungsrat hat gestern in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, Berufung gegen das Urteil des Landgerichtes Mainz einzulegen. Vor einem Monat hatte das Gericht alle drei fristlosen Kündigungen für unwirksam erklärt.

Der MDK-Verwaltungsrat hatte Zieres vor drei Jahren gefeuert. Begründung damals: Eine Sonderprüfung habe zahlreiche Pflichtverletzungen zutage gefördert. In diesem Bericht war unter anderem von „weit überzogenen“ Versorgungsansprüchen die Rede, die der Geschäftsführer im Falle einer außerordentlichen Kündigung erhalten sollte. Diese Ansprüche, so der frühere Gesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD) später, seien von den damaligen MDK-Verwaltungsratschefs „im Geheimen“, also ohne Wissen der übrigen Verwaltungsratsmitglieder, unterschrieben worden. Gegen seinen Rauswurf wehrte sich Zieres juristisch, bekam nach eigener Zählung inzwischen in zehn Prozessen Recht. Zuletzt Mitte August im entscheidenden Verfahren vor dem Landgericht Mainz. Das Gericht entschied, dass die im Oktober 2013 ausgesprochene fristlose Kündigung ebenso unwirksam sei wie zwei weitere Kündigungen, die vom MDK-Verwaltungsrat nachgeschoben wurden. Das Gericht habe die drei fristlosen Kündigungen vorwiegend aus formellen Gründen als unwirksam angesehen, teilte der MDK gestern mit. Nach einer gründlichen Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung habe der Verwaltungsrat als MDK-Aufsichtsorgan beschlossen, gegen dieses Urteil Berufung zum OLG einzulegen. Nach Auffassung des gesamten Verwaltungsrates sei das Vertrauensverhältnis zu Zieres aufgrund seiner Pflichtverletzungen „nachhaltig und unwiederbringlich zerstört“. Eine Weiterbeschäftigung als MDK-Geschäftsführer sei für den Verwaltungsrat „weiterhin ausgeschlossen“. Für den Verwaltungsrat ist es auch nach dem Urteil des Landgerichtes „weiterhin unstreitig“, dass Zieres seine Geschäftsführer-Pflichten „in erheblicher Weise verletzt“ und dadurch „einen erheblichen finanziellen Schaden für den MDK verursacht“ habe. Dies ergebe sich schon aus den Feststellungen des Landesprüfdienstes vom September 2013. Wie berichtet, war dessen Bericht Grundlage der im Oktober erfolgten Kündigung. Überraschend teilte der MDK gestern weiter mit, dass gegen Zieres „aufgrund dieser Pflichtverletzungen“ inzwischen zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Untreue bei der Staatsanwaltschaft in Mainz anhängig seien. In beiden Verfahren gehe die Staatsanwaltschaft davon aus, dass gegen den Ex-Geschäftsführer der Verdacht bestehe, er habe einen Schaden im sechsstelligen Eurobereich angerichtet. Auf Anfrage bestätigte die Staatsanwaltschaft den Eingang einer weiteren Strafanzeige. Die Behörde wollte sich aber zum Inhalt der darin erhobenen zusätzlichen Vorwürfe „aus Gründen der Fairness gegenüber dem Angezeigten“ nicht äußern, da er sich dazu noch nicht habe äußern können. Wie berichtet, war das erste Untreue-Verfahren durch eine anonyme Anzeige im Juni 2013 ausgelöst worden. Darin war unter anderem von Laptops und Smartphones die Rede, die der MDK auf Veranlassung von Zieres den damaligen MDK-Verwaltungsratsvorsitzenden zur Verfügung gestellt habe. Einwurf |jüm

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