Rheinpfalz Wo liegt das Problem?

Politiker und Interessengruppen stören sich an der Anzahl der Lkw auf der B 10 – wie hier bei Landau.
Politiker und Interessengruppen stören sich an der Anzahl der Lkw auf der B 10 – wie hier bei Landau.

Der vierspurige Ausbau der B 10 zwischen Landau und Godramstein – er soll noch in diesem Jahr beginnen – hat erneut eine Debatte über ein Lkw-Transitverbot für die Strecke ausgelöst. Politiker und Interessengruppen fordern ein Durchfahrtverbot für Lastwagen – aus Sicherheitsgründen, aber beispielsweise auch wegen des Lärmschutzes. Nun hat sich ein Leser bei der RHEINPFALZ gemeldet und die Frage aufgeworfen, warum auf der B 9 zwischen Mainz und Worms seit Jahren ein Lkw-Transitverbot gelte – das aber auf der B 10 nicht möglich sei. Was meint das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium? „Ja, die Bundesstraße 9 ist zwischen Mainz und der Abzweigung zur Landesstraße 425 bei Worms für den Lkw-Durchgangsverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt“, teilt die Behörde auf Anfrage der RHEINPFALZ mit. Das Verbot sei aufgrund der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen erforderlich gewesen. Nach Angaben des Ministeriums hatte nach der Einführung der Lkw-Maut für Autobahnen im Jahr 2005 der Lkw-Verkehr auf dem B-9-Abschnitt „erheblich zugenommen“. In Nierstein – dort führt die B 9 durch die Stadt – sei in den ersten drei Monaten des Jahres 2005 der Lkw-Verkehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um etwa 53 Prozent gestiegen. Zudem hatten in den ersten fünf Monaten die Unfälle mit Lkw-Beteiligung auf dem Abschnitt der B 9 im Vergleich um zirka 47 Prozent zugenommen. Daraufhin war das Transitverbot auf diesem Abschnitt im Mai 2005 angeordnet worden – vom Landesbetrieb Mobilität in Speyer. Welches Ergebnis hat das Verbot gebracht? Nach Inkrafttreten sei die Anzahl der Lkw auf der Strecke deutlich zurückgegangen, teilt das Ministerium mit, das hätten bereits erste Ergebnisse im Jahr 2005 gezeigt. Das Verbot habe für einen Rückgang um mehr als 50 Prozent gesorgt – von ursprünglich 731 Lkw pro Tag, heißt es aus Mainz. Warum hebt das Verkehrsministerium das Transitverbot auf der B 9 nach der Einführung der Maut für Bundesstraßen nicht umgehend auf, wenn es kein solches Verbot auf der B 10 zwischen Landau und Pirmasens anordnen möchte? Ist das kein Gegensatz? Wenn nicht: warum? Auf der B 9 zwischen Mainz und Worms habe bereits seit 1993 nachts ein Durchfahrtsverbot für Lkw bestanden. Eine starke Zunahme des Lastwagenverkehrs habe dann zu Beschwerden geführt. Nach einer Anhörung von Gemeinden, Polizei, Straßenbaulastträgern, Betrieben und der Bürgerinitiative B 9 sei das Transitverbot angeordnet worden, erklärt das Ministerium. Weil der Lkw-Verkehr derweil weiter gewachsen sei, „ist es insbesondere im Interesse der Verkehrssicherheit derzeit nicht beabsichtigt, die Verkehrsbeschränkung aufzuheben“. Zur B 10: Die Einführung der Autobahnmaut haben für eine Verlagerung des Schwerlastverkehrs auf den Abschnitt zwischen Landau und Pirmasens gesorgt. Das Teilstück der Bundesstraße sei deshalb bereits 2005 für den Lkw-Durchgangsverkehr – genauer für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen – von täglich 22 bis 6 Uhr gesperrt worden. Von der Sperrung seien Anwohner und Lieferverkehr ausgenommen. Die Beschränkung nachts sei im Interesse der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Anlieger vor Lärm und Abgasen angeordnet worden. Die Sperrung habe zu einem nachhaltigen Rückgang des Lkw-Transitverkehrs in der Nacht geführt. „Insofern kann nicht davon gesprochen werden, dass auf der B 10 kein Transitverbot angeordnet sei“, erklärt Mainz. Eine ganztägige Ausweitung des Transitverbots sei juristisch eingehend von Gutachtern geprüft worden. Beide hätten einstimmig empfohlen, von einer solchen Sperrung abzusehen. Zudem habe es im Zuge des Nachtfahrverbots umfangreiche Abstimmungen mit den Beteiligten gegeben – etwa mit Bürgerinitiativen, Kommunen, Industrie- und Speditionsverbänden oder der Polizei. Aufgrund dessen würde jede Veränderung diese Entscheidungen infrage stellen, wie die Verbände mit Hinweis auf eine Klage bereits mitgeteilt hätten, schreibt das Mainzer Ministerium. Vor diesem Hintergrund könne kein ganztägiges Transitverbot für Lastwagen angeordnet werden. „Insofern sind dies für die Streckenzüge der B 9 und der B 10 keine gegensätzlichen Regelungen. Es sind vielmehr an die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasste Entscheidungen getroffen worden.“

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