Rheinpfalz Trotz Baum-Frevel: Windräder möglich

Da stand der Baum noch: 2017 schlüpften nach Angaben der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz vier Jung
Da stand der Baum noch: 2017 schlüpften nach Angaben der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz vier Junge in dem Schwarzstorchen-Horst bei Teschenmoschel.

Die im Flächennutzungsplan (FNP) aufgrund des Schwarzstorchen-Vorkommens nur vorbehaltlich ausgewiesene Windkraftfläche zwischen Teschenmoschel und Nussbach wird nach dem illegalen Fällen des Brutbaums vor einem Monat (wir berichteten) nicht aus dem Energieplan genommen und für den Bau von Windrädern gesperrt. Das hat der Verbandsgemeinderat Rockenhausen in seiner vergangenen Sitzung mehrheitlich beschlossen.

Zwar verurteilten die Ratsmitglieder das Vorgehen, sie nannten aber auch Gründe, wieso ein gänzliches Windrad-Verbot auf der Fläche nicht die beste Strafe für die Täter ist. Die Auswirkungen, die eine Streichung der als vorbehaltlich ausgewiesenen Windenergieflächen in Teschenmoschel und Umgebung mit sich bringen könnte, könne derzeit niemand abschätzen. „Wenn jemand dagegen klagen sollte, glaube ich zumindest nicht, dass es rechtlich standfest wäre“, schilderte Michael Groß die Bedenken seitens des Bauamtes. Gründe für seine Zweifel gibt es mehrere: Zunächst dürfen – blieben denn die Schwarzstörche 2018 tatsächlich fern – in den kommenden fünf Jahren sowieso keine Windräder in dem betroffenen Gebiet gebaut werden. Denn erst wenn die windkraftsensiblen Störche fünf Jahre in Folge nicht gesichtet wurden, könnte eine Neubewertung erfolgen – also frühestens 2022. „Außerdem habe ich Bedenken bezüglich anderer Gebiete. In Dielkirchen wurde jetzt seit zwei Jahren kein Rotmilan gesichtet. Nehmen wir die Fläche dann auch raus?“, so Groß. Überdies müsse mit der Fusion der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen der Flächennutzungsplan ohnehin in absehbarer Zeit überarbeitet werden. „Es ist kostenintensiv und hat momentan keinen Nutzen“, fasste Bürgermeister Michael Cullmann die Einwände gegen eine Abänderung zusammen und ergänzte: „Ich bin überzeugt, dass die Täter ihre gerechte Strafe erhalten.“ Auch Katharina Koch (SPD) hat Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieser Art Bestrafung der Täter: „Wenn die Reaktion auf den gefällten Baum ist, dass nie mehr ein Windrad im Gebiet gebaut werden darf, könnte das ja auch für Windradgegner ein Anreiz sein.“ „Linke-Grüne“-Mitglied Hubert Prügel sieht es zwar als wichtig an, „deutlich zu machen, dass wir eine geschlossene VG sind und die Tat ablehnen“, trotzdem stimmte er ebenfalls gegen den Antrag. Die Fraktion der „Nordpfälzer“, von der der Antrag zur Änderung des FNP stammte, ist dagegen von der Signalwirkung durch die Herausnahme der betroffenen Flächen überzeugt: So würde sich das illegale Fällen des Brutbaumes für die Täter nicht auszahlen, erklärte der Fraktionsvorsitzende Helmut Hyner. Auch die CDU stimmte dem Vorschlag geschlossen zu, denn: „Artenschutz geht über Umweltschutz“, so Manfred Sohn. Bereits in der Einwohnerfragestunde äußerte sich Margrit Franke, ehrenamtliche Horstbetreuerin der Teschenmoscheler Schwarzstörche, zu dem Thema. 2016 wurde in der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes das Gebiet um den Brutbaum vorbehaltlich als Sondergebiet ausgewiesen mit der Begründung, dass sich Populationen dynamisch verändern können. Franke widerspricht dem: Schwarzstörche würden sehr alt werden und seien standorttreu. „Deshalb hat jemand diese vermeintliche Dynamik zu beschleunigen versucht, um sich am Topf der Windenergie zu bereichern. Wir müssen klare Kante zeigen!“, protestierte Franke. „Uns hat gewundert, dass der Storch überhaupt so lange durchgehalten hat“, beurteilte Hyner den Streit um Windenergieanlagen in Teschenmoschel und den umliegenden Dörfern. Letztendlich scheiterte die Abänderung des Flächennutzungsplanes an 14 Gegenstimmen. Für Katharina Koch ist klar: „Die richtige Antwort ist, ein neues Nest anzubringen. Und das ist geschehen.“ Die Ratsmitglieder hoffen jetzt, dass das Schwarz-storchenpärchen einen der beiden angebrachten Horste als neue Brutstätte annimmt. Diesbezüglich bereiten Dieter Hünner von der Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung derzeit allerdings die Schaulustigen große Sorgen: „Neugier vor Ort kann dem nur schaden. Und die Täter erreichen damit genau das, was sie wollten: Es wird dem Vogel zu unruhig zum Brüten.“

x