Eisenberg Streit-Schlichter ins Gesicht getreten

2000 Euro Schmerzensgeld muss der Angeklagte zahlen.
2000 Euro Schmerzensgeld muss der Angeklagte zahlen.

«KERZENHEIM.» Ein 19-Jähriger, der bei einer Schlägerei auf der Kerzenheimer Kerwe 2018 einen Mann verletzt hatte, ist vom Amtsgericht Rockenhausen nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Auch wenn es bei einer Verwarnung blieb, erkannte das Gericht auf schwere Körperverletzung. Der junge Mann muss nun 2000 Euro Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen, die Kosten des Verfahrens und weiter Teile der Nebenklage tragen. Eines ließ sich jedoch nicht beweisen.

Mehrere Zeugen schilderten das Geschehen, das sich kurz vor Mitternacht im Kerwegarten in Kerzenheim ereignet hatte. Dort gerieten der 19-Jährige und ein 21-Jähriger aneinander. Nach einem verbalen Streit und einem ersten Gerangel kam es am Eingang des Kerwegartens zu einem zweiten Zusammentreffen der beiden Männer. Bei dieser Schlägerei gingen die Kontrahenten zu Boden. Ein 31-jähriger Kerwehelfer versuchte, die am Boden liegenden Streithähne zu trennen, beugte sich über den Angeklagten, um diesen aus dem Geschehen herauszuziehen. Daraufhin zog dieser seine Beine an und trat dem Helfer ins Gesicht, wobei er solche Wucht ausübte, dass er dem 31-Jährigen das Nasenbein brach. Auf Anraten seines Anwalts räumte der Angeklagte diese Tat ein. Zwar versuchte der Anwalt, das Verhalten seines Mandanten in Richtung Notwehr zu deuten, als unbewusste Affekthandlung auszulegen, dem schenkte das Gericht jedoch keinen Glauben. Auch die Aussage des Angeklagten, er habe seine Schuhe im Lauf der Auseinandersetzung verloren, wollte das Gericht nicht glauben. Mehrere Zeugen bestätigten, dass der Tritt mit Schuhen erfolgte – eine Bedingung für den Sachverhalt der schweren Körperverletzung. Während einer Sitzungsunterbrechung einigte sich der Angeklagte mit seinem Anwalt und dem Anwalt des Nebenklägers darauf, das Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro zu zahlen. Eines stritt der Angeklagte allerdings weiterhin ab: dass er auch die Flasche oder das Glas geworfen hat, von dem eine 19-Jährige am Kinn getroffen worden war. Fast alle Zeugen – auch der Kontrahent des Angeklagten – sagten, dass sie den 19-Jährigen nicht mit einem Glas, einer Flasche beobachtet oder den Wurf gesehen hätten. Das sah ein weiterer Zeuge, der ebenfalls als Helfer eingesetzt war, allerdings anders. „Ja, das ist der Mann, er hat geworfen, ich habe ihn noch festgehalten“, erklärte der Zeuge. Er sei dem Werfer nachgerannt, habe ihn kurz festhalten können. Allerdings schenkte das Gericht der Aussage wenig Glauben, weil der Zeuge den Angeklagten zwar im Gerichtssaal identifizierte, vorab gegenüber der Polizei jedoch keine Aussage gemacht hatte. Günstig für den 19-Jährigen wirkte sich im Prozessverlauf die Stellungnahme der Gerichtshilfe aus. Sie stellte ihm eine gute Sozialprognose aus, zumal er strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war. Außerdem entschuldigte sich der Angeklagte bei seinem Opfer. In Bezug auf den Wurf eines Glasgegenstands wurde das Verfahren zwar eingestellt. Allerdings verurteilte das Gericht den Angeklagten zu einer Zahlung von 500 Euro an die geschädigte 19-Jährige. Begründung: Ein Zusammenhang mit der Auseinandersetzung sei nicht von der Hand zu weisen. Lob von der Staatsanwaltschaft und vom Gericht gab es für die Zivilcourage des 31-jährigen Geschädigten, der versucht hatte, den Streit zu schlichten und Schlimmeres zu vermeiden. Deutlich herausgestellt wurde zudem, dass bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich gewesen wären. Jetzt kommt der 19-Jährige mit der Schmerzensgeldzahlung, der Übernahme der Gerichts- und Nebenklagekosten sowie der Strafgeldzahlung an die verletzte 19-Jährige davon.

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