Rheinpfalz Richterbund: Kritik an Urteil respektlos

Der Saarländische Richterbund verwahrt sich gegen die Kritik einer Gruppe von Homburger Persönlichkeiten am Urteil vom 21. Februar gegen Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD). In einer Stellungnahme gesteht der Richterbund-Vorsitzende Christian Dornis zu, dass sich die Justiz stets Kritik gefallen lassen müsse. Jedoch: „Bei der Äußerung von Kritik ist aber der notwendige Respekt zu wahren.“

Wie gestern gemeldet, haben zehn Homburger – darunter der ehemalige Landrat Clemens Lindemann (SPD), die frühere SPD-Bundesgeschäftsführerin Astrid Klug und Unternehmer Giuseppe Nardi – das Urteil „mit Befremden zur Kenntnis genommen“. In ihrer Erklärung heißt es, dass Schneidewinds Fehlverhalten in der Detektiv-Affäre durch das Urteil von 13 Monaten Haft auf Bewährung „mit einer Schärfe geahndet worden“ sei, „die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in eklatanter Weise“ widerspreche. Der OB werde mehrfach bestraft; die „erklärte Absicht des Gerichts, den Angeklagten wegen angeblicher Nicht-Eignung aus dem Amt entfernen zu wollen“, sei „anmaßend“. Doch damit, so hält Dornis dagegen, würden die „Grenzen der Sachlichkeit“ verletzt, indem der Strafkammer vorgeworfen werde, dass das Urteil „offensichtlich auch von sachfremden Erwägungen geleitet ist“. Dornis: „Dies bedeutet im Ergebnis nichts anderes, als dass drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter in gefährliche Nähe zur Straftat der Rechtsbeugung gerückt werden.“ „Unsachliche Kritik an einem Urteilsspruch, wie sie hier geübt wurde, untergräbt das Vertrauen in die Justiz“, gibt der Richter zu bedenken. Dornis: „Die Kammer hat in ihrer mündlichen Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass Paragraf 24 Beamtenstatus-Gesetz einen Beamten, der zu mehr als einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt ist, per Gesetz für nicht geeignet erklärt und vorschreibt, ihn aus dem Dienst zu entfernen. Das ist die Folge des Strafausspruchs. Es handelt sich nicht um eine Meinung der Kammer über die Geeignetheit des Angeklagten für sein Amt, die auf sachfremde Erwägungen schließen lässt.“ Dornis erläutert, dass die Strafkammer „den Tatbestand einer Untreue in einem besonders schweren Fall festgestellt“ habe, weil „der Angeklagte als Amtsträger gehandelt hat“. Zu bestrafen sei dies laut Gesetz mit sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren Haft. „Eine Absicht, sich selbst zu bereichern, setzt der Untreue-Tatbestand nicht voraus“, stellt Richter Dornis klar. Ins Strafmaß für Rüdiger Schneidewind sei „dabei auch einzubeziehen, dass die Strafkammer eine Schadenshöhe von etwa 133.000 Euro festgestellt hat und dass der Angeklagte nicht geständig war“.

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