Rheinpfalz Pfleger aus Osteuropa als Hilfe für den Alltag

Berlin (bps). Viele Pflegebedürftige leben allein in ihrem Haus. Zwar kommt zu vereinbarten Zeiten der ambulante Pflegedienst. Doch um den normalen Alltag meistern zu können, überlegen viele, zusätzlich eine ausländische Hilfskraft zu engagieren.

Da hierbei einige Besonderheiten zu beachten sind, sollte man mit einem Pflegeberater herausfinden, welche Variante der Betreuung optimal und vor allem legal ist. Fachkundigen Rat erhalten gesetzlich Versicherte bei ihrer Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt und privat Versicherte bei der bundesweit agierenden Compass-Pflegeberatung. Letztere ist unter der gebührenfreien Nummer 0800-1018800 zu erreichen und steht allen Ratsuchenden offen. Diese Pflegeberatung ist grundsätzlich kostenlos und muss laut Gesetz anbieterneutral erfolgen. Die seit 2011 geltende Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU erlaubt es, dass etwa Helfer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Tschechien oder Ungarn in Kooperation mit europäischen Arbeitsvermittlungen deutsche Pflegebedürftige beaufsichtigen, bei der Grundpflege helfen und teils auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen. Wenn gewünscht, kann die Hilfskraft auch im Haus des Pflegebedürftigen wohnen. Eine separate Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich. Der Pflegebedürftige oder ein Angehöriger schließt einen Arbeitsvertrag mit der Hilfskraft ab und wird damit zum Arbeitgeber. Zu den Pflichten: Es sind unter anderem Lohnsteuer und Beiträge für die Sozialversicherung abzuführen, die Regeln des Arbeitsschutzes einzuhalten und ein branchenüblicher Lohn zu bezahlen. Arbeitszeit- und Urlaubsregeln sind ebenso einzuhalten. Es ist auch möglich, einen osteuropäischen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, der eine Mitarbeiterin nach Deutschland entsendet. Sie bleibt Angestellte des Pflegedienstes, der Arbeitszeiten, Urlaub und Leistungsumfang festlegt, für Lohn und Sozialabgaben zuständig ist und Weisungsrecht hat. Wer diese Variante wählt, sollte sich vom ausländischen Dienst unbedingt bescheinigen lassen, dass für die Pflegekraft eine Sozialversicherung in ihrem Heimatland besteht. Es gibt auch ausländische Pflege- und Betreuungskräfte, die ihre Dienste als Selbstständige anbieten. Hier vermittelt niemand, und man muss das Risiko der Scheinselbstständigkeit bedenken .

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