Rheinpfalz Handy-Rechnung in Millionenhöhe

Speyer. Eine Mobilfunkrechnung über 1,6 Millionen Euro? Was ein Speyerer kürzlich erlebt hat, geht nicht nur ihm so. Zwar summieren sich die Beträge nicht immer in solche schwindelerregenden Höhen, aber die Verbraucherzentrale kennt die Fallstricke, die zu hohen Rechnungen führen.

Der Speyerer hatte offenbar vergessen, seine neue SIM-Karte mit Internet-Flatrate zu aktivieren. Deshalb griff der gut 15 Jahre alte Tarif, nach dem jedes Megabyte mit mehr als 5 Euro zu Buche schlägt. Bislang hatte der Mann nur telefoniert und SMS versendet, jetzt schaute er im Internet Filme – dank der neuen SIM-Karte, einem Surfstick und Laptop. Hohe Kosten durchs Surfen mit alten Handyverträgen: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kennt das Problem. „Genaue Zahlen können wir nicht nennen, aber uns sind viele ähnlich gelagerte Fälle bekannt“, berichtet Cläre Pillath vom Referat Telekommunikation und Digitale Medien. Meist steckten Verbraucher, die bislang nur ein klassisches, nicht Internet-fähiges Handy benutzt haben, ihre alte SIM-Karte in ein neues Smartphone, sagt sie. Die Mobilfunkkunden seien sich oft nicht bewusst, welch hohe Kosten durch die Internetnutzung mit einem alten Vertrag entstünden. Besonders häufig betroffen seien Senioren, die zum Beispiel ein Smartphone von ihren Kindern oder Enkeln bekommen. Sie rät davon ab, die SIM-Karte eines nicht Internet-fähigen Handys einfach in ein neues Smartphone einzusetzen und damit im Internet zu surfen. Wer sich eine neue SIM-Karte zulege, dürfe nicht vergessen, sie zu aktivieren. Wie kann man sich generell vor hohen Rechnungen schützen? Eine Möglichkeit sind Prepaid-Tarife ohne automatische Nachbuchung zusätzlicher Gebühren. Aber die Verbraucherzentrale hat noch einen Tipp: Wer vorbeugen will, kann spezielle Apps nutzen, die den Datenverbrauch kontrollieren, so Pillath. Wer eine unverhältnismäßig hohe Rechnung erhält, soll sich laut Verbraucherzentrale zur Wehr setzen und Unterstützung annehmen. Hilfe böten auch Rechtsanwälte an, sagt Pillath. Betroffene könnten sich auf die Fürsorge- oder Hinweispflicht des Anbieters berufen. Das heißt, „bei ungewöhnlich steigenden Kosten müssen die Mobilfunkanbieter die SIM-Karte ihrer Kunden rechtzeitig sperren oder eine warnende SMS versenden“, weiß die Expertin. Sie macht auf Gerichtsurteile aufmerksam, die ausdrücklich auf diese Fürsorge- oder Hinweispflicht hinwiesen. Pillath betont aber, dass der Einzelfall betrachtet werden müsse. Einige Mobilfunkanbieter haben jedoch inzwischen ein standardisiertes Vorgehen bei diesen Fällen. Sie kappen die Rechnung bei einer bestimmten Höhe und/oder richten für den Kunden eine mobile Flat, also einen Pauschalpreis, ein. Das war auch beim betroffenen Speyer der Fall. Bei seinem Anbieter O2 griff ein Kostenschutz. Die Rechnung für die Datennutzung wird bei 99 Euro gekappt. Aus Kulanz wurde ihm dieser Betrag später sogar ganz erlassen. Eine Anfrage unter großen Mobilfunkanbietern ergab, dass auch diese gemäß ihrer Fürsorge- und Hinweispflicht reagieren. 1&1 warnt etwa mit einer SMS seine Kunden ohne Internet-Flatrate, falls sie surfen und hohe Kosten drohen, sagt ein Sprecher. Vodafone verweist auf seine Tarife mit ausreichend Datenvolumen, „die überhöhte Kosten gar nicht erst zulassen“. Werde dennoch ein übermäßig hoher Datenverkehr festgestellt, greife eine Kostengrenze. |yvw

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