Rheinpfalz Halbe Million aus Limousinen-Betrug verprasst

Heidelberg. In einem Prozess um den Betrug mit Bentley-Limousinen hat das Heidelberger Landgericht einen Iraker zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte eine saudische Familie um insgesamt 474.000 Euro geprellt.

Der 29-Jährige versprach, gebrauchte Bentleys zu exportieren. Das saudische Familienoberhaupt stellte das Geld für deren Kauf in einem Wiener Autohaus bereit. Dort holte der Angeklagte aus dem Rhein-Neckar-Kreis drei Bentleys ab. Statt wie versprochen, diese nach Saudi-Arabien zu verschiffen, verkaufte er die Wagen billiger weiter und verprasste das Geld. Er gab Unsummen für Kokain aus, logierte in teuren Hotels und besuchte Bordelle. Oberstaatsanwältin Kerstin Anderson sprach von einem „Hang zur Großmannssucht“. Der Angeklagte habe „außerhalb seiner Möglichkeiten“ gelebt und den hohen Lebensstandard mit Betrug finanziert. Er hatte 2014 den Sohn eines saudischen Kaufmanns kennengelernt und von dessen Reichtum erfahren. Der 19-jährige Saudi begleitete damals seine Mutter, die sich in Heidelberg ärztlich behandeln ließ. Der Angeklagte schlug ihm vor, Luxusautos zu kaufen und nach Saudi-Arabien auszuführen. Der Mann habe sich das Vertrauen des Sohnes „in skrupelloser Weise erschlichen und ausgenutzt“, sagte der Vorsitzende Richter Christian Mühlhoff. Nicht gefolgt ist die Kammer der Behauptung des Angeklagten, der 19-Jährige habe sich den Erlös vom Verkauf eines Bentley mit ihm geteilt. Das sei „ziemlich unplausibel“, sagte der Vorsitzende. Auch die Oberstaatsanwältin glaubte diese Version nicht. Der Sohn habe es nicht nötig gehabt, seinen Vater zu betrügen, der ihn doch „großzügig“ mit Geld versorgte. Auch die versprochene Lieferung von Lastwagen kam nicht zustande. Für den Kauf hatte der 19-Jährige dem Angeklagten 84.000 Euro in bar übergeben. Das Geld stammte offenbar von der Mutter des jungen Saudi. Der „naive“ Sohn habe sich mit dem Geschäft gegenüber seinem erfolgreichen Vater beweisen wollen, sagte Richter Mühlhoff. Das ist jedoch gründlich schief gegangen. In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte bei den Opfern. Er wolle den Schaden wieder gutmachen, versicherte der 29-Jährige. Das dürfte schwer sein. Eigenen Angaben zufolge hat er bereits 600.000 Euro Schulden und lebte zuletzt von Hartz IV. Verteidigerin Andrea Combé plädierte neben einer Strafe von höchstens vier Jahren auf die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Ein „Hang“ zu Suchtmitteln liege „zweifelsfrei“ vor. Nach der Insolvenz seiner Geschäfte vor einigen Jahren habe sich ihr Mandant „in Drogen geflüchtet“ und dadurch „wahnsinnige Schulden“ angehäuft. Wegen seiner „ausweglosen Situation“ habe er versucht, sich das Leben zu nehmen. Einen Hang zu Suchtmitteln, der eine Unterbringung rechtfertigt, sah das Gericht jedoch nicht und folgte damit dem Gutachten eines Psychiaters. Der Angeklagte hatte in Bezug auf seinen Konsum offenbar „variable“ Angaben gemacht. Er war als Kind mit seiner Familie 1986 aus dem Irak geflohen. (uwi)

x