Rheinpfalz Gegen teure Änderungen im geplanten Kita-Gesetz vorgehen

Heltersberg möchte alle Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde ins Boot holen, um gemeinsam gegen das geplante neue Kindertagesstättengesetz vorzugehen. Seit September regt sich dagegen landesweit großer Widerstand (die RHEINPFALZ berichtete). Dass die Gesetzesänderung auch Heltersberg stark treffen würde, verdeutlichte Kita-Leiter Michael Hammer dem Rat am Donnerstag in der Ratssitzung .

Die Änderungen zielen nach aktuellem Stand auch auf die Kita-Träger und deren Geldbeutel. Für viele Räte waren es offensichtlich sehr beunruhigende Nachrichten. Denn auch wenn die frühe optimale Förderung von Kindern allen im Rat lieb und wichtig sei, stelle sich die Frage, ob sich die Gemeinde das leisten könne, so Ortschef Ralf Mohrhardt (SPD). Dass die Drohung, die Kita zu schließen, nicht funktioniert, war schnell geklärt; schließlich handele es sich um eine Pflichtaufgabe der Gemeinde. Eine Resolution und sich an landesweite Protestaktionen hängen, darüber solle man nachdenken. Laut Hammer hat sich das Personal der Kitas im Kreis schon einig gezeigt, dass dieses Gesetz so nicht in Kraft treten dürfe: „Uns geht es natürlich eher um die pädagogischen Veränderungen.“ Aber auch für die Träger, deren finanzielle Interessen betroffen sind, sei es sinnvoll, nicht alleine vorzugehen. Er verwies auf das Thema Personal, dessen Einsatz zu planen durch das neue Gesetz erschwert werde. Das habe Auswirkungen auf die Träger und deren möglichen Anteil an den Personalkosten. In Rheinland-Pfalz hat jedes Kind ab zwei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz (Tagesbetreuung). Wann die Kinder kommen, sei eine freie Entscheidung der Eltern, es gebe keine Pflicht. Das mache es schwierig, das benötigte Personal zu planen. Bisher können Träger bis zu zwölf Prozent mehr Personal beschäftigen, als es die Anzahl an tatsächlich belegten Plätzen erfordert. Das ermögliche Flexibilität, um bei Bedarf reagieren zu können. Künftig sollen es nur noch acht Prozent sein. Wird mehr Personal vorgehalten – den Bedarf sehen Praktiker als zwingend gegeben –, trägt der Träger das alleinige Kostenrisiko. Um flexibel reagieren zu können, müssten zum Beispiel Verträge mit kürzeren Laufzeiten abgeschlossen werden, was unsozial wäre. Heltersberg unterhält die größte Kita im Kreis Südwestpfalz, bietet 120 Plätze und ist in der Regel fast komplett belegt. Der Personalkostenanteil der Gemeinde beläuft sich jährlich auf mehr als 100.000 Euro, weshalb der Rat bereits beschlossen hat, gegen den Kostenerstattungsbescheid bezüglich Landes- und Kreiszuschuss Widerspruch einzulegen. Vorgesehen sei, dass künftig alle Kinder einen Anspruch auf eine siebenstündige Betreuung und ein Mittagessen im Kindergarten haben, erläuterte der Kita-Leiter. Wird dies wie geplant Rechtsanspruch, würde das bedeuten, dass massiv gebaut, die Küche deutlich vergrößert werden müsste. Denn dann hätten bis zu 120 Kinder einen Anspruch auf ein Mittagessen. Darauf sei die Kindertagesstätte weder personell noch räumlich vorbereitet. Er könne den Abend füllen, verdeutlichte Hammer, dass es noch mehr strittige Punkte gebe. „Wer bestellt, muss bezahlen“; mit diesem Grundsatz zeigte der Rat auf, in welche Richtung die Forderungen an das Land gehen müssten, wenn an dem Plan festgehalten werde. Zugestimmt hat der Rat einem Bauvorhaben im Außenbereich in Richtung Waldfischbach-Burgalben, wo ein Stallgebäude um eine Scheune erweitert und ein Teil eines bestehenden Vordachs zurückgebaut werden soll. Aus Sicht der Gemeinde spricht nichts dagegen, Der Kreis prüft derzeit, ob es ein privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb ist.

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