Rheinpfalz Ehefrau vergewaltigt?

Ein 37-jähriger Familienvater aus dem Landkreis Südwestpfalz soll 2014 seine Ehefrau zweimal vergewaltigt haben. Deshalb musste sich der Mann am Donnerstag vor dem Pirmasenser Amtsgericht verantworten. Seine Frau trat dabei gleichzeitig als Vertreterin der Nebenklage und als Zeugin auf.

Laut Anklageschrift soll der Mann seine Frau einmal im April und einmal im Mai 2014 vergewaltigt haben. Als mögliches Motiv nannte die Staatsanwältin Eifersucht auf den neuen Freund der Frau. Die Vorfälle sollen sich beide im Wohnzimmer der Familie ereignet haben, im ersten Fall während die Kinder nebenan in ihren Zimmern geschlafen haben. Mit den Worten „Was der kann, kann ich schon lange“ soll der Mann der Frau im April die Hosen heruntergezogen und trotz Gegenwehr des mutmaßlichen Opfers mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt haben. Beim Vorfall im Mai soll der mutmaßliche Täter nach Angaben der Staatsanwältin erneut zornig wegen des Freundes der Frau gewesen sein, worauf er seine Ehefrau wieder im Wohnzimmer vergewaltigt haben soll. Beide Male habe er ihr die Hände festgehalten, damit sie sich nicht wehren könne. Über eine Stunde stand der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter Mark Edrich, der Staatsanwältin und dem Anwalt des Opfers Rede und Antwort. Er bestritt die Vorwürfe. Der Geschlechtsverkehr sei an den besagten Tagen einvernehmlich gewesen. Auch habe er seine Frau niemals eingeschüchtert, eingesperrt oder geschlagen, wie es ihm ebenfalls vorgeworfen wird. Insbesondere das Einsperren sei auch schwer möglich gewesen, da er zeitweise vier Tage die Woche auf Montage gewesen sei. Der Angeklagte wirft seiner Frau, mit der er in Scheidung lebt, vor, die Vorwürfe erfunden zu haben, damit er aus der Wohnung ausziehen musste. Richter Edrich verlas am Donnerstag auch eine Kurznachricht, welche die Frau an die neue Freundin des Angeklagten geschickt haben soll. Darin stand: „Lass die Finger von meinem Mann, ich liebe ihn immer noch.“ Auch 21 Seiten Nachrichtenverkehr von November und Dezember 2014 zwischen dem Angeklagten und seiner Ehefrau verlas der Richter. Darin soll die Frau unter anderem geschrieben haben: „Komm nach Hause, wir fangen von vorne an. Hatten eine schöne Zeit“ oder „Du bist ein herzensguter Mensch. Ich weiß jetzt, was ich an Dir verloren habe“ oder „Ich wollte Dich nie verlieren, Du bist meine große Liebe.“ Bei ihrer Zeugenaussage bezeichnete die Ehefrau diese Nachrichten als große Dummheit, bestätigte allerdings die Vorwürfe aus der Anklageschrift. Ihr Freund habe sie geschlagen und misshandelt. Sie sei wegen der Kinder und aus Angst bei ihm geblieben. Was die Aussagen der Frau vor Gericht und die Protokolle ihrer Vernehmung nach der Anzeige betrifft, so waren diese mehrfach gegensätzlich. Der Prozess wird am Mittwoch, 3. Februar, fortgesetzt. (mco)

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