Rheinpfalz Bürger zahlt für Feuerwehr nur bei Fahrlässigkeit

Wenn ein Fehlalarm ausgelöst wird, muss der Besitzer der Anlage den Feuerwehreinsatz bezahlen. Das Bild zeigt einen Fehlalarm-Ei
Wenn ein Fehlalarm ausgelöst wird, muss der Besitzer der Anlage den Feuerwehreinsatz bezahlen. Das Bild zeigt einen Fehlalarm-Einsatz auf dem Flughafen-Gelände.

Wer sich ab April ein nagelneues Auto anschafft, muss damit rechnen, dass das Gefährt bei einem Aufprall, ohne vorher zu fragen, elektronisch die Feuerwehr ruft, auch wenn nichts Schlimmes passiert ist. Die Stadt stellt dem Fahrzeughalter die Kosten für einen solchen Einsatz in Rechnung.

Dies und vieles mehr ist in der neuen Feuerwehrsatzung geregelt, die der Zweibrücker Stadtrat am 7. Dezember erlassen hat. Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass ihr die neue Satzung geringere Einnahmen und mehr Arbeit beschert. Zwar können in Zukunft viel mehr Einsätze in Rechnung gestellt werden, dies betrifft laut Pressesprecher Heinz Braun aber vor allem Ausnahmefälle. Gut für den Bürger: Die Rechnung pro Einsatz falle künftig im Schnitt geringer aus. Die Feuerwehrsatzung beinhaltet neue, betriebswirtschaftlich kalkulierte Kostensätze für Fahrzeuge, Personal und Ausrüstung. „Aufgrund der jetzt niedrigeren Pauschalsätze wird die Stadt künftig pro Einsatz geringere Rechnungen stellen“, erklärt Heinz Braun. Für die Verwaltung werde der Aufwand allerdings größer, da mehr Bescheide als zuvor erlassen werden. 2015 stellte die Stadt Zweibrücken Rechnungen für 21 Feuerwehreinsätze in Höhe von insgesamt 12.000 Euro aus, 2016 waren es für 68 Einsätze rund 57.000 Euro. Laut Braun verzichtete die Stadt sogar in fünf bis zehn Fällen pro Jahr darauf, eine Rechnung auszustellen: „In grenzwertigen Ausnahmefällen.“ Für 2017 rechnet Zweibrücken mit etwas mehr Rechnungen als 2015, die Zahl von 2016 werde aber nicht erreicht. Michael Klein kümmert sich bei der Stadt Zweibrücken um Brand- und Zivilschutz. Er sagt, es handele sich bei den in Rechnung gestellten Einsätzen oft um Verkehrsunfälle, bei denen eingeklemmte Personen befreit werden müssen oder bei denen Benzin oder Öl ausläuft. Häufig seien auch Fahrzeugbrände und Fehlalarme von Brandmeldeanlagen: „Die Brandmeldeanlage löst aus, weil unter einem Rauchmelder gekocht wird oder weil es beim Arbeiten staubt“, nennt Klein einige Beispiele. Wenn’s brennt, muss der betroffene Bürger die Feuerwehrkosten nur übernehmen, wenn das Feuer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Bränden wegen technischer Defekte oder wenn bei einem Unwetter zum Beispiel der Keller voll läuft, muss er nichts bezahlen, wenn die Feuerwehr hilft. Einen Anspruch auf Kostenersatz hat die Feuerwehr künftig allerdings, wenn sie durch ein automatisches Notrufsystem alarmiert wurde, selbst wenn der Einsatz nicht erforderlich war. Ab April 2018 werden laut Vorgabe der Europäischen Union alle neuen Autos mit einem automatischen Notrufsystem namens E-Call ausgerüstet. Bei einem Aufprall lösen Sensoren im Auto einen Notruf aus, auch wenn nichts Schlimmes passiert ist. Ein Löschfahrzeug mit Besatzung, welches per E-Call angefordert würde, kostet pro Stunde zirka 430 Euro. Die Kosten seien je nach Anzahl der eingesetzten Autos und Leute unterschiedlich, hebt Heinz Braun hervor. Neu ist auch, dass Industrie- und Gewerbebetriebe bei Gefahren auch die Kosten für den Einsatz von Sonderlösch- und Sondereinsatzmitteln, für verbrauchte oder beschädigte Ausrüstung und die Entsorgung belasteten Löschwassers tragen müssen. Die Feuerwehr kann zusätzlich Kostenersatz verlangen, wenn sie bei Betrieben eingesetzt wird, die gefährliche Stoffe fördern, lagern oder transportieren.

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