Rheinland-Pfalz RHEINPFALZ Plus Artikel Nach tödlichen Polizeieinsätzen: Wen Bodycam-Aufnahmen schützen sollen

Polizisten und Polizistinnen dürfen in Rheinland-Pfalz die Bodycams nicht überall anschalten: nur in öffentlich zugängigen Räume
Polizisten und Polizistinnen dürfen in Rheinland-Pfalz die Bodycams nicht überall anschalten: nur in öffentlich zugängigen Räumen.

Bei den beiden tödlichen Polizeieinsätzen jüngst im Kreis Kaiserslautern und in Mannheim waren die Kameras der Beamten an ihrer Uniform nicht eingeschaltet. Welche Regeln in den beiden Bundesländern für den Einsatz der Videokameras gelten. Wenn es gefährlich wird, sollen sie vor allem eine Seite schützen.

In den USA sind Körperkameras bei Polizisten seit knapp einem Jahrzehnt gang und gäbe. Zumindest in der Theorie sollte die Technologie exzessiver Gewalt vor allem gegen nicht-weiße Menschen durch Beamte vorbeugen. In Deutschland war Hessen 2013 Vorreiter bei der Erprobung der kleinen Videokameras, die die Beamten an ihrer Ausrüstung tragen. Rheinland-Pfalz folgte rund ein Jahr später als zweites Bundesland. In Deutschland bleibt die Technik bei Einsätzen aber auch immer wieder aus. So wie bei den jüngsten Fällen in der Pfalz und der Kurpfalz.

Was geschah in Landstuhl?
In Landstuhl (Kreis Kaiserslautern) ist am 30. April ein Mann nach einem Polizeieinsatz mit einem Elektroschocker gestorben. Er soll laut Polizei in seiner Wohnung randaliert und die Einsatzkräfte angegriffen haben, woraufhin diese einen Taser gegen den 38-Jährigen einsetzten. Laut Obduktionsbericht, über den Polizei und Staatsanwaltschaft informierten, konnte die genaue Todesursache nicht endgültig geklärt werden. Am wahrscheinlichsten sei eine „durch einen Stromschock ausgelöste Herzrhythmusstörung, stark begünstigt durch Betäubungsmittel und Medikamente“. Gegen zwei Beamte wird seit jenem Abend wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Die beiden sind laut Polizeipräsidium Westpfalz in Kaiserslautern weiter im Dienst. Polizeiliche Aufzeichnungen zu den Geschehnissen gibt es nicht.

Was passierte in Mannheim?
Auch bei dem tödlichen Einsatz in der Unibibliothek in Mannheim am 23. April schalteten die alarmierten Beamten keine Kamera an, als sie wegen eines 31-jährigen mutmaßlichen Machetenangreifers gerufen wurden. Zuvor hatte der uni- und polizeibekannte Mann verbotenerweise Aufkleber auf Mobiliar geklebt und war handgreiflich geworden. Nachdem der Mann nach Angaben der Polizei seine 40 Zentimeter lange Machete nicht aus der Hand legte, schossen die Polizisten auf ihn. Kurz darauf starb er im Krankenhaus.

Nach RHEINPFALZ-Informationen war der 31-Jährige psychisch krank. Das LKA Baden-Württemberg ermittelt, seitdem gab es keine nennenswerten Informationen mehr dazu, wie es zu dem tödlichen Schuss kam. Auf Anfrage bestätigte das LKA am Mittwoch lediglich, dass sich ein früherer Messerangriff des Mannes gegen dessen Vater richtete. Das Verfahren wurde damals eingestellt, weil der Vater von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Bei einem weiteren tödlichen Polizeieinsatz – als 2022 am Mannheimer Marktplatz ein 47-jähriger Patient des Instituts für Seelische Gesundheit starb – gab es keine Polizeivideos – dafür Aufnahmen von Zeugen.

Warum blieben die Bodycams am 30. April in Landstuhl aus?
Laut rheinland-pfälzischem Innenministerium und Polizeipräsidium Westpfalz führten zwei der vier Polizeibeamten in Landstuhl eine Bodycam mit. Da Polizei und der mutmaßliche Randalierer in einer Wohnung, einem privaten Bereich, aufeinandertrafen, durfte jedoch nicht gefilmt werden: Denn dafür fehlt bislang in Rheinland-Pfalz die Rechtsgrundlage. Ein neues Gesetz soll dies ändern, ein Entwurf liegt vor.

Wie viele Geräte hat die Polizei?
Der rheinland-pfälzischen Polizei stehen insgesamt 590 Bodycams des Modells „Axon Body 3“ zur Verfügung, sagt das Innenministerium in Mainz. Pro Streifenteam sei mindestens eine Bodycam dabei.

Müssen sie getragen und eingesetzt werden?
Dazu heißt es: „Gemäß der geltenden Rahmendienstanweisung sind auf den Dienststellen verfügbare und einsatzbereite Bodycams mitzuführen ...“ Vage wird es beim Einschalten der Bild- und Tonaufnahme – denn das hängt von der „einsatztaktischen Bewertung“ der Polizeibeamten ab. Seien die rechtlichen Voraussetzungen gegeben, dann „soll“ die Kamera eingeschaltet werden, sagt ein Ministeriumssprecher.

Wo dürfen sie filmen?
Nach dem Polizei- und Ordnungsgesetz darf die Bodycam „in öffentlich zugänglichen Räumen“ auf „on“ gehen. Unter solche Räume fallen nicht nur öffentliche Straßen, Parkanlagen, Wege und Plätze, so das Ministerium, sondern „auch Räume, die nach dem erkennbaren Willen der berechtigten Person von jedermann genutzt oder betreten werden dürfen“, also etwa Einkaufszentren, Gaststätten, Diskotheken, Geschäfte oder Bus und Bahn.

Als die Bodycams in Rheinland-Pfalz noch relativ neu waren, kam es 2016 bei dem Prozess gegen einen Babymörder am Landgericht in Frankenthal zu einem heftigen Streit um die Filme der Polizei. Damals hatten die Beamten den 32-jährigen Täter im Krankenwagen gefilmt, nachdem das Baby durch den Sturz vom Balkon bereits tot war und er ausrastete. Das Fahrzeug ist schwerlich als „öffentlich zugänglicher Raum“ zu verstehen. Das Gericht behalf sich in Teilen mit der Konstruktion, dass der Wagen in dem Fall als Streifenwagen fungiert habe, in dem gefilmt werden darf. Unter Verschluss sollte dann ein zweiter Teil des Films bleiben, da ein Beamter gegen den Protest des 32-Jährigen weiter seine Kamera laufen ließ. Das Gericht verwertete am Ende aber einen illegalen Bodycam-Film. Ein weiterer illegal entstandener Film – aus der Wohnung – verblieb ungenutzt in den Akten.

Unter welchen Voraussetzungendürfen sie angeschaltet werden?
„Wenn dies zum Schutz eines Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist“, sagt das Ministerium.

Können Bodycam-Aufnahmen nicht nur Beamte, sondern auch vor Polizeigewalt schützen?
In Deutschland sind die Kameras in erster Linie zum Schutz der Beamten gedacht, nicht als Beweismittel oder um vor Polizeigewalt zu schützen. Das Ministerium führt diesen Punkt nicht aus, es heißt lediglich: „Mit der Bodycam angefertigte Bild- und Tonaufzeichnungen dürfen zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung verwendet werden.“ Bodycams grundsätzlich bei Einsätzen laufen zu lassen, sei rechtlich nicht möglich.

Und in Baden-Württemberg?
Auch hier wurden Bodycams in erster Linie eingeführt, „um einen Beitrag zur Bekämpfung der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu leisten“, sagt das Innenministerium in Stuttgart. Man verspricht sich auch eine präventive und deeskalierende Wirkung – die jedoch sei etwa bei psychisch Kranken oder Personen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss mitunter stark eingeschränkt. Jedes Streifenteam sei mit einer Kamera ausgestattet – landesweit rund 2100 Bodycams.

Und warum bleiben die Kameras bisweilen aus?
Zu konkreten Fällen sagt die baden-württembergische Behörde nichts. Aber so viel: Bei Vorfällen von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte handele es sich oftmals um hochdynamische Einsatzlagen. „In dieser (Stress-) Situation besteht für die Einsatzkräfte nicht immer die Möglichkeit, die Bodycam rechtzeitig zu aktivieren.“

Was ist in Baden-Württemberg anders?
Hier darf die Kamera an der Polizeiweste auch in Wohnungen aufzeichnen, jedoch nicht in intimen Räumlichkeiten wie dem Bad.

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