Rheinland-Pfalz Missbrauchsversuch: Priester wieder im Amt

Trier/Saarbrücken (häm). Für die Staatsanwaltschaft ist die Sache klar: Ein Pfarrer aus dem Bistum Trier hat einem 13-Jährigen in Saarbrücken Geld für Sex gegeben. Passiert sei trotzdem nichts – aber nur, weil der Junge rechtzeitig getürmt ist. Der zuständige Bischof will den Geistlichen jetzt wieder als Aushilfsseelsorger an den Altar lassen.

Seit fast zwei Jahren durfte der ehemalige Pfarrer von Lebach (Landkreis Saarlouis) nicht mehr öffentlich als Priester auftreten. Sein Bischof Stephan Ackermann hatte ihn beurlaubt: Missbrauchsvorwürfe standen in Raum. Nun lässt ihn der Trierer Oberhirte wieder als Seelsorger wirken. Begründung: Dem Geistlichen sei „kein strafrechtlich relevantes Vergehen im Sinne der ,Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger‘ nachgewiesen“ worden. Dabei beruft sich Ackermann unter anderem auf die Staatsanwaltschaft. Denn sie hat ihr Verfahren gegen den Pfarrer eingestellt. Für ein Unschuldslamm halten die Ermittler den Geistlichen aber trotzdem nicht. Sie gehen davon aus, dass er sich über eine Internet-Sex-Plattform für Homosexuelle mit dem 13-Jährigen verabredet und ihm 50 Euro für Geschlechtsverkehr gegeben hat. Dazu gekommen sei es dann zwar nicht – aber nur, weil der Junge weggelaufen sei. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt: Den Ermittlern gegenüber hat der 13-Jährige behauptet, dass die Verabredung für ihn nur ein Scherz gewesen sei. Daran haben die Strafverfolger offenbar Zweifel. Aber mit Blick auf den Geistlichen ist für sie klar: Er hat sich des versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes schuldig gemacht. Das Verfahren sei eingestellt worden, nachdem er 6000 Euro gezahlt und seine Tat gestanden habe. Anschließend hat sich das Bistum in einem eigenen Verfahren mit dem Vorfall auseinandergesetzt. Schließlich hat die Kirche ein eigenes Strafrecht, ein Missbrauchsversuch gilt ihr ebenso als Straftat wie dem Staat. Zudem kann sie auch dann noch eingreifen, wenn Taten nach weltlichem Recht schon verjährt sind. Grundlage dafür sind unter anderem Vorgaben des Vatikan, die Benedikt XVI. mehrfach verschärfen ließ. Als härteste Buße droht Geistlichen, dass sie für immer in den Laienstand zurückversetzt werden. Doch auch mildere Strafen sind möglich: Die Kirche kann Missbrauchstäter zwar im Priesterrang belassen, ihnen aber das öffentliche Wirken verbieten. Oder ihnen den Kontakt mit Kindern und Jugendlichen untersagen. Die Leitlinien der deutschen Bischöfe schreiben außerdem vor, dass sich Betroffene von einem Psychiater begutachten lassen. Der ehemalige Pfarrer von Lebach allerdings darf seinem Bistum zufolge wieder als Seelsorger wirken. Nachdem er mittlerweile im Ruhestandsalter ist, will er „nach Kräften Aushilfen und Vertretungen“ übernehmen. Nur aus seiner früheren Pfarreiengemeinschaft Lebach muss er sich fernhalten, das hat der Bischof mit ihm abgesprochen. Als Strafe muss diese Vorgabe nicht gemeint sein. Ihr offizielles Ziel: „eine ungestörte pastorale Arbeit zu ermöglichen“. Trotzdem ist davon auszugehen, dass auch das Bistum den Geistlichen nicht für unschuldig hält. Denn die Richtlinien der Bischöfe schreiben vor: Wenn sich gezeigt hat, dass derartige Vorwürfe tatsächlich unbegründet waren, muss der zuständige Bischof das auch klar sagen. Ackermanns Sprecher allerdings gibt sich zugeknöpft: Was die kirchlichen Ermittler herausgefunden haben, bleibt geheim.

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