Rheinland-Pfalz Jägerstreik: Stapeln sich nun Tierkadaver am Straßenrand?

Jäger haben ein Vorgriffsrecht auf tote Wildtiere, wenn diese bei einem Autounfall getötet werden.
Jäger haben ein Vorgriffsrecht auf tote Wildtiere, wenn diese bei einem Autounfall getötet werden.

Die Jäger sind unzufrieden mit dem Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes. Daher wollen sie aus Protest nach einem Wildunfall keine toten Tiere mehr aufsammeln. Der Vorsitzende des Landesjagdverbands erläutert, was sich nun für Autofahrer ändert.

Mit der geplanten Neufassung des Jagdrechts bringt das Land Rheinland-Pfalz die Jäger gegen sich auf. Aus Protest gegen den Gesetzentwurf rief der Landesjagdverband in Gensingen (Kreis Mainz-Bingen) am Mittwoch seine knapp 20.000 Mitglieder dazu auf, bei Unfällen verendete Wildtiere nicht mehr mitzunehmen. Die als „Warnstreik“ verkündete Aktion ist zunächst bis Ende August befristet. Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) wies die Kritik des Jagdverbands an den Gesetzesplänen zurück.

Wenn nach einem Wildunfall ein Tier noch lebt, werden die Jäger laut Verbandspräsident Dieter Mahr nach wie vor kommen, um dieses von seinem Leid zu erlösen. Seit 17 Jahren betreut er sein Jagdrevier nahe Bad Bergzabern (Kreis Südliche Weinstraße). Wenn das Tier aber schon tot sei, rücken die Jäger nicht aus.

Der Verband wies darauf hin, dass tote Wildtiere der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung oder der nächsten Forst- und Polizeidienststelle gemeldet werden müssten, die sich dann kümmern werde. Es ist in Deutschland verboten, angefahrenes Wild einfach so mitzunehmen, es droht in dem Fall eine Anzeige wegen Jagdwilderei.

Die Polizei könne den Part der Jäger übrigens nicht übernehmen, da ihnen die Transportkapazität fehle, heißt es vom Polizeipräsidium Westpfalz in Kaiserslautern. Die Tierkadaver wegzuräumen, ist Aufgabe des Landesbetriebs Mobilität (LBM), der für den Unterhalt der Landes- und Bundesstraßen zuständig ist. Wie eine Pressesprecherin des LBM auf RHEINPFALZ-Anfrage mitteilt, bestehe schon seit Jahren die Regelung, dass ein vom LBM beauftragtes Entsorgungsunternehmen die Tierkadaver aufsammelt. „Die Jäger haben ein Vorgriffsrecht. Nehmen sie dieses nicht wahr, kommt unser Dienstleister“, so die Sprecherin.

Grund für den Streik der Jäger ist die Überarbeitung des Jagdgesetzes. Die Landesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Kabinett gebilligt wurde. Er sieht unter anderem vor, einige Jagdpraktiken aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten. Darüber hinaus soll es mehr Freiheiten für Landwirte und Waldbesitzer geben. Der Jagdverband hadert damit, dass künftig Grundbesitzer nach der neuen Regelung kostenlos mitjagen dürften. „In einer Mietwohnung sitzt auch nicht der Vermieter mit am Küchentisch“, so Mahr.

Umweltministerin Eder betont, dass Einschränkungen des Reviersystems nicht vorgesehen seien. Derzeit habe der Verpächter eines Jagdbezirks die Möglichkeit, einzelne Wildarten selbst zu jagen. Diese Möglichkeit sei künftig nicht mehr vorgesehen, stattdessen könnten Verpächter auf bestimmten Flächen und nicht mehr nur bestimmte Tierarten jagen. Damit könne nachwachsender Wald oder reifendes Getreide vor Wildeinflüssen geschützt werden. Das Recht zum Mitjagen sei anders als bisher genau geregelt.

Auch dass Jagdreviere geteilt werden könnten, sieht der Verband als problematisch an. Mahr erklärt: Wenn zum Beispiel von einem Revier das Waldstück abgetrennt wird, kann es im Winter nicht mehr so einfach bejagt werden, da sich das Wild dann nicht auf den kahlen Feldern, sondern zwischen den Bäumen aufhält. Diese und andere Vorschläge würden dazu führen, dass Jagdreviere zum Nachteil der Landwirtschaft unverpachtbar werden würden.

Seitens des Verbands heißt es, dass man gesprächsbereit sei. Man behalte sich aber vor, den Streik notfalls auszuweiten. Wie das dann aussehen könnte, will Mahr aber nicht erläutern. Eder signalisiert Gesprächsbereitschaft: „Wir haben den Dialog bereits umfangreich bei der Erstellung des Entwurfs gesucht. Wir werden ihn auch im weiteren Prozess suchen.“ Der Gesetzentwurf muss noch durch den Landtag und von den Abgeordneten verabschiedet werden, bevor er in Kraft treten kann. Zunächst stehen weitere Anhörungen von Verbänden und betroffenen Institutionen an.

Wie der Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes aussieht, lesen Sie hier

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