Interview
Herr Anwalt, wieso verteidigen Sie sogar den Amokfahrer von Trier?
Herr Dr. Peter, Sie haben Ihren Mandanten ja schon kennengelernt. Welchen Eindruck macht Bernd W. auf Sie?
Als Anwalt sitzt man den unterschiedlichsten Menschen gegenüber – auch Leuten, denen Straftaten vorgeworfen werden, die man ihnen vom Auftreten her nicht zutraut. Manchmal ist das natürlich auch andersrum. Das Auftreten eines Mandanten oder das äußerliche Erscheinungsbild ist daher für einen Strafverteidiger nicht maßgebend. Es geht darum, dass der Rechtsanwalt seine Aufgabe als Organ der Rechtspflege im Justizsystem wahrnimmt. Bernd W. ist daher ein ganz normaler Mandant für mich.
Die Staatsanwaltschaft sagt: Er hat mit Ermittlern über die Amokfahrt gesprochen. Aber seine Aussagen sind bruchstückhaft, zum Teil widersprüchlich, lassen sich nicht nachvollziehen. Wenn Sie die Protokolle dazu lesen, teilen Sie diesen Eindruck?
Wenn ich eine Ermittlungsakte durcharbeite, bilde ich mir natürlich einen eigenen Eindruck. Aber über den Akteninhalt kann und darf ich leider nicht mit Ihnen sprechen.
Dann frage ich mal so: Hat er Ihnen als seinem Anwalt etwas erzählt, was die Sache für Sie irgendwie verständlicher macht?
Wenn Verteidiger und Mandant sich die ersten Male treffen, gibt es die unterschiedlichsten Sachen zu besprechen. Allerdings muss auch erst ein Vertrauen aufgebaut werden. Danach arbeitet man sich allmählich zur eigentlichen Sache vor. Wir haben inzwischen mehrfach über das gesprochen, was ihm zur Last gelegt wird. Wir haben den Inhalt der Ermittlungsakte besprochen sowie die Frage der Verteidigungsstrategie.
Sie haben also eine Verteidigungsstrategie?
Natürlich.
Und verraten Sie, wie die aussieht?
Natürlich nicht, inhaltlich kann ich Ihnen dazu keine Angaben machen.
Aber immerhin reden Sie mit mir. Ich hatte vor Wochen mit Ihrer Trierer Kollegin telefoniert, die Bernd W. schon von Anfang an betreut hat. Das Gespräch war ... sehr kurz. Wieso sind Sie als zweiter Verteidiger dazugeholt worden?
Man weiß nie, ob nicht ein Verteidiger zwischendurch ausfällt. Niemand möchte riskieren, dass ein solch aufwendiges Verfahren nach etlichen Verhandlungstagen platzt und dann später wieder von vorne beginnen muss. Hinzu kommt: Natürlich steht in einem solchen Verfahren der Angeklagte vielen anderen Prozessbeteiligten, also Staatsanwaltschaft und Nebenklägern, gegenüber. Da stellt sich die Frage der „Waffengleichheit“.
Und wieso ist die Wahl auf Sie gefallen?
Ich bin ihm wohl empfohlen worden. Ich war zunächst Wahlverteidiger und wurde dann zum Pflichtverteidiger bestellt.
Manchmal bekommt man ja mit, wie sich Anwälte hinter den Kulissen um spektakuläre Fälle prügeln. War das in diesem Verfahren auch so?
Es scheint schon Kollegen gegeben zu haben, die sich um den Fall bemüht haben. Leider ist es offenbar bei manchen Kollegen so, dass diese versuchen, immer wenn jemand in Untersuchungshaft kommt, das Mandat zu erhalten. Aber als ich Bernd W. als potenziellen Mandanten besuchen wollte, kam von der Justizvollzugsanstalt der Hinweis: „Sie wissen schon, wer das ist?“ Denn offenbar gab’s auch Kollegen, die haben dann doch lieber abgesagt, als sie mitbekamen, um welchen Fall es da geht.
Und wieso haben Sie das Mandat angenommen?
Für jeden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Erst mit einem rechtskräftigen Urteil steht fest, ob jemand die Tat begangen hat. Nur weil die Staatsanwaltschaft anklagt, muss es nicht unbedingt auch so gewesen sein. Und selbst wenn man sicher ist, dass jemand eine Tat begangen hat, hat er das Recht auf einen Verteidiger und ein faires Verfahren. Ich vergleiche das mit der Aufgabe eines Schiedsrichters, der im Fall der Strafverteidigung schaut, dass die Rechte des Beschuldigten gewahrt werden. Ich mache oder ändere keine Gesetze, sondern ich schaue, dass sie korrekt angewandt werden.
Aber gibt es nicht doch Verbrechen, die so schrecklich sind, dass man den Täter lieber nicht verteidigen will?
Als Strafverteidiger macht man einen Job in einem bestimmten System und dem komme ich nach – genauso wie der Staatsanwalt, ein Richter oder der Vertreter der Nebenklage. Das heißt nicht, dass ich als Strafverteidiger die Tat eines Mandanten, sofern er diese begangen hat, billige. Wenn kein Verteidiger bereit wäre, einen Beschuldigten zu vertreten, wären wir schnell am Ende des Rechtsstaats angelangt. Dann hätten wir eine automatische Verurteilung.
Aber vor Gericht wird ein Verdächtiger ja ohnehin nur gestellt, wenn es genügend Belege für eine Schuld gibt.
Die Schuld wird erst vor Gericht geklärt. Es gab schon Fälle, in denen zum Beispiel jemand die Schuld für jemand anderen auf sich genommen hat. Und es wurde auch schon – unabhängig von der Trierer Amokfahrt – DNA von jemandem am Tatort gefunden, ohne dass er der Täter war.
Aber gerade bei der Trierer Amokfahrt gibt es – behaupte ich jetzt mal – keine Zweifel, dass Bernd W. tatsächlich der Täter war. Schließlich haben genügend Leute gesehen, wie er aus dem verbeulten Auto ausstieg. Also kann’s im Prozess doch nur noch um seine Psyche gehen?
Zunächst einmal: Die Unschuldsvermutung gilt auch für ihn. Wir müssen die Beweisaufnahme durchführen und sehen, was sie ergibt. Aber natürlich gibt es in diesem Verfahren auch einen psychiatrischen Gutachter. Und natürlich wird dessen Einschätzung eine wichtige Rolle spielen.
