Rheinland-Pfalz
Ahrflut: Eltern getöteter Johanna kämpfen für Strafprozess
Für Inka und Ralph Orth aus Bad Neuenahr-Ahrweiler ist es am Freitag eine Premiere: Sie verfolgen auf der Besuchertribüne des Landtags in Mainz eine Sitzung des Untersuchungsausschusses „Flutkatastrophe“. Ihre Tochter Johanna ist 22-jährig in der Flutnacht am 14. und 15. Juli 2021 ums Leben gekommen. Sie ist eine von 135 Toten im Ahrtal. Der Gutachter Dominic Gißler, Professor für Bevölkerungsschutz aus Berlin, ist einziger Zeuge an dem Tag. Er hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft untersucht, ob mehr Menschen hätten gerettet werden können. Die Orths halten ihn für befangen. Nicht nur ihn.
Gißler habe bei seiner Untersuchung eine Prämisse der Staatsanwaltschaft übernommen, wonach die Flutkatastrophe außergewöhnlich gewesen sei. Das stimme aber nicht angesichts der Hochwasser 1804 und 1910 im Ahrtal, sagen Ralph und Inka Orth am Rand der Sitzung. Daraus folgern sie, dass sich die Behörden sehr wohl auf eine Katastrophe hätten vorbereiten müssen.
Für Fehler geradestehen
„Wenn man seine Aufgaben nicht gemacht hat, muss man dafür geradestehen“, sagt Inka Orth in Richtung des damaligen Landrats im Kreis Ahrweiler. Von 2000 bis 2021 war das Jürgen Pföhler (CDU). Als kurz nach der Flutnacht bekannt wurde, dass er – abgesehen von einem kurzen Besuch zusammen mit dem damaligen Innenminister Roger Lewentz (SPD) – nicht in der Einsatzleitstelle war und auch nicht in der Kreisverwaltung, wurden Rücktrittsforderungen laut. Die Staatsanwaltschaft Koblenz leitete im August 2021 Ermittlungen gegen ihn und gegen den Leiter der Technischen Einsatzleitstelle wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ein. Pföhler (65) trat nicht zurück.
Für die Aufgabe seines Amtes machte er gesundheitliche Gründe geltend. Um die Schuldfrage klären zu können, hat die Staatsanwaltschaft das Gutachten bei Gißler beauftragt. Der 34-jährige Experte für Bevölkerungsschutz kommt zu dem Ergebnis, dass Pföhler in der Nacht spätestens nach Ausrufung der höchsten Warnstufe vor Ort hätte sein müssen, dass es versäumt wurde, einen Verwaltungsstab zu bilden und dass jene, die den Einsatz in der Nacht in der Technischen Leitstelle führten, personell zu schwach besetzt und zu schlecht vorbereitet waren.
Szenario mit besseren Bedingungen
In einem theoretischen Szenario stellt Gißler dar, dass es unter besseren Rahmenbedingungen durchaus möglich gewesen wäre, Menschenleben am unteren Verlauf der Ahr zwischen Bad Neuenahr und Sinzig (Kreis Ahrweiler) zu retten. Es sei aber unklar, wie viele, sagte Gißler.
Bei seiner rund vierstündigen Vernehmung konfrontierte ihn der Obmann der Freien Wähler, Stephan Wefelscheid, mit dem Vorwurf, sein Gutachten weise Fehler auf. Erhoben hatte diesen der Krisenforscher Frank Roselieb im SWR. Gißler reagierte gereizt. Bei einem Gutachten müsse man sich an den Auftrag halten, außerdem sei es nachvollziehbar, die Flut als „außergewöhnlich“ zu beschreiben, sagte Gißler. Selbst bei Berücksichtigung der historischen Ereignisse sei es kein „gewöhnliches“ Hochwasser gewesen. Er sprach seinerseits Roselieb die Kompetenz ab, der ein anderes Fach vertrete – und auch die Medien geht Gißler an: „Man kann die Komplexität von Gutachten nicht in einen Artikel fassen.“ Von der Staatsanwaltschaft Koblenz habe er sich weder subtil noch aktiv in eine Richtung gedrängt gefühlt. „Und ich fühle mich auch nicht befangen.“ Welche strafrechtlichen Schlüsse die Staatsanwaltschaft aus seinem Gutachten ziehen werde, sei deren Angelegenheit.
Dilemma der Staatsanwaltschaft
Als Mario Mannweiler, der Leiter der Koblenzer Strafverfolgungsbehörde, Mitte Oktober über das Ergebnis des Gutachtens berichtete, sprach er von einem „Dilemma“ der strafrechtlichen Ermittlungen. Das Gutachten habe zwar die Schwächen des Systems aufgezeigt, andererseits aber nicht konkret benannt, welche Maßnahmen mit welchem Erfolg „welche konkreten Schäden – insbesondere Personenschäden“ – hätten abwenden können. Dies gelte es juristisch zu bewerten.
Nicht wenige sahen in den Worten Vorboten, dass das Verfahren eingestellt werde. Angehörige von Opfern wie das Ehepaar Orth hätten aber nur in einem Strafprozess die Möglichkeit, als Nebenkläger aufzutreten. Ohne ein ordentliches Verfahren gehe das fatale Signal nach außen: Wer nichts mache, müsse auch für nichts geradestehen, sagt Inka Orth.
Staatsanwälte befangen?
Nach der Sitzung des U-Ausschusses kündigte der Anwalt der Orths, Christian Hecken, an, dass er einen Antrag stellen werde, weil er nicht nur den Gutachter, sondern auch die ermittelnden Staatsanwälte für befangen halte.
Mit einer Mahnwache haben die Orths zusammen mit anderen Betroffenen und dem „Team Gedenken“ vor der Sitzung des U-Ausschusses 135 Kreuze ausgelegt und Grablichter aufgestellt. Ein Foto ihrer Tochter Johanna und eines der damals 19-jährigen Feuerwehrfrau Katharina Kraatz, die bei einem Einsatz bei der Flut ums Leben kam, soll zeigen, dass es sich um Menschen und nicht um anonyme Opfer handelt.
Der Untersuchungsausschuss, der im April die Beweisaufnahme schon einmal beendet hatte, wird im Dezember festlegen, ob die Arbeit fortgesetzt wird oder ob weiter am Abschlussbericht und den Stellungnahmen gearbeitet wird.