Rheinland-Pfalz 38 Haftstrafen wegen Cannabisgesetz verkürzt

Graskonsum im Park
Ein Mensch hält einen Joint in der Hand.

Dass die Cannabis-Teillegalisierung Staatsanwaltschaften Arbeit macht, war klar. Nun liegen neue Zahlen zu verkürzten Strafen, zu überprüfenden Strafakten und zu entlassenen Gefangenen vor.

Mainz (dpa/lrs) - Nach der Teillegalisierung von Cannabis sind in Rheinland-Pfalz mittlerweile 13 Gefangene wegen eines Straferlasses oder einer verkürzten Gesamtstrafe aus dem Justizvollzug entlassen worden. Verkürzt worden seien Freiheitsstrafen bisher in insgesamt 38 Fällen, teilte das Justizministerium in Mainz auf Anfrage mit. Zu erlassenen Geldstrafen lägen keine Zahlen vor.

Der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit sind seit dem 1. April bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden.

Ursprünglich war die Zahl von rund 9800 Strafakten im Land genannt worden, die wegen des Bundesgesetzes angeschaut werden müssen. Mittlerweile ist laut Justizministerium klar, dass in rund 3000 Fällen verhängte Gesamtstrafen eingehender geprüft werden müssen beziehungsweise schon wurden. In vielen Fällen sei die weitere Vollstreckung einer Strafe eingestellt worden, oder es seien Anträge auf Neufestsetzung durch Gerichte gestellt worden, teilte das Justizministerium weiter mit. Teilweise laufe die intensivere Prüfung noch.

Von laufenden Verfahren seien inzwischen zahlreiche eingestellt. Eine «belastbare Schätzung» sei aber landesweit nicht möglich. Leiter der Staatsanwaltschaften berichteten laut Ministerium, dass von einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer pro Fall von einer halben bis zu mehr als einer Stunde ausgegangen werde. Hinzu komme die Arbeit bei den Gerichten. Teils seien Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt worden, deswegen sei die Bearbeitung laufender Verfahren eingeschränkt.

Die Auswirkungen des Gesetzes würden die Staatsanwaltschaften noch viele Monate, wenn nicht sogar länger belasten, da unter anderem neu festgesetzte Strafen zu normieren sowie Kostenrechnungen zu korrigieren seien, erklärte das Ministerium. Hinzu komme die Löschung von Eintragungen im Bundeszentralregister. «Die neue Rechtslage wirft zudem viele neue Fragen bei der Anwendung des Gesetzes auf, die letztlich durch die Justiz zu entscheiden sein werden.» Eine Landesverordnung zur Umsetzung des Cannabis-Gesetzes in Rheinland-Pfalz wird unter Federführung des Sozialministeriums erarbeitet und soll bis Juli in Kraft sein.

»Alles Böse«: In der neuen Folge des RHEINPFALZ-Podcasts geht es um Kunstwerke aus Hitlers Reichskanzlei, die Ermittler 2015 in

Kennen Sie schon unseren Crime-Podcast?

Welche Verbrechen werden in der Pfalz begangen? Welche Straftäter sind noch auf der Flucht? Über konkrete Kriminalfälle von heute und aus der Vergangenheit berichten Christoph Hämmelmann und Uwe Renners im True-Crime-Podcast "Alles Böse".

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x