Ukraine
Wenn Deutsche in den Krieg ziehen wollen
„Das ist ein Aufruf an alle Helden der freien Welt“, heißt es in einem Video auf der Plattform Youtube. Sie sollen sich der ukrainischen Fremdenlegion anschließen und helfen, die Freiheit gegen den Aggressor Wladimir Putin zu verteidigen. Das ist kein neues Phänomen. Schon im spanischen Bürgerkrieg ab 1936 formierten sich Internationale Brigaden, um aufseiten der Republik zu kämpfen. Die „Bild“-Zeitung berichtete zuletzt unter Berufung auf ukrainische Regierungskreise, allein in der ersten Kriegswoche hätten sich rund 500 Bundesbürger gemeldet. Deutsche Behörden gehen unterdessen davon aus, dass die meisten Ausreisenden einen Bezug zur Ukraine hätten, mithin für ihr eigenes Land kämpfen.
Als Soldat erkennbar
Was aber, wenn sich deutsche Staatsangehörige Truppen in einem fremden Land anschließen wollen? Dazu teilt das Bundesjustizministerium auf Anfrage mit: „Die Einreise in die Ukraine mit dem Ziel, sich dort an Kampfhandlungen zu beteiligen oder dafür ausbilden zu lassen, ist als solche nach dem deutschen Recht nicht strafbar.“ In völkerrechtlicher Hinsicht gelten diese Personen dann als Kombattanten. Dazu gehören die Angehörigen der Streitkräfte einer am Konflikt beteiligten Partei. Darüber hinaus können auch Mitglieder von Milizen und Freiwilligenkorps den Status haben. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Person als Soldat erkennbar ist und ihre Waffen offen trägt, so die Auskunft der Juristen.
Wichtig dabei: Kombattanten dürfen an Feindseligkeiten teilnehmen und militärische Ziele bekämpfen. Völkerrechtlich erlaubt ist dann, den Gegner zu verletzen oder zu töten – sofern die international anerkannten Regeln des Krieges beachtet werden. Das gilt unabhängig davon, ob man sich den ukrainischen oder russischen Streitkräften anschließt.
Radikalisierte Rückkehrer
Etwas anders verhält es sich mit ausreisewilligen Extremisten. Auf die haben die deutschen Sicherheitsbehörden ein besonderes Auge, denn womöglich weiter radikalisierte Rückkehrer mit Kampferfahrung können eine Gefahr fürs Heimatland werden. Man kennt das aus jüngster Zeit von deutschstämmigen Islamisten, die sich im Irak und in Syrien der Dschihadistenmiliz IS anschlossen und die hier wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung strafrechtlich verfolgt werden.
Im Fall des Ukraine-Kriegs geht es hauptsächlich um eine Unterstützung des ultranationalistischen ukrainischen „Asow-Bataillons“, das gute Verbindungen zur hiesigen rechtsextremen Szene pflegte. In Internetforen werde das stark thematisiert, sagte am Dienstag Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang. Das verfolge man. Seinen Erkenntnissen zufolge handele es sich „überwiegend um Maulheldentum“. Erfolgte Ausreisen seien bisher an einer Hand abzuzählen, tatsächlich an Kampfhandlungen habe noch niemand teilgenommen. Es gebe auch keine Anzeichen, dass sich das Problem auswachsen könnte. „Man sollte das nicht überschätzen.“
Grenzübertritt verhindern
Der Chef des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, ergänzte, dass in einer kleinen zweistelligen Anzahl von Fällen der Verdacht bestehe, ein bekannter Extremist plane die Ausreise. In solchen Fällen versuche man, durch einen Vermerk in Fahndungssystemen den Grenzübertritt zu verhindern. Er räumte aber ein: „Wir können nicht jede Ausreise feststellen beziehungsweise verhindern.“