Ampel-Sparpläne Steigt der Rentenbeitrag?

Die Rentenversicherung befürchtet, dass der Beitragssatz für die Rente früher als vorgesehen angehoben werden muss.
Die Rentenversicherung befürchtet, dass der Beitragssatz für die Rente früher als vorgesehen angehoben werden muss.

De Regierung kürzt ihren Zuschuss an die Rentenversicherung um jährlich 600 Millionen Euro. Das könnte Folgen für die Beitragszahler haben.

Etliche Milliarden Euro strich die Bundesregierung nach dem Schuldenbremsenurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Haushalt. Die Kürzungen bekommen viele zu spüren, wie unter anderem die Proteste der Bauern zeigen. Zu den Unzufriedenen gesellt sich nun auch die Rentenversicherung.

Eine in ungewöhnlich scharfem Ton verfasste Meldung der Behörde lässt aufhorchen. Darin ist von einem „wiederholten Bruch von Finanzierungszusagen“ des Bundes die Rede, verknüpft mit dem Hinweis, mit der Verlässlichkeit von Zusagen stehe und falle das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Worum geht es?

„Kein wirklicher Spareffekt“

Das Bundeskabinett hatte am Montag als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung entschieden, den jährlichen Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung kürzen zu wollen. Die Koalition kalkuliert mit Einsparungen von jährlich 600 Millionen Euro bis 2027. Die Änderung wird demnächst im Bundestag behandelt und vom Parlament aller Voraussicht nach beschlossen. Die Rentenversicherung Bund kritisiert, dass mit der Entscheidung „kein wirklicher Spareffekt“ entstehe, weil sich an den Ausgaben der Rentenversicherung nichts ändere. Was aber mittel- bis langfristig aufgezehrt werden könnte, ist die Rücklage der Rentenversicherung.

Diese ist derzeit mit 44,4 Milliarden Euro noch gut gefüllt, dank eines Höchststandes sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und guter Tarifabschlüsse für die Beschäftigten. Dadurch konnte die Rentenversicherung einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen schaffen.

„Der Beitragssatz muss angehoben werden“

Die Rentenversicherung moniert, dass sich der Bund nun an dieser Rücklage „bedient“. Kürze der Bund die Zuschüsse an die Rentenversicherung, dann werde die Rücklage in den nächsten Jahren schneller abgebaut. Die Folge für die Rentenversicherung: „Der Beitragssatz muss früher als bislang vorgesehen angehoben werden.“ Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent.

Was die Rentenversicherung besonders ärgert, ist der Umstand, dass die Kürzung kein Einzelfall ist. Bereits 2022 hat die Bundesregierung vier Sonderzahlungen in Höhe von je 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 nachträglich abgeschafft. Zudem sah der ursprüngliche Entwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz bereits vor, dass der Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden soll, nun kommen weitere 600 Millionen Euro hinzu. Insgesamt beläuft sich der Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung auf gut 100 Milliarden Euro. Dies entspricht ungefähr 23 Prozent der Gesamtausgaben der Rentenversicherung.

SPD-Rentenexpertin: Kürzungen relativ gering

Verständnis für den Ärger der Rentenversicherung hat die SPD-Rentenexpertin Tanja Machalet. Die Diplom-Volkswirtin und Bundestagsabgeordnete aus dem Westerwald sagte der RHEINPFALZ, der Bund müsse sich an finanzielle Zusagen halten. Die Sozialversicherungen müssten Planungssicherheit haben.

Gleichwohl habe die Rentenversicherung gut gewirtschaftet und sei finanziell so gut aufgestellt ist, dass Kürzungen dort möglich seien, ohne dass diese Auswirkungen hätten auf die Höhe der Renten, die Rentenanpassung im Juli, die Höhe des Beitragssatzes oder das Leistungsspektrum der Rentenversicherung. Im Verhältnis zu den 44,4 Milliarden Euro der Rücklage seien die Kürzungen relativ gering. Es gelte nun, „den Arbeitsmarkt stabil zu halten, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auszuweiten und die Tarifbindung auszuweiten“. Die SPD-Politikerin sagte, mit dem Rentenpaket II werde dieses Jahr zudem ein zweites Standbein für die gesetzliche Rentenversicherung geschaffen. Hierbei soll unter anderem mit dem Aufbau eines Kapitalstocks die langfristige Entwicklung des Beitragssatzes stabilisiert werden.

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