Politik Regierung plant Entlastungen für Arbeitnehmer und Rentner

Verbesserungen in der Mütterrente: Mütter bekommen in der Rente künftig rund 30 Euro pro Kind und Monat mehr, wenn sie mindesten
Verbesserungen in der Mütterrente: Mütter bekommen in der Rente künftig rund 30 Euro pro Kind und Monat mehr, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben, die vor 1992 geboren sind.

«Berlin.» Die Bundesregierung will mit einem Entlastungsgesetz die Senkungen der Sozialbeiträge, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden sind, auf einen Schlag umsetzen.

Konkret geht es darum, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zu reduzieren und den Krankenversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer und Rentner zu senken. Nach Informationen der RHEINPFALZ sprechen Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) über ein Entlastungspaket im Umfang von knapp neun Milliarden Euro, von denen Beschäftigte und Ruheständler zum 1. Januar 2019 profitieren. Peter Weiß, sozialpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, sagte: „Wenn wir in den Sozialversicherungen Entlastungsmöglichkeiten haben, ist es sinnvoll die Beitragssenkungen miteinander zu verbinden.“ Krankenversicherung: Mit der Wiedereinführung der Parität (Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte) in der gesetzlichen Krankenversicherung soll der Beitrag für Beschäftigte um 0,5 Prozentpunkte sinken. Derzeit liegt er bei 14,6 Prozent des Bruttolohns, hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Die Senkung für Beschäftigte müssen die Arbeitgeber bezahlen. Auch die Rentenversicherung soll künftig für die Krankenversicherung der Rentner 1,3 Milliarden Euro pro Jahr mehr zahlen. Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung könnte nach Angaben von Peter Weiß, dem sozialpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Anfang 2019 sogar um 0,4 Prozentpunkte sinken – bisher plant die große Koalition eine Reduzierung um 0,3 Prozentpunkte. Davon profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Doch es gibt Streit über den Zeitpunkt. Den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Juli 2018 zu reduzieren, wird wegen der parlamentarischen Fristen für die Gesetzgebung eng. Die Arbeitgeber pochen aber darauf. „Zur Entlastung der Unternehmen sollte der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 1. Juli 2018 um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden“, sagte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: „Die Milliardenrücklagen der Bundesagentur für Arbeit blieben trotz der Senkung stabil.“ Auch nach Berechnungen der Koalition kann der Beitrag gesenkt werden, ohne dass die Rücklagen der Arbeitsagentur (20 Milliarden Euro) angetastet werden müssen. Die Meinungsbildung in der Koalition geht dennoch dahin, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erst Anfang 2019 zu senken. Dies wird damit begründet, dass der Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) dann nicht angepasst werden müsste. Das Argument lassen die Arbeitgeber nicht gelten. Sollte es so kommen, „wäre eine Reduzierung um 0,4 Prozent dringend geboten“, sagte Kampeter. Rentenversicherung: Nach RHEINPFALZ-Informationen plant Arbeitsminister Heil zwei Rentenpakete. Das erste Paket sieht vor, dass die Mütter- und die Erwerbsminderungsrente zum 1. Januar 2019 erhöht werden sollen. Für die höhere Mütterrente wird mit jährlichen Kosten von vier Milliarden Euro gerechnet. Mütter bekommen künftig rund 30 Euro pro Kind und Monat mehr, wenn sie mindestens drei Kinder erzogen haben, die vor 1992 geboren sind. Außerdem soll Bestandteil des ersten Pakets die Sicherung des Rentenniveaus und des Beitragssatzes sein. Die Koalition will das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent halten, der Beitrag soll nicht über 20 Prozent steigen. Das zweite Rentenpaket, das später in Kraft tritt, soll die neue Grundrente und die Versicherungspflicht für Selbstständige regeln. Kommentar

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