Steuern RHEINPFALZ Plus Artikel Im Mai wegweisendes Urteil zur Rentenbesteuerung

Gibt eine erste Einschätzung zur Rentenbesteuerung wohl am Mittwoch: der Bundesfinanzhof in München-Bogenhausen.
Gibt eine erste Einschätzung zur Rentenbesteuerung wohl am Mittwoch: der Bundesfinanzhof in München-Bogenhausen.

Es ist ein Doppelverfahren, das Millionen Rentner betrifft: Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in München steht am Mittwoch das Verbot der Doppelbesteuerung von Renten auf dem Prüfstand.

Kläger in den Verfahren (Aktenzeichen: XR 20/19 und XR 33/19) sind zwei über 70-jährige Senioren und deren Ehepartnerinnen, die stellvertretend für viele andere Ruheständler geltend machen, steuerlich übervorteilt zu werden. Sollte der BFH ihnen folgen, könnten die Folgen weitreichend sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung verlangt. Dem kam das Bundesfinanzministerium 2005 nach. Demnach werden ab 2040 Renten und Pensionen gleichermaßen voll besteuert. Für die Zwischenzeit wurde eine Übergangsregelung getroffen. 2005 wurde die Hälfte der Rente neuer Ruheständler steuerpflichtig. Dieser Anteil stieg bis 2020 um zwei Prozentpunkte jährlich. Seit diesem Jahr wird der Anteil per annum um einen Prozentpunkt erhöht, für Neurentner liegt er nun bei 81 Prozent.

Wie wird steuerfreier Anteil berechnet?

Zweites Element des Rentengesetzes von 2005 ist die Entlastung berufstätiger Steuerzahler, die ebenfalls gestaffelt ist und steigt. Der steuerfreie Anteil der Rente muss über die Jahre mindestens so hoch sein wie die Beitragszahlungen zur Altersvorsorge aus versteuertem Einkommen. Andernfalls läge eine Doppelbesteuerung vor. Genau das sei bei ihnen der Fall, sagen die Kläger.

Bedeutsam für Steuerzahler, Rentner und Staatskasse ist dabei die Frage, wie der steuerfreie Anteil der Renten berechnet wird. Das Finanzministerium sieht den Grundfreibetrag als Teil der steuerfreien Rente, obwohl dieser jedermann zusteht. Ähnlich umstritten sind Beiträge, die Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten und die der Staat ebenfalls dem steuerfreien Rententeil zurechnet. In diesen beiden Punkten weisen Experten den Klägern die größten Erfolgsaussichten zu. Das Urteil will der BFH Ende Mai fällen. Am Mittwoch wird eine vorläufige Rechtsauffassung des zehnten Senats erwartet.

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