Politik Ganztagsanspruch für Grundschüler ab 2025

Um den Ganztagsanspruch für Grundschüler zu gewährleisten, braucht es mehr als 33.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher.
Um den Ganztagsanspruch für Grundschüler zu gewährleisten, braucht es mehr als 33.000 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher.

An die Kinderbetreuung in der Kita soll sich nahtlos eine ganztägige Betreuung in der Grundschule anschließen. Dafür soll ein bundesweiter Rechtsanspruch für Grundschüler ab 2025 kommen. Der Gesetzentwurf dazu liegt nun vor. Aber die Zeit für die Umsetzung wird knapp.

Kinder, die ab dem Schuljahr 2025/2026 in Deutschland eingeschult werden, sollen in den ersten vier Schuljahren einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung bekommen. Das geht aus einem gemeinsamen Entwurf für ein „Ganztagsförderungsgesetz“ von Bundesfamilien- und Bundesbildungsministerium hervor. Er ist zwar innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt, das Vorhaben könnte aber nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bereits in der kommenden Woche im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden.

Betreuung auch in den Ferien

Kinder in der Grundschule sollen demnach Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung – einschließlich Schule – an Wochentagen „bis zum Beginn der fünften Klassenstufe“ bekommen, wie es heißt. Die Formulierung soll sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Sommerferien nach der vierten Klasse einen Platz sicherhaben, egal wie das jeweilige Bundesland die Länge des Schuljahrs definiert. Ganztagsangebote soll es auch während der Ferien geben. Erlaubt sein sollen im ganzen Jahr maximal vier Wochen Schließzeit.

„Der Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulen ist der entscheidende Schritt, um Chancengerechtigkeit im Land zu erhöhen und damit Bildungserfolge von sozialer Herkunft zu entkoppeln“, sagte der Vorsitzende des Grundschulverbands, Edgar Bohn. Es müsse jedoch gewährleistet sein, dass Unterricht und Betreuung von hoher Qualität und eng aufeinander abgestimmt sein.

Union und SPD hatten die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Über die Umsetzung wird aber wegen der immensen Kosten in Milliardenhöhe bis heute mit den Bundesländern gestritten.

Streit über Kosten

Zwar wird vor allem in den ostdeutschen Ländern, in Berlin und in Hamburg bereits ein Großteil der Grundschüler ganztägig betreut – entweder vormittags in der Schule und nachmittags im Hort oder in einer Ganztagsschule. In anderen Ländern müsste aber für die Aufstockung von Betreuungsplätzen noch viel in Räumlichkeiten an den Grundschulen investiert werden.

Zudem wird mit laufenden jährlichen Betriebskosten von bis zu vier Milliarden Euro gerechnet und es werden zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher an den Grundschulen gebraucht; mehr als 33.000, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg gezeigt hat. Die Länder fordern vor diesem Hintergrund mehr Geld und mehr Unterstützung vom Bund.

Bereits zugesagt hat die Bundesregierung 3,5 Milliarden Euro für Investitionen an den Schulen und eine laufende Beteiligung an den Betriebskosten. Im Gesetzentwurf werden für die Betriebskosten jährlich dreistellige Millionenbeträge ab 2026 von Bundesseite genannt. Trotzdem: „Über die Kostenteilung zwischen Bund und Ländern haben wir nach wie vor keine Einigung – noch nicht. Wir arbeiten intensiv daran“, schrieb Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) am Dienstag auf ihrer Facebook-Seite.

Gesetz könnte noch verfallen

Deshalb ist weiter offen, ob es mit dem Vorhaben bis zum Ende der Regierungszeit der großen Koalition noch etwas wird. Nach dem Kabinett müsste das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung der Länderkammer ist wegen des Streits über die Finanzierung aber ungewiss. Bis zur Bundestagswahl im Herbst wird die Zeit immer knapper. In jeder Wahlperiode fallen Gesetze, die nicht abschließend beraten werden, der sogenannten Diskontinuität zum Opfer: Sie verfallen.

Giffey und ihre Kabinettskollegin, Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, wollen das verhindern: „Wir hoffen sehr, dass wir uns noch bis zum Ende der Wahlperiode mit den Ländern über die Finanzierung einigen werden“, hatte die CDU-Politikerin vor wenigen Tagen gesagt.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter Meidinger, sprach von einem „lobenswerten Ziel“, äußerte aber Zweifel an der Umsetzung wegen massiven Personalmangels im Grundschulbereich.

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