Rheinland-Pfalz
Urlaubsaffäre: ADD-Vize nutzte offizielles Schreiben für USA-Visum
Nach 42 Sitzungen in rund eineinhalb Jahren beendeten die elf Landtagsabgeordneten im Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ des Landtags am Donnerstag die Beweisaufnahme. Akribisch gingen sie unter dem Vorsitz von Martin Haller (SPD) der Frage nach, wie es am 14. Juli 2021 zur Katastrophe mit 135 Toten im Norden von Rheinland-Pfalz kommen konnte und wie die Bewältigung in den ersten Wochen danach lief.
Letzter Zeuge im U-Ausschuss war am Donnerstag der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Thomas Linnertz. Er stand dem Gremium bereits zum vierten Mal Rede und Antwort. Zuletzt ging es um den USA-Urlaub seiner damaligen Stellvertreterin Begoña Hermann zwei Wochen nach der Flut. Während andere Führungskräfte der ADD freiwillig auf ihren Urlaub verzichteten, dem Referatsleiter Katastrophenschutz Heinz Wolschendorf sogar schriftlich bestätigt wurde, dass er unentbehrlich sei und er deshalb seinen Urlaub im August 2021 stornieren möge, flog Hermann am 31. Juli wie lange zuvor geplant für zwei Wochen in die USA.
Keine feste Funktion
Nein, sie habe nicht angeboten auf ihren Urlaub zu verzichten, räumte Linnertz auf Nachfrage ein. „Sonst hätten wir ja die ganze Diskussion nicht.“ Er habe sowohl mit ihr als auch mit anderen Kollegen über den Urlaub gesprochen. Hermann habe ihn in den Führungsaufgaben unterstützt, aber keine feste Funktion gehabt. Linnertz selbst war nach der Übernahme der Gesamtleitung für Wochen in der Einsatzzentrale in Bad Neuenahr, er schlief auch dort. Nachdem aus der ADD in Trier grünes Licht gekommen sei, dass alle Positionen, die besetzt werden mussten, auch durch die geltende Vertretungsregel besetzt waren, sei Hermanns genehmigter Urlaub möglich gewesen. „Das haben wir uns nicht leicht gemacht, aber wir haben uns auch nicht so lange damit beschäftigt“, sagte Linnertz.
Als er sich nach der Vernehmung noch Fragen von Journalisten stellte, räumte er einen Fehler in der Einschätzung ein. Auf die Frage der RHEINPFALZ, ob er als politischer Beamter nicht die Außenwirkung bedacht habe, wenn viele Menschen, auch aus rheinland-pfälzischen Behörden, freiwillig im Ahrtal Dienst leisteten und eine politische Beamtin in Urlaub fahre, sagte Linnertz: „Auf die Außenwirkung habe ich nicht geachtet und das war vielleicht auch mein Fehler. Es gab private Gründe für die Reise, die gewichtig waren, zu denen ich hier aber nichts sage.“ Als die 66-jährige Hermann im Januar 2023 vor dem U-Ausschuss aussagte, sprach sie von einem Urlaub bei ihrer Familie. Nähere Ausführungen machte sie dazu nicht.
Strenge Einreiseregeln
Bereits die grundsätzliche Tatsache, dass Hermann als Vizepräsidentin und politische Beamtin so kurz nach der Flut in Urlaub fuhr, während im Ahrtal noch der Katastrophenzustand herrschte, hatte ihr Kritik eingebracht. Doch vor zwei Monaten, im Februar 2023, kam noch mehr heraus, was Hermann in Misskredit brachte – auch in den eigenen politischen Reihen. Hermann war in Trier stellvertretende SPD-Vorsitzende, als die heutige Ministerpräsidentin Malu Dreyer von 2005 bis 2013 Vorsitzende der Trierer SPD war.
Innenminister Michael Ebling (SPD) machte im Februar ein Disziplinarverfahren gegen die inzwischen pensionierte ADD-Vizepräsidentin öffentlich. Sie steht demnach im Verdacht, damals einen dienstlichen Grund vorgeschoben zu haben, um in die USA einreisen zu können. Im Jahr 2021 herrschten wegen der Corona-Pandemie sehr strenge Einreiseregeln. Konkret soll Hermann der US- Botschaft mitgeteilt haben, sie wolle mit einer US-Universität in den wissenschaftlichen Austausch über die Flutkatastrophe treten. Ebling sagte damals, es sei davon auszugehen, dass sie anderweitig keine Einreisegenehmigung erhalten hätte.
Mit dem Briefkopf des Präsidenten
Vor dem Untersuchungsausschuss ging es am Donnerstag darum, ob ADD-Präsident Thomas Linnertz von dem konstruierten Einreisegrund wusste oder in irgendeiner Form involviert war. Nach Recherchen des „Trierischen Volksfreunds“ und des SWR wurde auf offiziellem Briefpapier der ADD mit dem Briefkopf des Präsidenten bei der amerikanischen Botschaft eine Ausnahmegenehmigung aufgrund nationalen Interesses (National Interest Exception) beantragt. Auf dem Unterschriftenfeld soll der Name Linnertz’ gedruckt gestanden haben, unterschrieben haben soll jedoch der Zentralabteilungsleiter. Das Innenministerium bestätigte nur: „Es liegt ein Schreiben an die US-Botschaft vom 29. Juli 2021 vor.“
Für die Befragung zu diesem Punkt musste der U-Ausschuss in eine vertrauliche Sitzung gehen, denn das Schreiben liegt den Abgeordneten nicht vor. Es ist Teil des Disziplinarverfahrens. Der Ausschussvorsitzende Martin Haller gab nach der Vernehmung Linnertz’ Angaben wieder: Demnach habe der Präsident erst im Januar 2023 von diesem Vorgang erfahren. Dies sei der Grund für das Disziplinarverfahren.