Pfalz Zwölf Jahre Haft für Hauptangeklagten

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Ein 41 Jahre alter Franke ist vom Landgericht Frankenthal wegen der Brandstiftung mit folgender Gasexplosion in Harthausen zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.


Bei der Explosion auf dem Gelände eines Gashandels waren am 28. September 2013 17 Feuerwehrleute zum Teil schwer verletzt worden, es entstand ein   Millionenschaden.  Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann  in der Tatnacht mindestens zwei Lastwagen auf dem Gelände des Gashandels angezündet hat. Als Motiv nannte der Vorsitzende Richter „massiven Groll“ gegen den Gashändler und dessen Tochter, mit der der Verurteilte eine geschäftliche und private Beziehung gehabt hatte. Die Richter stützten sich in ihrem Urteil vor allem auf die Aussage der mitangeklagten 27-Jährigen Ex-Freundin des Franken, die ihn schwer belastet und zugegeben hatte, ihm in der Tatnacht geholfen zu haben. Die Frau wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verteidiger des 41-jährigen Haupttäters kündigten nach der mehr als anderthalbstündigen Urteilsverlesung an, in Revision beim Bundesgerichtshof zu gehen. Einen Erfolg hatten sie zu verzeichnen: Ihr Mandant war nicht wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, wie es die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Das Gericht sah dafür keine ausreichenden Beweise. Die Anwälte des 41-Jährigen hatten in ihren Plädoyers Freispruch gefordert. (snf)

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