Polizistenmorde RHEINPFALZ Plus Artikel Verfahren gegen Andreas S. wegen Wilderei verläuft im Sand

in Saarbrücken wurde Andreas S. (Mitte) von Lars Nozar (links) und Leonard Kaiser (rechts) verteidigt – wie schon beim Mordproze
in Saarbrücken wurde Andreas S. (Mitte) von Lars Nozar (links) und Leonard Kaiser (rechts) verteidigt – wie schon beim Mordprozess in Kaiserslautern.

Im September 2017 soll Andreas S. bei Spiesen im Saarland ein Reh gewildert und anschließend einen Jäger fast angefahren haben. Doch die Tat bleibt ungesühnt. Denn das Landgericht Saarbrücken hat das Verfahren in dieser Sache am Dienstag eingestellt. Damit ist das Buch aber noch nicht zugeschlagen. Denn es könnte noch weitere Prozesse gegen den Doppelmörder geben.

Um 9 Uhr soll der Prozess beginnen. Doch der Angeklagte verspätet sich. So um die 20 Minuten später springt ein kleiner, bärtiger Mann federnden Schrittes aus einer Seitentür hinunter zur Anklagebank. Das ist tatsächlich Andreas S., der Polizistenmörder.

Gegenüber dem Mordprozess in Kaiserslautern hat er sich verändert. Dort noch stämmig und mit fast kahl geschorenem Kopf, trägt er das Haar nun mittellang und gewellt, den Bart hat er getrimmt. Außerdem ist der Mann nun deutlich schlanker. Ohne Handschellen kommt er in den Saal, in einem olivgrünen T-Shirt, einer beigen Baumwollhose und dunkelblauen Sportschuhen. Und noch etwas hat sich verändert. Sprach er in Kaiserslautern noch laut, barsch, trotzig oder aggressiv, äußert er sich nun ruhiger und gelassener. Auf Schauspieleinlagen verzichtet er ganz.

Zeuge: Der ist auf mich zugefahren

Es geht um eine alte Geschichte. Mehrfach war Andreas S. in den 2010er Jahren angezeigt worden, weil er in fremden Revieren Tiere erlegte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte mehrfach, stellte die Verfahren aber alle ein. Meistens hatte sich jemand gefunden, der Andreas S. für den Tatzeitpunkt ein Alibi gab, mal die Ehefrau, mal Freunde.

Als die RHEINPFALZ 2022 einen dieser Fälle recherchierte, nahm die Staatsanwaltschaft Saarbrücken die Ermittlungen wieder auf. Ein Alibigeber widerrief sein Alibi – und so kam es zur Anklage. Am 7. September 2017 hatte ein Jäger aus Spiesen gegen 22 Uhr gesehen, wie ein Reh auf einer Wiese von einem Mann geschossen wurde, der in einem Bäckerfahrzeug saß und danach auf den Jäger zufuhr, der den Wilderer stellen wollte. Doch der Fahrer fuhr ungebremst weiter, der Jäger musste in den Graben springen.

Freispruch in Neunkirchen

Der fast Angefahrene war schon Hauptbelastungszeuge beim ersten Prozess in dieser Sache im Februar 2023 am Amtsgericht Neunkirchen. Doch der Einzelrichter dort sprach Andreas S. frei. In Saarbrücken wurde die Berufung verhandelt. Der Mann, der damals den Wilderer stellen wollte, sagte erneut aus. Dieses Mal vernahm ihn die Richterin länger, intensiver. Der Zeuge sagte klipp und klar, dass er damals Andreas S. erkannte, als dieser im Bäckerwagen vorbeifuhr. Er kannte den späteren Doppelmörder aus der Nachbarschaft. Auch das Nummernschild des Bäckerautos hatte er sich gemerkt.

Nozar herrscht den Zeugen an

Dann folgte der Auftritt von Lars Nozar, Verteidiger von Andreas S.. Er befragte den Zeugen aggressiv, herrschte ihn an, brüllte. Der Zeuge sank immer mehr in sich zusammen. Und als Nozar den Jäger weiter anfuhr und so tat, als säße dieser auf der Anklagebank, das bekannte sich der Zeuge sogar schuldig, einmal etwas Unrechtes getan zu haben.

Daraufhin unterbrach die Vorsitzende Richterin die Verhandlung und zog sich mit ihren Schöffen zur Beratung zurück. Als sie die Verhandlung fortsetzte, deutete die Richterin an, wie sie den Fall beurteilt. Sie ließ durchblicken, dass das Gericht zu der Überzeugung kommen könnte, dass Andreas S. an jenem Abend in Spiesen gewildert hatte. Ob das Zufahren auf den Jäger aber als versuchte gefährliche Körperverletzung gewertet werden könne, daran hege sie Zweifel. Dann verwies sie auf die Zeugen, für die das wiederholte Aussagen zu einer großen Belastung geworden sei. Ein alter Hauptbelastungszeuge hatte ihr im Vorfeld der Verhandlung mitgeteilt, dass er zwar erscheine, dass sein Herz aber sehr angegriffen sei und er hoffe, die Vernehmung zu überstehen. Die Ex-Ehefrau des Doppelmörders hatte ein Attest geschickt.

Richterin will Zeugen neue Tortur ersparen

Die Richterin wog ab: Ist es das wert, die Zeugen erneut dieser Belastung auszusetzen, wo doch selbst eine weitere Strafe die lebenslange Freiheitsstrafe nicht verlängern würde? Sie unternahm einen kurzen Versuch, Andreas S. zu einem Geständnis zu bringen, doch der grinste nur. Gleichwohl bat die Vorsitzende Richterin den Staatsanwalt, die Einstellung des Verfahrens zu beantragen. Das tat der Staatsanwalt dann auch. Hier geht’s zum Kommentar.

Mehr zum Thema
Der Podcast Alles Böse startet wieder mit neuen Kriminalfällen aus der Pfalz.

Kennen Sie schon unseren Crime-Podcast?

Welche Verbrechen werden in der Pfalz begangen? Welche Straftäter sind noch auf der Flucht? Über konkrete Kriminalfälle von heute und aus der Vergangenheit berichten Victoria Fuchs und Uwe Renners im True-Crime-Podcast "Alles Böse".

An dieser Stelle finden Sie Umfragen von Opinary.

Um Inhalte von Drittdiensten darzustellen und Ihnen die Interaktion mit diesen zu ermöglichen, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Mit Betätigung des Buttons "Fremdinhalte aktivieren" geben Sie Ihre Einwilligung, dass Ihnen Inhalte von Drittanbietern (Soziale Netzwerke, Videos und andere Einbindungen) angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an die entsprechenden Anbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät notwendig. Mehr Informationen und eine Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

x