Haftstrafe Nach dem Schuldspruch kocht Schuhbeck wieder

Alfons Schuhbeck vor Prozessbeginn.
Alfons Schuhbeck vor Prozessbeginn.

Für mehr als drei Jahre soll Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis.

Als Richterin Andrea Wagner ihr Urteil gesprochen und die Sitzung beendet hat, macht Alfons Schuhbeck alles wie an jedem anderen Tag: Der 73-Jährige geht direkt aus dem Gerichtsgebäude in sein Restaurant und kocht, wie einer seiner Mitarbeiter berichtet. Wie lange der frühere Sternekoch das noch am edlen Münchner Platzl tun kann, ist offen – womöglich wird Schuhbeck seine Küche bald mit einer Zelle tauschen müssen.

Drei Jahre und zwei Monate Gefängnis wegen Steuerhinterziehung ist die Strafe, die die Richterin in dem prominentesten Steuerprozess seit dem Fall Uli Hoeneß im Jahr 2014 gegen den Starkoch verhängt. Wie es mit Schuhbeck weiter geht, hängt auch davon ab, ob er sich den damaligen Präsidenten des FC Bayern München zum Vorbild nimmt. Hoeneß akzeptierte seine Haftstrafe und ging wenig später ins Gefängnis.

Gegen Mittag gibt Schuhbeck allen Widerstand auf

Gut möglich, dass Schuhbeck dem Beispiel folgt. Während der Urteilsbegründung wirkt er zwischendurch mal abwesend, dann den Tränen nahe. Aus seinem Umfeld heißt es aber, er habe mit Erleichterung aufgenommen, dass nun endlich der Richterspruch da ist. Illusionen, dass er, wie von seiner Verteidigung gefordert, eine Bewährungsstrafe bekommt, soll sich Schuhbeck trotz seiner Bitten um Milde keine gemacht haben.

Sollte Schuhbeck die Strafe annehmen, dürfte er in wenigen Wochen im Gefängnis sitzen – geht er in die Revision, entscheidet vermutlich irgendwann im nächsten Jahr der Bundesgerichtshof. Grundsätzliche Zweifel an seiner Steuerschuld gibt es allerdings nicht.

Schuhbeck hat gestanden, über Jahre Millionen aus seinen Kassen entnommen und so 2,3 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Am letzten Verhandlungstag gibt er gegen Mittag alle Widerstände auf und sagt, dass seine Verteidiger nicht weiter versuchen sollen, die hinterzogene Summe klein zu rechnen.

Diese vollständige Einsicht am letzten Prozesstag bringt Schuhbeck eine gewisse Anerkennung, nachdem sein Geständnis vorher zögerlich kam und taktisch wirkte. Plötzlich steht im Gericht die Schuhbeck-Mitarbeiterin Kristina Froschauer auf und sagt: „Ich kann vom Chef nur gute Sachen sagen.“

Froschauer hat einen Brief von Schuhbeck-Mitarbeitern verfasst, den die Richterin verliest. Darin steht auch die Zeile: „Nur ungern würden wir unseren Chef, unseren Alfons verlieren.“ Richterin Wagner betont, dass neben vielen bösen Briefen, die das Gericht anonym zu dem Fall erreicht hätten, es eben auch Unterstützung gebe. Dass die Richterin den Brief verliest, wirkt wie die moralische Unterstützung für einen Mann, der für Queen Elizabeth II. gekocht hat und nun vor den Trümmern seines Lebenswerks steht.

Obwohl Wagner Sympathien für Schuhbeck zu erkennen gibt und mit der Strafe ein Jahr unter der Forderung der Staatsanwaltschaft bleibt, stellt sie eine „hohe kriminelle Energie“ bei dem Angeklagten fest. Während andere Wirte einfach Geld aus der Kasse nehmen, ließ er sich ein Computerprogramm schreiben, um unerkannt die Kassen manipulieren zu können.

Wo ist das viele Geld geblieben?

Beispielhaft war dafür der Silvesterabend 2010: Für 38.000 Euro aßen und tranken Gäste damals in einem seiner Restaurants, doch nur 32.000 Euro wurden verbucht – die verbliebenen 6000 Euro muss sich Schuhbeck eingesteckt haben.

Wo das viele Geld geblieben ist, wurde in dem Prozess nicht aufgeklärt. Womöglich stimmt seine Geschichte, dass er seinen vier unehelichen Kindern die Ausbildungen zahlte und ansonsten vor allem die Schulden seiner Betriebe abzuzahlen versuchte.

Mit Geld kann Schuhbeck erkennbar nicht umgehen. So versuchten seine Verteidiger noch am letzten Prozesstag von einem anonymen Investor 2,5 Millionen Euro überwiesen zu bekommen, um die Steuerschuld zu begleichen. Hätte das geklappt, wäre die Haftstrafe niedriger ausgefallen. Doch schließlich sagt der Investor ab, drei Minuten vor Beginn der Plädoyers.

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