Panorama
Kindesentführung: Wo sind Karl und Johann?
Das kann nicht das Ende gewesen sein“, sagt Björn Echternach. „Das Urteil ist doch ein Witz!“ Echternach kneift die Augen zusammen. Die Sonne scheint heute so stark, dass die Schirme auf der Restaurant-Terrasse kaum Schutz bieten. Am Potsdamer Platz in Berlin ist der Sommer ausgebrochen. Echternach, 42 Jahre alt, blaues Poloshirt, eine eckige Brille auf der Nase und einen Backfisch mit Kartoffelsalat vor sich, blinzelt schon wieder. „Ich weiß noch nicht mal, ob Karl und Johann noch leben.“
Der Mann hat eine Menge hinter sich. Seit einem Frühlingstag vor drei Jahren muss er ohne seine zwei Söhne Karl und Johann leben. Die beiden, mittlerweile fünf und sechs Jahre alt, leben jetzt in Japan, zumindest vermutet er das. Seine von dort stammende Frau ist mitsamt den Kindern abgetaucht, nachdem das Amtsgericht in Nauen, am Wohnort der Familie, dem Vater nach der Trennung das alleinige Sorgerecht übertragen hatte. Seitdem kämpft Björn Echternach um seine beiden Jungs.
In einem mehrjährigen Rechtsstreit vor deutschen und japanischen Gerichten hat Echternach zunächst auf allen entscheidenden Ebenen gewonnen. Erstmals verfügte sogar ein japanisches Gericht die Rückführung von Kindern ins Ausland. Es bezog sich dabei auf das internationale Haager Kindesentführungsübereinkommen, das festlegt: Entführte Kinder sind umgehend in das Land zurückzubringen, in dem sie vorher lebten. Und allein die Gerichte im Heimatland haben über das Sorgerecht zu entscheiden. Das Abkommen soll Kindesentführungen ins Ausland unattraktiv machen.
„Die Polizei sucht die Kinder gar nicht“
„Meine Ex hatte sich verpokert“, erzählt Echternach, legt das Besteck ab und setzt sein eigenes Pokerface auf. „Sie hat mir unterstellt, ich hätte meine Kinder misshandelt. Das war dreist. Nach begleitetem Umgang wiesen die Gutachter und die Gerichte all ihre Vorwürfe zurück. Dann stand sie ziemlich doof da.“ Die betreffenden Gutachten liegen dieser Zeitung vor. Die Anwältin von Echternachs Ex-Frau hat auf eine Anfrage nicht reagiert. In den Gutachten wird Echternachs Ex als bindungsintolerante Person beschrieben, die zu ihrem eigenen Vorteil falsche Anschuldigungen in die Welt setzte. Die Mutter hatte immer wieder nachgelegt: Der Vater sei drogensüchtig, der Vater sei pädophil veranlagt.
Karl und Johann gehören zum Papa, sagten also die Gerichte in Deutschland und in Japan. Nur: Die Kinder kamen nicht zurück. „Karl müsste in diesem Frühling eingeschult worden sein. Aber ich weiß nicht, ob er in Japan zur Schule geht“, sagt Echternach. „In Japan ist seit dem Urteil nämlich genau nichts passiert. Die Polizei sucht die Kinder gar nicht. Sie sagt, sie hat keine Ahnung, also könne sie auch nichts tun.“
Will Japan partout die Interessen seiner Staatsbürger schützen, selbst wenn diese Kinder entführen? Dieser Verdacht wird in vielen Staaten gehegt. Weltweit sind mehr als 100 Fälle von Kindesentführungen nach Japan anhängig, die nicht geklärt werden konnten. Die Regierungen Italiens, Frankreichs und Deutschlands, wo es jeweils mehrere Fälle gibt, haben das Thema wiederholt gegenüber japanischen Vertretern angesprochen. Auch die Europäische Union wurde aktiv. Geändert hat sich nichts.
Japanische Männer geben auf
Die Tokioter Nichtregierungsorganisation Kizuna, die auch Japaner vertritt, deren Kinder in ein anderes Land entführt wurden, glaubt einen Grund für die Untätigkeit japanischer Behörden zu kennen. In einem Café in der Innenstadt Tokios lehnt sich Kizuna-Gründer Andrew Gomez, ein schnauzbärtiger Mann im Anzug, an einen Stehtisch. „In Japan kommt es häufiger vor als in anderen Ländern, dass der Vater nach einer Trennung seine Kinder nicht oder kaum zu Gesicht bekommt. Das ist ein Riesenproblem hier“, erzählt er. Die traditionellen Geschlechterrollen sind so stark, dass japanische Männer offenbar schnell resignieren. Denn nur wenige von ihnen reichen Klagen ein.
Dabei geht es um nicht wenige Fälle, rechnet Gomez vor: „Wenn man den Mittelwert aus diversen Umfragen von geschiedenen Eltern nimmt, die den Zugang zu ihren Kindern verloren haben, und diesen Wert mit unseren Scheidungsstatistiken kombiniert, dann müsste es in Japan über die letzten 20 Jahre 150.000 Kindesentführungen pro Jahr gegeben haben.“ Gomez wundert sich deshalb gar nicht, dass die japanische Polizei Echternachs Kinder nicht aufgespürt hat: Würden Japans Behörden bei einem internationalen Entführungsfall tatsächlich reagieren und die Kinder zurückgeben, „dann könnten sie auch die viel häufigeren Fälle im Inland nicht mehr ignorieren“.
Auch deshalb ruhten bisher große Hoffnungen auf dem Fall von Björn Echternach. Schließlich hatte zuvor kein ausländisches Elternteil, dessen Kinder nach Japan entführt wurden, je ein Rückführungsurteil auf Grundlage des Haager Abkommens erstritten. „Wir waren schon richtig weit gekommen“, sagt Echternach. „Auch das Auswärtige Amt hat sich eingesetzt. Jetzt ist alles vielleicht zunichtegemacht.“
Das neue Urteil: ein Schock
Vor Kurzem nämlich hat die deutsche Justiz doch gegen ihn entschieden. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Nauen hatte seine Ex-Frau Berufung eingelegt, mehr als drei Jahre lag die Sache dann beim Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel. Im April beschloss dort der 4. Senat für Familiensachen: Nun, da so viel Zeit vergangen sei, sollten die Kinder doch lieber in Japan bleiben, wo sie mittlerweile Wurzeln geschlagen hätten. Von einer positiven emotionalen Bindung zum Vater könne nach dieser langen Zeit nicht mehr zweifelsfrei ausgegangen werden. Das Sorgerecht ist damit auf die Mutter übergegangen, obwohl auch der Senat feststellt, dass sie die Kinder widerrechtlich entführt hat.
Duldet die Justiz nun Entführungen?
„Das ist eine Frechheit“, empört sich Echternach. „Ich weiß nichts über das Leben von Karl und Johann. Und das liegt nicht an mir.“ Muss man seine Kinder nur lange genug der Justiz entziehen, um von derselben Justiz dann Recht zu bekommen? Zwar bleibt das Tokioter Urteil über die Rückführung der Kinder rechtskräftig. Doch das Signal, das das deutsche Oberlandesgericht nun aussendet, nimmt den Druck von den japanischen Behörden.
Das Jugendamt kritisiert die Entscheidung des Oberlandesgerichts: Das bisherige Verhalten der Mutter gebe keine Garantie, dass es den Kindern bei ihr gut gehe. Echternach hat jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt. Vertreten wird er von Rechtsanwalt Matthias Dombert, ehemals brandenburgischer Landesverfassungsrichter. „Der Fall macht schon wegen der Schwere der Konsequenzen Kopfschmerzen“, sagt er am Telefon. Zudem habe das Gericht durch die lange Dauer, die es für das Urteil gebraucht hat, die Tatsachen für seine Entscheidung selbst geschaffen. Nach Domberts Prognose wird die Entscheidung aufgehoben und ein neues Verfahren verfügt werden, das sich dann wieder um Jahre hinziehen könnte. Björn Echternach gibt nicht auf. Wenn es sein muss, sagt er, zieht er auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Über die letzten Jahre hat er sich mit anderen zurückgelassenen Eltern zusammengetan, um internationale Interessenarbeit zu leisten. Jetzt schmiedet er weitere Pläne. „Notfalls gründe ich noch eine weitere Hilfsorganisation, die dann Richtern auf die Finger schaut.“
Alles, was Björn Echternach geblieben ist, sind Fotos von Karl und Johann, damals, als sie noch da waren. Sie zeigen die Kinder auf dem Spielplatz, im Streichelzoo, beim Opa. Da sitzt Björn Echternach nun, auf der Restaurant-Terrasse, und die Kinder sind nicht da, um mit ihm Backfisch zu essen. Nur die Fotos bleiben ihm. Und die Sorgen, ob es den beiden wohl gut geht.