Zweibrücken VTZ bekommt von der Stadt 10.000 Euro für den Turnerjahrmarkt

Neue Sicherheitsauflagen machen auch den Pfingstmarkt teurer.
Neue Sicherheitsauflagen machen auch den Pfingstmarkt teurer.

Die VTZ soll von der Stadt 10.000 Euro zur Finanzierung des Pfingstmarkts bekommen. Diesem kurzfristigen Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion zum Haushalt 2024 stimmte der Stadtrat am Mittwoch mehrheitlich zu. SPD und CDU begründeten den Antrag mit extrem gestiegenen Kosten für Sicherheitsauflagen beim Pfingst-Turnerjahrmarkt, die die VTZ nicht alleine stemmen könne. Generell müsse man eine tragfähige Lösung finden, soll das traditionelle Volksfest auch künftig stattfinden. Kurzfristig brauche der Verein 10.000 Euro, sonst sei der diesjährige Pfingstmarkt gefährdet.

Bei der Abstimmung gab es neun Enthaltungen. Die Grünen stimmten gegen den Antrag. Er komme zu kurzfristig, es fehlten Informationen und belastbare Zahlen, sagte Fraktionssprecher Norbert Pohlmann. Auch andere Ratsmitglieder taten sich schwer mit dem Spontanantrag. Kurt Dettweiler (FWG) gab zu bedenken, dass dann vielleicht auch andere Vereine Zuschüsse für ihre Volksfeste haben wollen. „Mit welcher Begründung sollen wir sie dann abweisen?“, so Dettweiler.

Auch Patrick Lang (Grüne) erklärte, ohne verlässliche Zahlen keine fundierte Entscheidung treffen zu können. Vor Jahren sei eine finanzielle Unterstützung der VTZ beim Pfingstmarkt abgelehnt worden, aus Kostengründen. Die Überlegung, dass die Stadt zusammen mit der VTZ den Markt organisiert, sei nicht weiter verfolgt worden. Lang nannte den Antrag von CDU und SPD „populistisch“. Es gebe keine Gegenfinanzierung und keine Kenntnisse zu den Geschäftszahlen des Pfingstmarkts.

Der Erhalt des Jahrmarkts als kulturelles Gut sei wichtig, betonte Lang. Doch erstens müsse man wissen, wie viel Geld die VTZ tatsächlich benötigt, bevor man ihr pauschal 10.000 Euro gibt. Und zweitens gebe es auch andere Vereine, die viel für die kulturelle Landschaft Zweibrückens tun. Mit dem Beschluss biete die Stadt auch ihnen die Möglichkeit, sich um finanzielle Mittel zu bewerben. „Und dem müssen wir aus Gründen der Gleichbehandlung dann nachkommen“, so Lang.

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